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Was ist 101 Schulen?

Soziale Netzwerke, Videoplattformen, Streamingdienste, Apps, Suchmaschinen, digitale Spiele, Smartphones und Online-Shopping – so vielfältig wie die heutige Medienwelt sind die Fragen, die sich Kinder, Jugendliche und Eltern dazu stellen. Wie präsentiere ich mich selbst im Netz? Was ist erlaubt und was illegal? Wie gehe ich verantwortungsvoll mit meinen Daten und den Daten anderer um?  

Antworten bietet das Programm 101 Schulen mit seinen Veranstaltungen zu Themen des Jugendmedienschutzes und der aktiven Medienarbeit für Schüler/-innen und Eltern. Das LMZ organisiert die landesweiten Veranstaltungen und setzt das Programm gemeinsam mit den Stadt- und Kreismedienzentren jährlich an mindestens 101 Schulen um. Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat das Programm im Rahmen der Initiative Kindermedienland ins Leben gerufen, um den kompetenten Umgang mit Medien in Schule und Familie zu fördern.

 

Schülerinnen mit Tablet im Klassenzimmer

GettyImages/gpointstudio

Unsere Veranstaltungsformate

Um Jugendlichen und Eltern beim verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu unterstützen, bietet das Programm 101 Schulen verschiedene Veranstaltungsformate an. Die Workshops, Elternabende, Fortbildungen und pädagogischen Tage haben unterschiedlich hohe Praxisanteile, wobei die Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich praxisorientiert angelegt sind. 

Die Workshops richten sich an alle Schularten und Klassenstufen. Bei Bedarf können sie auch an internationale oder inklusive Settings angepasst werden. Die Schüler-Workshops dauern mindestens drei Schulstunden und sind für maximal 32 Teilnehmende ausgelegt. Bei aktiver Medienarbeit sind längere Zeiträume einzuplanen. Die Veranstaltungen sind für Schulen kostenfrei.

Diese Themen können Sie für die jeweiligen Veranstaltungsformate wählen:

Themen der Veranstaltungen

Eine detaillierte Beschreibung der angebotenen Themen finden Sie hier.
 

Workshops für die Grundschule

  • Erste Schritte im Netz – Surfschein
  • Suchen und Finden im Netz/Kindersuchmaschinen
  • Programmieren mit Calliope
  • (Trick-)Filmproduktion/Handyproduktion
  • Audioproduktion

Workshops für die Sekundarstufe

  • Digitale Spiele
  • Fake oder Fakt? Umgang mit Fake News (u.a. Verschwörungstheorien)
  • Soziale Netzwerke (u.a. Cybermobbing)
  • Schönheitsideale und Selbstdarstellung im Netz
  • Dagegenreden, was wir gegen Hass im Netz (Hatespeech) tun können
  • Jugendsexualität und Internetpornografie
  • Antisemitismus im Netz
  • (Trick-)Filmproduktion/Handyproduktion
  • Audioproduktion

Informationsveranstaltungen für Eltern

Sie möchten an Ihrer Schule einen Elternabend zu einem der oben genannten Themen oder zu einem Jugendmedienschutz-Thema Ihrer Wahl anbieten? In Absprache mit Ihnen organisieren wir gern einen Elternabend, der zu Ihren Bedürfnissen passt und in der Regel 1,5 Stunden dauert.

Kooperationsprojekte

  • Medienrechte für Kinder
  • Nachrichtenprofis in der Schule

Genauere Informationen zu unseren Kooperationsprojekten finden Sie hier.

Bewerbung

Hinweise zur Bewerbung und den Bewerbungszeiträumen finden Sie auf der Website des Kindermedienlands Baden-Württemberg.

Zur Bewerbung

Kooperationsvereinbarung für das Programm 101 Schulen

Im Falle einer Zusage gehen die jeweilige Schule und das LMZ eine Kooperation ein. Die Zuständigkeiten und Aufgaben beider Kooperationspartner sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt. 

Kooperationsvereinbarung als PDF downloaden

Inhalte der Kooperationsvereinbarung

Präambel

Das LMZ führt im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg Bildungs-veranstaltungen im Programm „101 Schulen“ gemeinsam mit den Kreis- und Stadtmedienzentren durch. Das Programm wird jährlich landesweit an 101 Schulen durchgeführt und richtet sich an Schüler, Eltern und andere in der Kinder- und Jugendarbeit pädagogisch tätige Personen. Ziel des Projekts ist die Förderung einer sinnvollen, kreativen und selbstbewussten Mediennutzung durch Kinder und Jugendliche. Kernthema der Veranstaltungen ist die Vermittlung von Medien-kompetenz durch Information, Aufklärung und Schulung. Dabei soll in den beteiligten Schulen nicht nur das Lernen mit Medien, sondern auch das Lernen über Medien im Mittelpunkt stehen, um damit einen Beitrag zum pädagogischen Jugendmedienschutz zu leisten. Das Programm hat zum Ziel die Medienbildung in den Schulen Baden-Württembergs zu stärken. Darüber hinaus soll mittels des Projekts „101 Schulen“ die Initiative Kindermedienland sowie deren Kommunikationsplattform www.kindermedienland-bw.de im Land bekannt gemacht werden. 

Vor diesem Hintergrund bestimmen die Kooperationspartner in nachstehender Vereinbarung ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben. 

§ 1, Teil 1: Aufgaben und Zuständigkeiten des LMZ

  1. Das LMZ führt das Programm „101 Schulen“ im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durch. Es bietet hierzu an der Schule Veranstaltungen an, bei denen die Teilnehmenden (Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogisch tätige Personen) mit den Chancen und Risiken moderner Informations- und Medientechnologien vertraut gemacht werden. Die Kosten für die Referierenden übernimmt das LMZ. 
  2. Die Veranstaltungen können sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Online-Veranstaltung stattfinden. Der Kooperationspartner kann eine Veranstaltungsform wählen, soweit keine behördliche Regelung hierzu eine anderslautende Aussage trifft. 
  3. Das LMZ bietet gemeinsam mit den Stadt- und Kreismedienzentren Beratung für die nachhaltige Verankerung des pädagogischen Jugendmedienschutzes in der Schule an. 
  4. Das LMZ benennt eine Ansprechperson für das Programm 101 Schulen. Ansprechpartnerin ist: Angela Reeh, Tel.: 0711 2070-9862, E-Mail: 101schulen@lmz-bw.de 
  5. Zur Gewährleistung der Sichtbarkeit der Initiative Kindermedienland stellt das LMZ der Schule für alle Einladungen, Veröffentlichungen und Aushänge, die im Rahmen der Vorbereitung und des Ablaufs der Veranstaltung vorgenommen werden, entsprechende Logos, Materialien und Vorlagen im Layout der Initiative Kindermedienland sowie einen Feedbackbogen und weitere Materialien (Flyer, Interessentenliste für das Eltern-Medienmentoren-Programm etc.) zur Verfügung. 
  6. Die MFG Medien und Filmgesellschaft mbH, Geschäftsbereich MFG Innovations-agentur für IT und Medien, unterstützt in ihrer Funktion als Geschäftsstelle des Kindermedienlandes Baden-Württemberg die Schule bei geplanter Pressearbeit und stellt der Schule bei Bedarf weitere Informationsmaterialien zur Initiative Kindermedienland (Flyer, Roll-Ups, etc.) auf Anfrage zur Verfügung. 

§ 1, Teil 2: Aufgaben und Zuständigkeiten der Schule

  1. Wenn keine anderslautende behördliche Verordnung oder kein anderslautendes behördliches Verbot vorliegt, ist es der Schule freigestellt, ob die Veranstaltung als Präsenzveranstaltung oder als sog. Online-Veranstaltung stattfinden soll. 
  2. Sollte die Schule sich für eine Online-Veranstaltung entscheiden, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass von dem Teilnehmenden der Veranstaltung eine der DSGVO-entsprechende Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeholt wird. 
  3. Bei einer Präsenzveranstaltung hat die Schule dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils aktuellen Hygiene- und Schutzbestimmungen ordnungsgemäß umgesetzt werden, die jeweiligen Veranstaltungsreferenten/-innen entsprechend informiert werden und die Veranstaltung unter Einhaltung dieser Bestimmungen stattfindet. 
  4. Soweit die Veranstaltung an der Schule durchgeführt wird, sorgt die Schule zum einen für die Bereitstellung eines geeigneten Raumes/geeigneter Räume und zum anderen für die Organisation der benötigten technischen Ausstattung (Computerarbeitsplätze/Tablets, Zugang zum Schulnetzwerk und zum Internet, Videokameras etc.) für die jeweilige Veranstaltung. 
  5. Die Schule übernimmt die Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für alle Einladungen, Veröffentlichungen, Informationen und Aushänge, insbesondere für Eltern, Presse u.a., verwendet die Schule die vom LMZ bzw. der MFG bereitgestellten Vorlagen, Logos etc. Diese erhalten Sie auf Nachfrage von der Programmkoordination. 
  6. Die Schule soll nach Möglichkeit die weiteren Informationsmaterialien zur Initiative Kindermedienland an die Teilnehmenden der Veranstaltung verteilen oder am Veranstaltungsort auslegen, um die Sichtbarkeit der Initiative auch bzgl. ihrer weiteren Projekte zu erhöhen. Ausgefüllte Interessentenlisten übermittelt sie an das LMZ. 
  7. Falls seitens der Schule eine Absage der Veranstaltung nicht mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgt, verfällt der Anspruch auf eine Leistung im Rahmen des Programms „101 Schulen“. 
  8. Während der Schülerworkshops muss die zuständige Lehrkraft der Klasse anwesend sein. Diese unterstützt die referierende Person bei Bedarf.  
  9. Nach Abschluss der Veranstaltung füllt die Schule den Online-Feedbackbogen aus und übermittelt dem LMZ im Bedarfsfall außerdem eine Abrechnung über die bei der Durchführung der Veranstaltung entstandenen Kosten. 

§ 2 Gemeinsame Aufgaben der Kooperationspartner

Die Kooperationspartner werden alles Erforderliche tun, um die reibungslose Zusammenarbeit zwischen ihnen zu gewährleisten. Insbesondere stimmen sie die Veranstaltungstermine miteinander ab und tauschen sich über den Inhalt der Veranstaltungsformen aus. 

§ 3 Laufzeit

nach Zusage der Teilnahme durch das LMZ verpflichten sich die Kooperationspartner, die vereinbarten Veranstaltungen in dem zugesagten Umsetzungszeitraum durch-zuführen.  Eine Verschiebung der Veranstaltungen in spätere Umsetzungszeiträume ist nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. aufgrund längerer Krankheit, und in gemeinsamer Rücksprache möglich.  

Der Anspruch auf Umsetzung verfällt, falls die Veranstaltungen von Seiten der Schule ohne wichtige Gründe verschoben oder abgesagt werden oder keine Rückmeldung innerhalb einer gesetzten Frist erfolgt. 

§ 4 Haftung

Die Veranstaltung(en) gilt/gelten als schulische Betreuungsmaßnahme i.S.d. § 2 I Nr. 8 b SGB VII. Die Aufsichtspflicht obliegt der Schule. 

§ 5 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 

Ein Programm der Initiative Kindermedienland

101 Schulen ist Teil der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg und wird vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durchgeführt. Die Landesregierung setzt sich mit der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür ein, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Land zu stärken.

Mit dem Kindermedienland Baden-Württemberg werden zahlreiche Projekte, Aktivitäten und Akteure im Land gebündelt, vernetzt und durch feste Unterstützungsangebote ergänzt. So wird eine breite öffentliche Aufmerksamkeit für die Themen Medienbildung und -erziehung geschaffen. Träger und Medienpartner der Initiative sind die Landesanstalt für Kommunikation (LFK), der Südwestrundfunk (SWR), das Landesmedienzentrum (LMZ), die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), die Aktion Jugendschutz (ajs) und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV).

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