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Was ist das Schüler-Medien-Mentorenprogramm?

Wie kann ich mit sozialem Druck auf Social Media umgehen? Was haben Medien mit Klima und Umwelt zu tun? Wie kann ich ein Spiel programmieren? Medien bieten Jugendlichen enormes Potenzial, um sich kreativ zu entfalten, sich gesellschaftlich zu engagieren und ihre Identität auszubilden. Doch sie konfrontieren Heranwachsende auch mit problematischen Inhalten und Kontakten.

Das Schüler-Medienmentoren-Programm (SMEP) bildet daher Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 zu Expertinnen und Experten in den Bereichen des Jugendmedienschutzes und der Medienproduktion aus. Die Jugendlichen lernen dabei außerdem, dieses Knowhow an Gleichaltrige und Jüngere weiterzugeben. Dieser Peer-to-Peer-Ansatz ermöglicht eine Medienbildung auf Augenhöhe.

Teilnehmende beim SMEP-Tag

Smepper beim Dreh eines Interviews | Foto: Martin Storz

Um diese Inhalte anzuzeigen, wird eine Verbindung mit player.vimeo.com hergestellt. Hierbei werden Daten in die USA übermittelt.

Aufbau und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung der Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren (Smepper) umfasst 25 Stunden und findet vor Ort in der Schule, im Stadt- bzw. Kreismedienzentrum oder online statt.

Der Kurs setzt sich aus verbindlichen Basisinhalten, drei Wahlinhalten und einem Medienprojekt zusammen. Darüber hinaus stehen weitere Inhalte als Moodle-Bausteine zur eigenständigen, schulinternen Erarbeitung zur Verfügung.


Basisinhalte (6 Stunden)

  • Grundlagen des Jugendmedienschutzes 
  • Mentorensein in der Praxis 

Wahlinhalte (3 Inhalte à 3 Stunden)

  • Gaming 
  • Medien und Nachhaltigkeit 
  • Cybermobbing und Hatespeech 
  • Digitales Wohlbefinden und (sozialer) Druck 
  • Online-Kontakte und Belästigung im Netz (Sexting, Cybergrooming) 

Medienprojekt (1 Schwerpunkt à 10 Stunden)

  • Programmierung und Making 
  • Podcasting und Audioproduktion 
  • YouTube und Videoproduktion 

Ergänzende Moodle-Bausteine zum eigenständigen Lernen (à 3 Stunden)

  • Urheber- und Nutzungsrechte 
  • Verbraucherschutz 
  • Fake News

Einsatzbereiche von Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren 

Smepper können unterschiedliche Angebote an Schulen umsetzen und begleiten, zum Beispiel:

  • Umsetzung von Workshops in Schulklassen
  • Unterstützung bei medienbezogenen Projekttagen
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern in Mediensprechstunden
  • Unterstützung bei Elternabenden zu Medienthemen

Nach der Ausbildung erhalten Smepper Möglichkeiten, sich fortzubilden oder ihr Können in Ferienkursen außerhalb der Schule einzusetzen. Die Fortbildungsangebote und Ferienkurse werden im Tochterprojekt „SMEP aktiv“ umgesetzt. 

Weitere Informationen über das Schüler-Medienmentoren-Programm und die Bewerbungsmodalitäten für Schulen finden Sie hier.

Zur Bewerbung

Zu den „SMEP aktiv“- Kursen

Kooperationsvereinbarung für die Ausbildung von Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg setzt das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) gemeinsam mit den Kreis- und Stadtmedienzentren das Schüler-Medienmentoren-Programm um. Das Programm verfolgt das Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unter Anleitung medienpädagogischer Trainerinnen und Trainer zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auszubilden, um Peer-to-Peer-Angebote zur Medienbildung in den Schulen zu etablieren und zu verankern. Nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung sollen die Teilnehmenden daher in der Lage sein, die erworbenen Kompetenzen in Projekten, Informations- und Unterstützungsangeboten einzusetzen und an andere Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund bestimmen die Kooperationspartner in nachstehender Vereinbarung ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben.

Kooperationsvereinbarung als PDF

Inhalte der Kooperationsvereinbarung

§1, Teil 1: Aufgaben und Zuständigkeiten des LMZ

  1. Das LMZ leitet das Schüler-Medienmentoren-Programm. Es bietet hierzu Kurse an, bei denen die Teilnehmenden zu sogenannten Schüler-Medienmentoren und -mentorinnen ausgebildet werden. Für das Ausbildungskonzept sowie die inhaltliche und organisatorische Anleitung der Trainerinnen und Trainer ist allein das LMZ verantwortlich. Das LMZ übernimmt die Honorierung und Reisekosten der entsprechenden Trainerinnen und Trainer.  
  2. Das LMZ sichert die Durchführung der Kurse ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülerinnen und Schülern zu. Bei einer Teilnehmerzahl unter 10 Schülerinnen und Schüler hat das LMZ das Recht, den Kurs ohne Benennung weiterer Gründe abzusagen.
  3. Die Kurstermine können sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als Online-Veranstaltungen stattfinden. Die Schule kann – in Abstimmung mit der Trainerin bzw. dem Trainer – vor Kursbeginn eine verbindliche Veranstaltungsform wählen, soweit keine behördliche Regelung hierzu eine anderslautende Aussage trifft. Das LMZ behält sich das Recht vor, Kurse ganz oder teilweise im Online-Format umzusetzen, sofern triftige Gründe eine Präsenzdurchführung erschweren oder unmöglich machen (bspw. aufgrund zu langer Anfahrtswege der Trainerinnen und Trainer oder gesundheitlicher Gründe).
  4. Das LMZ stellt Unterstützungsangebote für die Schülerinnen und Schüler in Form eines separaten Moodle-Bereichs („SMEP-Hub“: https://www.lmz-bw.de/smep-moodle) bereit. Dieser umfasst Online-Bausteine, Fortbildungsangebote, Materialien und Informationen zu weiteren Angeboten (Schüler-Jobs, Wettbewerbe etc.).
  5. Das LMZ bietet – zum Teil in Zusammenarbeit mit den Stadt- und Kreismedienzentren – Beratung für den Einsatz der ausgebildeten Schüler-Medienmentorinnen und -Medienmentoren an.  
  6. Für die Öffentlichkeitsarbeit stellt das LMZ auf Anfrage Logos zur Verfügung. Diese sind auch bei der Pressearbeit der Schule zu verwenden.  
  7. Das LMZ benennt eine Ansprechperson für das Schüler-Medienmentoren-Programm. Ansprechpartnerin ist Kathrin Müller, Tel. 0711 2070-9852, E-Mail: smep@lmz-bw.de

§1, Teil 2: Aufgaben und Zuständigkeiten der Schule

  1. Präsenztermine finden in den Räumlichkeiten der Schule statt, sofern keine andere Vereinbarung (bspw. mit dem Stadt- oder Kreismedienzentrum) getroffen wurde.
  2. Bei einer Präsenzveranstaltung hat die Schule dafür Sorge zu tragen, dass die jeweils aktuellen Hygiene- und Schutzbestimmungen ordnungsgemäß umgesetzt werden, die jeweiligen Trainer/-innen entsprechend informiert werden und die Kurstermine unter Einhaltung dieser Bestimmungen stattfinden.
  3. Sollte sich die Schule für eine Online-Durchführung entscheiden, ist es der Schule freigestellt, ob dafür ein schulinternes Konferenztool genutzt wird oder die Moodle-Instanz des LMZ mit dem Konferenzsystem BigBlueButton. In jedem Fall hat die Schule dafür Sorge zu tragen, dass von den Teilnehmenden eine der DSGVO-entsprechende Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeholt wird.
  4. Die Termine der Mentorenausbildung, einschließlich der Verteilung der Ausbildungsstunden auf die Einzeltermine, legt die Schule in Abstimmung mit der Trainerin bzw. dem Trainer fest.
  5. Bei einem SMEP-Kurs, an dem nur eine Schule beteiligt ist, gewährleistet die Schule, dass die Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Kann eine Schule die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, kann die Ausbildung der Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren in Kooperation mit bis zu zwei weiteren Schulen erfolgen.
  6. Soweit die Ausbildung der Schüler-Medienmentoren an der Schule erfolgt, sorgt die Schule während dieser Ausbildungsphase für die Bereitstellung und Unterhaltung der erforderlichen Räumlichkeiten und stellt für die Phasen des plattformgestützten Arbeitens einen geeigneten Raum mit Computerarbeitsplätzen und Zugang zum Schulnetzwerk und zum Internet für den jeweiligen Ausbildungskurs. Die Absprache über die technischen Anforderungen erfolgt gemeinsam mit dem Trainer oder der Trainerin. Hierfür kann es erforderlich sein, zusätzliche Software zu installieren oder Geräte aus dem Stadt- bzw. Kreismedienzentrum auszuleihen. Die Schule erklärt hierfür ihre grundsätzliche Bereitschaft.
  7. Jede Schule benennt mindestens eine Lehrkraft oder eine/-n Mitarbeiter/-in der Schulsozialarbeit als Kontaktperson (=SMEP-Begleitung). Die SMEP-Begleitung erfüllt an der Schule folgende Funktionen:  Koordination und Vorbereitung der Mentorenausbildung in Abstimmung mit der Trainerin bzw. dem Trainer sowie Schulleitung und Kollegium, Ansprechperson gegenüber dem LMZ in allen organisatorischen und inhaltlichen Belangen, die das Schüler-Medienmentoren-Programm betreffen (bspw. Mitteilung der Namen der Teilnehmenden an das LMZ, Mitteilung von Fortbildungs- und Unterstützungsbedarfen bei den ausgebildeten Mentorinnen und Mentoren. Betreuung und Koordination der Schülerinnen und Schüler vor, während und nach der Ausbildung – dies umfasst auch die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen, die die Mentorinnen und Mentoren zur Umsetzung eigener Angebote benötigen. Förderung der nachhaltigen Verankerung der Peer-to-Peer-Medienbildung innerhalb der Schule, bspw. im Rahmen des Medienentwicklungsplans. Um den Schülerinnen und Schülern eine konstante Unterstützung zu bieten und die Nachhaltigkeit des Programmes in der Schule zu gewährleisten, dürfen keine Referendarinnen oder Referendare als SMEP-Begleitung benannt werden. Ein Wechsel der SMEP-Begleitung wird dem LMZ und der zuständigen Trainerin / dem zuständigen Trainer unverzüglich mitgeteilt.
  8. Während der Dauer des Kurses ist die SMEP-Begleitung oder eine Vertretung anwesend, um für die Trainerin bzw. den Trainer als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen und die Verankerung der Kursinhalte und Mentorenaktivitäten nach der Ausbildung zu gewährleisten.
  9. Die Schule fördert die ausgebildeten Schüler-Medienmentoren und -mentorinnen in ihrem Engagement, unterstützt sie nach deren Ausbildung und ermöglicht die Durchführung entsprechender Angebote. Hierzu erhalten die Schüler-Medienmentoren und -mentorinnen Beratung durch die SMEP-Begleitung sowie gesicherte Zeiten und Arbeitsräume. Außerdem gewährt die Schule diesen Schülerinnen und Schülern Zugang zu den notwendigen Geräten und ermöglicht ihnen die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
  10. Sofern die Schule eine öffentliche Abschlussveranstaltung organisiert, bei der die Zertifikate an die Schüler-Medienmentorinnen und -mentoren überreicht werden, werden das Schüler-Medienmentoren-Programm, das LMZ und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genannt.

§2 Haftung

Die Ausbildung der Schüler-Medienmentoren und -mentorinnen durch die Trainerinnen und Trainer gilt als schulische Betreuungsmaßnahme i.S.d. § 2 I Nr. 8 b SGB VII.

Während dieser Ausbildung wird die Aufsichtspflicht von den Trainerinnen und Trainern ausgeübt.

§3 Laufzeit

Nach Zusage eines Kurses durch das LMZ verpflichten sich LMZ und Schule, den Kurs im bewilligten Schulhalbjahr umzusetzen. Eine Verschiebung des Kurses auf das darauffolgende Halbjahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. aufgrund längerer Krankheit, und in gemeinsamer Rücksprache möglich.

§4 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Kooperationsvereinbarung im Übrigen unberührt.

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