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Durch neue Raumkonzepte Zukunft gestalten lernen

Ziel des Projekts ist, zeitgemäße Lernräume und zukunftsorientierte Lernumgebungen zu schaffen, die eine mehrstufige Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis fördern. Die Raumgestaltung zielt darauf ab, Lernprozesse positiv zu beeinflussen.  

An strategischen Standorten präsentieren wir, wie moderne Pädagogik durchdacht gestaltete Räume nutzen kann. Der Ansatz verbindet Raumgestaltung mit pädagogischen Konzepten und ruft dazu auf, traditionelle Ideen kritisch zu reflektieren und mit Blick auf die Zukunft neu zu evaluieren. Lernende sollen dadurch die besten Voraussetzungen erhalten, zu kompetenten Gestalterinnen und Gestaltern der Zukunft zu werden. Kooperationen mit Schulen, Schulträgern, Experten und Medienzentren sind dabei zentral.

Mit Showrooms als experimentellen Lernräumen und -umgebungen möchte das LMZ den Bildungsakteuren neue Wege aufzeigen und sie inspirieren. Die Zusammenarbeit mit der Hochschule der Medien Stuttgart und die Einbindung von Zukunftsexpertinnen und -experten unterstützen dabei.

Im Rahmen des Projekts stehen außerdem Mittel zur Förderung von zeitgemäßen Lernräumen und zukunftsorientierten Lernumgebungen an Schulen zur Verfügung. Fragen zur Bewerbung beantworten die nachfolgenden FAQs.

FAQs zur Förderung von zeitgemäßen Lernräumen und zukunftsorientierten Lernumgebungen an Schulen

1. Was sind zeitgemäße Lernräume und zukunftsorientierte Lernumgebungen?

Zeitgemäße Lernräume sind Räume, die flexible, interaktive und technologiegestützte Lernmethoden unterstützen. Sie sind so gestaltet, dass sie die pädagogischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts erfüllen, indem sie Vielseitigkeit in der Nutzung und Anpassung an unterschiedliche Lernbedürfnisse und -methoden bieten. Solche Räume fördern die Eigeninitiative der Lernenden und unterstützen individuelles sowie kooperatives Lernen im Unterricht.  

Eine Studie zum Thema zeitgemäße Lernräume finden Sie hier.

Zukunftsorientierte Lernumgebungen zielen darauf ab, eine nachhaltige Transformation des Bildungswesens zu fördern, indem sie zukunftsorientiertes Lernen unterstützen. Sie sind darauf ausgerichtet, Lernende auf eine unvorhersehbare Zukunft vorzubereiten. Dies umfasst die Förderung essenzieller Fähigkeiten und Kompetenzen wie Anpassungsfähigkeit, Problemlösefähigkeit und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Zukunftsorientierte Lernumgebungen zeichnen sich also nicht durch ihre technische Ausstattung aus, sondern vor allem durch ihre Fähigkeit, ein neues Verständnis von Lernen und eine neue Lernkultur zu etablieren, die unabhängig von der aktuellen technologischen Entwicklung Bestand haben. Sie legen einen besonderen Fokus auf die Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen, die den Grundstein für die Entwicklung von Zukunftskompetenzen legen. Dadurch erhalten Lernende das notwendige Rüstzeug, um als Gestaltende unserer Zukunft aktiv an der Formung derselben teilzuhaben und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Lernende nicht nur für heutige, sondern auch für zukünftige Herausforderungen zu rüsten und sie in die Lage zu versetzen, proaktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und inklusiven Zukunft mitzuwirken.

2. Wer kann sich für eine Förderung bewerben?

Bewerben können sich Schulträger öffentlicher Schulen sowie Träger von Ersatzschulen nach §3 des PSchG, denen Zuschüsse nach den §§17 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 PSchG gewährt werden. Die Schulen müssen sich in Baden-Württemberg befinden. Voraussetzung ist, dass das Projekt pädagogisch begründet ist.

3. Wie viele Schulen werden gefördert und wie hoch ist die Fördersumme?

In einem ersten Schritt können in Baden-Württemberg je eine öffentliche Schule pro Regierungspräsidium und eine Ersatzschule nach §3 des PSchG, der Zuschüsse nach den §§17 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 PSchG gewährt werden, eine Förderung von bis zu 10.000 EUR brutto erhalten, wobei höchstens 50% der Investitionen förderfähiger Gegenstände gefördert werden können.

4. Was ist förderfähig?

Förderfähig ist pädagogisch unterstützendes Mobiliar für ausgewählte Räume, in denen eine leistungsfähige digitale Infrastruktur sowie digitale Präsentationstechnik bereits hergestellt sind und der Einsatz digitaler Endgeräte pädagogisch etabliert und technisch realisiert ist.

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift.

5. Was benötigen Sie für die Bewerbung?

Für die Bewerbung benötigen Sie neben Angaben zur Schule, zum Schulträger und zur beantragten Fördersumme folgende Informationen:

  • Status Quo des Lernraums: Eine genaue Beschreibung des aktuellen Zustands des Raumes, inklusive Ausstattung und eventuelle Nutzungseinschränkungen.
  • Ziele des Vorhabens: Eine ausführliche Erläuterung des pädagogischen Konzepts, das aufzeigt, wie die geplante Ausstattung die Förderung zeitgemäßer Lernprozesse unterstützt, einschließlich des Innovationsgrads und des erwarteten Impacts.
  • Maßnahmenplan: Detaillierte Angaben zu den anzuschaffenden Möbeln und zur Ausstattung, u.a. unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Außerdem Angaben zu weiteren notwendigen Maßnahmen, die nicht durch die Förderung abgedeckt sind.
  • Evaluationsmodalitäten: Beschreibung des Ansatzes zur qualitativen Evaluation, Planung der Evaluationstermine und Umgang mit den Ergebnissen.
  • Evaluationskriterien: Mindestens drei qualitative Fragen, die zur Messung des Erreichungsgrades der Ziele herangezogen werden.
  • Zeitplan der Umsetzung: Festlegung von Meilensteinen und Fertigstellungsterminen, die sicherstellen, dass das Projekt bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein wird.

6. Welche Bedingungen sind an die Förderung geknüpft?

An die Förderung geknüpft sind die vollständige und fristgerechte Antragstellung, die Übereinstimmung des Projekts mit den Zielen des Förderprogramms sowie die Bereitschaft zur Dokumentation und Präsentation der umgesetzten Maßnahmen. Die geförderten Schulträger verpflichten sich zur Umsetzung des Projekts innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens.

Außerdem sollen die Räume mit gefördertem Inventar außerhalb der Unterrichtszeit für Maßnahmen der Lehrkräfteaus- und -fortbildung sowie als Anschauungsräume in der Beratung von Schulen und Schulträgern genutzt werden. Dafür ist zwischen der Schule und dem vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hierzu beauftragten Landesmedienzentrum (LMZ) eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen

7. Bis wann kann man sich bewerben?

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2024. Bis zu diesem Datum müssen alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Formular eingereicht worden sein.

8. Wie wird entschieden, welche Schulen eine Förderung erhalten?

Eine Jury aus pädagogischen Expertinnen und Experten bewertet die eingereichten Konzepte anhand definierter Kriterien wie pädagogische Grundlagen, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit. Die Entscheidung basiert auf einem Scoring-Modell, das diese Kriterien berücksichtigt.

9. Wie sieht der Gesamtzeitplan aus?

  • Informationsphase: Mitte bis Ende April 2024
  • Antragsphase: 1. Mai bis 15. Juni 2024
  • Einreichungsfrist: 15. Juni 2024
  • Vorauswahl: 16. Juni bis 30. Juni 2024
  • Bewertungsphase: 1. Juli bis 15. Juli 2024
  • Auswahlentscheidung: Bis 25. Juli 2024
  • Förderzusage und -auszahlung: ab August 2024
  • Umsetzungsphase: bis 31. Dezember 2024

10. Antragsformular

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereithalten, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.

zum Antragsformular

Antragsformular zur Bewerbung

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