Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landesmedienzentrums https://www.lmz-bw.de.

 

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

  • Dokumente, die vor dem 01.09.2021 eingestellt wurden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 01.09.2021 eingestellt wurden
  • Videos haben teils keinen oder nur einen Untertitel
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Automatischer Umbruch bei 320 CSS-Pixel und 400%-Zoom: Mobiles Hamburger-Menü bietet keinen sichtbaren Tastaturfokus
  • Ausklapp-Menü: Lässt sich nicht mit der ESC-Taste schließen
  • Pausieren, stoppen, ausblenden: Slider auf Startseite kann nicht manuell pausiert werden
  • Formularfelder: Aktuell nur über die Formularfeld-Vorbelegung lesbar
  • Syntaxfehler im Quellcode


Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2021  erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.12.2021 überprüft.

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ralph Guhmann
Stv. Abteilungsleiter Unterstützungsleistungen
Referatsleiter Allgemeine Unterstützungsleistungen
Moltkestraße 64
76133 Karlsruhe
Telefon: 0711 2090 7890
E-Mail: rguhmann@lmz-bw.de

Kathrin Tillenburg
Teamleiterin Unterstützungsleistungen und digitale Barrierefreiheit (UdB)
Allgemeine Unterstützungsleistungen
Moltkestraße 64
76133 Karlsruhe
Telefon: 0711 2090 7867
E-Mail: tillenburg@lmz-bw.de

5.    Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landesmedienzentrum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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