Navigation überspringen

Sexting: Begriffsdefinition

Unter Sexting versteht man den privaten und in der Regel unverbindlichen Austausch von kontextualisierten Emojis (siehe Beispiel) und selbst produzierten erotischen Bildern via Internet. Dabei kann bereits das Versenden einer Aubergine oder eines Pfirsiches als Sexting durchgehen oder eben ein „oben ohne Sixpack-Bild“ sowie wie ein Bild, auf dem sich beispielsweise ein Mädchen mit tiefem Ausschnitt in freizügiger Pose oder gar oben ohne zeigt. Das Wort Sexting besteht aus den Komponenten „Sex“ und „Texting“ und umfasst entsprechend auch den Kontext, in dem Sexting geschieht.

Weibliche Hand hält ein Smartphone

GettyImages/Erikona

Wie werden Sexting-Inhalte verbreitet?

Geht es um sexy Pics, wird das Bild in der Regel mit der Kamera des Smartphones aufgenommen und über einen oder mehrere Kommunikationskanäle an die Zielperson(en) übermittelt. Vielfach werden solche Bilder samt Kommentar auch in einem (sozialen) Netzwerk hochgeladen. Jedoch gilt stets – egal ob bei Sexting oder anderen Bildern – zuerst nachzudenken, ob man den Inhalt wirklich veröffentlichen möchte und welche Folgen das haben könnte. Denn sind die Bilder einmal im Internet und/oder in verschiedenen Netzwerken unterwegs, ist eine vollständige Löschung der Inhalte nicht mehr möglich. Denn auch wenn ein Foto manuell von einer Plattform entfernt werden kann, heißt das nicht, dass andere Nutzer/-innen den Inhalt bereits weitergeleitet, heruntergeladen oder ggf. einen Screenshot davon angefertigt haben.

Wer ist an Sexting beteiligt?

Beim Sexting können zwei bzw. drei Personengruppen bzw. Formen relevant sein:  

  • Der/die Sender:in: Gemeint ist die Person, die das Bild von sich aufnimmt und versendet.
  • Der/die Empfänger:in: Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um jemanden, den man bereits kennt – von sehr gut (z.B. Partner:in, enge Freund:innen) bis flüchtig (z.B. ein Flirt).
  • Der/die Weiterleiter/-in: Verläuft Sexting nicht wie geplant und das Bild wird von der empfangenden Person ungefragt weitergegeben, kommen ggf. die „Weiterleiter:innen“ ins Spiel. Diese ungewollte Weitergabe kann in kürzester Zeit eine unüberschaubare Masse an Menschen einbeziehen, die ihre Beteiligung durch Liken, Teilen und Kommentieren ausdrücken. Im schlimmsten Fall kann diese Weitergabe Hasskommentare mit sich ziehen und ggf. in (Cyber-)Mobbing münden.

Motive und Beweggründe

In der Pubertät, in der das Erkunden und Erfahren der eigenen Sexualität eine zentrale Rolle spielt, wird Sexting als eine Ausdrucksform genutzt, um sich darzustellen und auszuprobieren. Auch oder vielleicht gerade weil die eigene Sexualität noch nicht ausgelebt wird, spielen Fragen wie „Wie sehe ich aus?“ oder „Wie findet mich der oder die andere, wenn ich mich sexy darstelle?“ eine wichtige Rolle im Rahmen der Identitätsfindung. Diese grundlegende Neugier, zu erfahren, wie die eigene Person bei anderen ankommt, und die Möglichkeit des unverbindlichen Austestens diverser Identitätsentwürfe können entsprechende Beweggründe für „Sexting“ sein. Ein weiteres, sehr häufig auftretendes Motiv ist der soziale Druck, ausgelöst durch den/die Partner/-in und/oder den Freundeskreis. Je „positiver“ dieser Druck ist (z.B. Sexting als Beweis von Vertrauen oder Intimität), umso wahrscheinlicher ist es, dass jemand sich darauf einlässt.

Oftmals orientieren sich Jugendliche auch an prominenten Vorbildern oder bekannten Influencer/-innen, die sich in sozialen Netzwerken gerne einmal freizügig zur Schau stellen. Dass solche Fotos vor Veröffentlichung in der Regel intensiv und professionell bearbeitet wurden, ist zwar bekannt, wird bei der Nachahmung jedoch meist nicht bedacht. So kann dies den Effekt haben, dass dieses Vorgehen das eigene Körperempfinden zusätzlich negativ beeinflussen kann, wenn Heranwachsende mit ihrer Performanz bekannten Vorbildern nacheifern möchten.

Welche Bewertungen gibt es zum Thema Sexting?

Wie bei fast allen Themen gibt es auch beim Thema „Sexting“ zwei gegensätzliche Richtungen, welche die Handlungen unterschiedlich bewerten. Die eine Gruppe hält Sexting für eine Tätigkeit, die man unterbinden sollte. Entsprechend stellen sie vorwiegend die Risiken und Auswirkungen in den Mittelpunkt und appellieren dafür, sexuelle Handlungen oder Bildmaterial nicht öffentlich zu machen bzw. sich nicht aktiv zu zeigen. Ganz anders wiederum positioniert sich eine andere Gruppe, die für mehr Gelassenheit mit der Thematik wirbt. Sexting solle dabei nicht per se als problematisches Mediennutzungsverhalten angesehen und rein anhand einzelner Missbrauchsfälle beurteilt werden. Vielmehr versteht diese Gruppe Sexting als neue Ausdrucksform sexueller Exploration und der eigenen Identitätsfindung. Anstatt also das Thema zu stigmatisieren, geht es um ein Umdenken und die Tatsache, Sex als Bestandteil menschlicher Handlungen zu betrachten. Wichtig ist, Jugendliche bereits früh aufzuklären und für einen selbstbestimmten und kritischen Umgang mit dem eigenen Medienhandeln auszubilden, anstatt Handlungen zu verbieten.

Man muss sich weder der einen noch der anderen Gruppe zugehörig fühlen. Wichtig ist jedoch eine eigene Mittellinie zu finden und Sexting nicht per se zu trivialisieren oder zu dramatisieren. Gleichzeitig sollte Sexting ganzheitlich betrachtet werden und dabei das jeweilige Alter der Beteiligten und der Kontext, in dem Sexting geschieht, ebenfalls in den Blick genommen werden. Denn es ist nicht richtig und ebenso wenig förderlich, einfach und ausschließlich dem/der Produzent/-in die Schuld an möglichen Folgen zuzuweisen. Stattdessen empfiehlt es sich, das nicht-einvernehmliche Weiterleiten der Bilder bzw. das eigentliche Problem in den Blick nehmen: Personen, die das Bild weitergegeben haben müssen zur Rechenschaft gezogen werden, ebenso wie das eventuelle Netz aus Mittäter/-innen, die diese Inhalte geteilt haben und sich damit ebenfalls strafbar machen.

Risiken und Folgen

Durch die einfache Verbreitung von Inhalten mithilfe digitaler Medien ist Sexting einfach, unkompliziert, aber auch riskant. Schnell kann ein Bild – beispielsweise als Racheakt nach einer gescheiterten Beziehung oder durch das versehentliche Versenden an eine andere Person – in falsche Hände geraten und Auslöser von (Cyber-)Mobbing sein. Folgen sind mitunter psychische, soziale und oftmals auch rechtliche Probleme für die Beteiligten. In diesem Fall sollte von „missbräuchlichem Sexting“ die Rede sein, weil dabei das für einen ursprünglich anderen Zweck (z.B. als Liebesbeweis/Geschenk) gedachte Bild missbräuchlich verwendet wird, um der darauf abgebildeten Person willentlich oder mitunter auch unbewusst zu schaden. Aus pädagogischer Sicht geht man davon aus, dass niemand, dessen Bilder ungefragt weitergesendet wurden, per se „selber schuld“ ist. Denn unabhängig davon, was auf den Bildern zu sehen ist, gilt stets das Recht am eigenen Bild, und dieses Recht ist zu wahren. Sexting-Bilder werden im Vertrauen versendet, und dieses Vertrauen wird missbraucht. Es sollte ebenso keine Rolle spielen, ob es sich beim abgebildeten Menschen um einen Jungen oder ein Mädchen handelt. Nur wenn sich der Fokus in einem Fall vom missbräuchlichem Sexting verschiebt, weg von der ausschließlichen Betrachtung des Opfers, hin zum Verhalten der Täter/-innen, trauen sich ggf. auch Nebenstehende und Beobachtende, aus ihrer passiven Rolle heraus zu treten. 

Viele junge Menschen denken über die Folgen beim Versenden intimer Bilder immer noch zu wenig nach – über die seelischen Folgen, die Unvergänglichkeit der Bilder und die Schwierigkeiten, einen solchen Fehlschritt zu korrigieren. Ebenso wenig sind sich Internetnutzer/-innen über ihre Verantwortung bei der Beteiligung im Klaren. Das Bild wurde in den meisten Fällen nicht für die Öffentlichkeit gemacht und unerlaubt verbreitet – die Schuld liegt also nicht allein bei dem/der Produzent/-in des Bildes. Das unerlaubte Weiterleiten kann lebenslange (negative) Folgen für den/die Betroffene/-n nach sich ziehen.

Rechtliche Aspekte zum Thema Sexting

In den meisten Fällen handelt es bei versandten Sexting-Inhalten nicht um kinder- oder jugendpornografische Bilder. Von Kinderpornografie spricht man erst dann, wenn sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern abgebildet werden. Um Jugendpornografie handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren abgebildet sind. „Wenn  es sich tatsächlich um jugendpornografische Darstellungen handelt, dann sind die Verbreitung und der Besitz solcher Fotos/Videos strafbar. Letzteres gilt […] nicht, wenn die dargestellten Personen selbst Besitzer ihrer [eigenen] jugendpornografischen Fotos/Videos sind. […] Ist die auf den Bildern abgebildete Person unter 14 Jahren, so handelt es sich um Kinderpornografie. Strafbar machen sich [dann] sowohl die Personen, die diese Bilder/Videos weitergeben, als auch diejenigen, die dieses Material besitzen“.

Die Kriterien für die Einteilung in Kinder- und Jugendpornografie sind häufig also etwas schwammig, wenn auf dem Bild ein junger Mensch lediglich in Bikini, Badehose, Boxershorts oder in einer sexy Pose zu sehen ist. Jemand der von sich selbst ein – wenn auch sehr freizügiges – Bild schießt, macht sich nicht per se strafbar. Dennoch ist das Thema „Sexting“ auch kein straffreier Raum. So sollte den Heranwachsenden bewusst sein, dass es sich durchaus um einen Strafbestand handeln kann, wenn sie bei gewissen Bildern/Videos ein ungutes Bauchgefühl haben. Dies muss zwar nicht gleich eine Haftstraße zur Folge haben, jedoch muss die Polizei dem Strafbestand nachgehen und konfisziert hierfür auch ggf. die Smartphones der Heranwachsenden über einen längeren Zeitraum. So ist es zum Beispiel auch verboten, Bilder von anderen Menschen ohne deren Erlaubnis zu verbreiten oder anderen Menschen in besonders persönlichen Situationen (z.B. beim Umziehen in der Umkleide) zu fotografieren. Dann wird das Recht am eigenen Bild oder gar der „höchstpersönliche Lebensbereich“ verletzt und der oder die Personen müssen ggf. mit weitreichenden Konsequenzen rechnen.

Was können wir tun?

Vorbeugen

  • Erweitern Sie Ihre Schulregeln um das Thema Datenschutz bzw. um den respektvollen Umgang mit Daten und Bildern anderer Personen.
  • Diskutieren Sie das Thema weniger von der Schuldfrage aus als vielmehr aus der Perspektive, was zu einem respektvollen Umgang miteinander gehören sollte.
  • Achten Sie in der Schule verstärkt auf feindliche, geschlechtsstereotype Äußerungen und greifen Sie diese auch bei anderen Gelegenheiten im Klassengespräch auf. Greifen Sie die genderspezifischen Wertungen auf. Die Erfahrung zeigt, dass Mädchen schneller als „Schlampen“ degradiert werden, wohin gegen Jungen mit ihrem Körper eher prahlen dürfen.
  • Vermeiden Sie persönliche Wertungen. Der/die betroffene Jugendliche ist zwar nicht unschuldig an der Entwicklung, braucht aber in jedem Fall Hilfe und Unterstützung. Es gilt also das problematische Verhalten der (Mit-)Täter/-innen aufzugreifen und Handlungsalternativen aufzuzeigen.
  • Richten Sie – auch in der Prävention – den Blick auf die Beteiligten, die hinter einem Sexting-Fall stehen. Dabei kann das Thema auch gut mit Cybermobbing kombiniert und die Einflüsse der beteiligten Personen an fiktiven Fällen veranschaulicht werden.
  • Führen Sie mit den Schüler/-innen ein Quiz zum Thema Recht und Gesetz durch und erläutern Sie so, wann sie mit der Verbreitung von mehr oder weniger sexuell expliziten Bildern die Grenzen des Strafgesetzbuches überschreiten.

Fazit: Im Vordergrund präventiver Maßnahmen müssen neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen vorrangig die Förderung des sozialen Handelns, die Förderung von Empathie und die Stärkung der Personen stehen, die die Weitergabe von Bildern verweigern. Ein Sexting-Fall erhält seine Dynamik nicht durch eine einzige Person, sondern beginnt erst dann zu eskalieren, wenn andere das Bild weitergeben, sich zu Mitwissenden machen und das Zirkulieren vorantreiben. [20] Letztlich geht es auch beim Thema Sexting um die Frage: Wie wollen wir in der (Medien-)Gesellschaft miteinander umgehen? Die Vermittlung eines respektvollen und achtsamen Umgangs miteinander muss dabei das vorrangige Anliegen von Pädagogen und Eltern sein.

Eingreifen und aktiv helfen

Wenn ein Sexting-Fall in der Schule auftritt, ist meist schnelles Handeln erforderlich. Zu diesem Zweck hat das Landesmedienzentrum eine Handreichung erstellt, in der die wichtigsten Grundlagen zum Thema Sexting zusammengefasst sind und Lehrkräfte eine Checkliste zum Abhaken der wichtigsten Handlungsschritte vorfinden.

  • Wenn an Ihrer Schule ein junger Mensch betroffen ist und Sie davon erfahren, schalten Sie die Eltern ein und planen Sie gemeinsam das weitere Vorgehen. Wichtig ist, dass die nächsten Schritte auch in Absprache mit dem Opfer erfolgen.
  • Lassen Sie sich von der Polizei beraten.
  • Im akuten Sexting-Fall muss sich der Blick auf alle Beteiligten richten, auch auf die, die das Bild weiterleiten oder von dem Fall wissen.
  • Kontraproduktiv wären ausschließliche Schuldzuweisungen und die Androhung von Strafen – das gilt für alle Beteiligten. Es ist wenig hilfreich, Jugendlichen ausschließlich die rechtlichen Konsequenzen von Sexting aufzuzählen – das schürt eher Angst. Stattdessen ist es wichtig, sich der Komplexität schon bei der Entstehung von Sexting-Fällen bewusst zu werden und die Beteiligten eines Sexting-Vorfalls für ihre Rollen und ihren Einfluss auf den Verlauf der Geschichte zu sensibilisieren.
  • Sehen Sie davon ab, sich das betreffende Bild zeigen zu lassen. Zum einen ist es für das Opfer umso schlimmer, je mehr Personen es sehen können. Zum anderen können Sie die Beurteilung der Rechtslage (sofern unklar) der Polizei überlassen.
  • Erwägen Sie gemeinsam mit Eltern und Opfer, wie (bzw. in welcher Form) das Thema in der Schule publik gemacht werden muss und zwar vor allem mit Blick auf die weiteren Folgen für das Opfer. Unter Umständen muss das Opfer auch gegenüber seinen Eltern in Schutz genommen werden. Es wäre hilfreich, wenn das Opfer in Ihnen eine unterstützende Person sehen kann.
  • Je nachdem, wo das Bild veröffentlich wurde, lassen Sie (sofern möglich) die Inhalte beim Anbieter löschen. Bei diesem Vorgehen können Sie auch Hilfe von Institutionen wie der Polizei oder dem LMZ erbitten und/oder sprechen Sie mit dem/der Verursacher/-in und fordern Sie diese/-n auf, unverzüglich das Bild zu löschen.
  • Fordern Sie das kollektive Löschen der Inhalte in der Schule auf den Geräten der Mitschüler/-innen und kündigen Sie Konsequenzen (z.B. das Einschalten der Eltern oder Verweise) bei Missachtung an. Signalisieren Sie: Wir stehen geschlossen hinter dem Opfer und geben dem Missbrauch von Bildern keine Chance.

Sexting-Fälle an der Schule stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Es geht darum, das System dahinter zu erkennen. Eine weitere große Herausforderung für Lehrkräfte und Schulleitungen besteht darin, eigene sexualmoralische Wertungen einzuordnen. Was anstößig und unmoralisch ist, wird von jedem subjektiv anders wahrgenommen und bewertet. Versuchen Sie möglichst, die eigene Wertung außen vor zu lassen. Wird an der Schule ein Fall von Sexting bekannt, so ist in jedem Fall das Opfer zu schützen. Nur wenn an der Schule Sexting angesprochen werden darf oder nicht von vornherein verurteilt wird, können und werden sich Schüler/-innen auch Erwachsenen anvertrauen.

Download: Checkliste Sexting (PDF)

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Strafgesetzbuch.:

[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Strafgesetzbuch.:

[4] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

[5] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Strafgesetzbuch.:

Jennifer Madelmond

Diese Seite teilen: