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Ausgangslage

Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen derzeit zusätzliche Mittel bereit, um Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten zur besseren Bewältigung möglicher Fernunterrichtsphasen während der Einschränkungen durch die Pandemie zu unterstützen.

Damit diese Mittel sowohl diese Phase optimal unterstützen als auch nachhaltig zur Verbesserung der digitalen Ausstattung der jeweils unterstützten Schulen beitragen können, finden Sie im Folgenden zusammengestellt die häufigsten Fragen und Antworten.

Fragezeichen

Fragen und Antworten | MicroStockHub via Getty Images

1. Allgemeine Fragen

1.1 Bedarf es einer Antragsstellung, um die Gelder des Sofortausstattungsprogrammes zu erhalten?

Nein, einer Antragsstellung bedarf es nicht. Die für Träger kommunaler Schulen zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Geschäftsstelle DigitalPakt Schule BW (KM) auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Die Landkreise reichen die Mittel nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel an die jeweiligen Gebietskörperschaften weiter.   

Die für Träger freier Schulen zur Verfügung stehenden Mittel werden auf Abforderung bei der Geschäftsstelle beim Kultusministerium an die Träger weitergeleitet.  

Bei Schulen in Trägerschaft des Landes erfolgt die Zuweisung der Mittel durch die Geschäftsstelle über das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

1.2 Welche Investitionen sind förderfähig?

Welche Investitionen gemäß 4.1 und 4.2 der Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) und zur Verwendung der zusätzlichen Landesmittel förderfähig sind, entnehmen Sie dem Merkblatt Förderfähigkeit Sofortprogramm.

Bei der Förderfähigkeit einzelner Gegenstände ergeben sich zwei zentrale Überlegungen:

  1. Der Gegenstand muss dem Ziel dienen, welches in der Förderrichtlinie definiert ist. Dabei ist zu beachten, dass der Gegenstand nicht „auch“ dazu geeignet ist, sondern seine Haupteignung für den Förderzweck beschrieben ist. 
  2. Die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss gewährleistet sein. Dabei kann es Fälle geben, in denen dann doch der unter 1. dargestellte Sachverhalt in den Hintergrund tritt und eine günstigere Lösung entsprechend damit begründet wird.

 

Interaktive Tafel, WLAN und Co: Nicht förderfähig

Das Sofortausstattungsprogramm fokussiert nicht das Lernen im Klassenraum. Somit ist die Förderung von interaktiven Tafeln, WLAN in der Schule, baulichen Veränderungen usw. nicht Bestandteil des Sofortprogramms sondern des DigitalPakts Schule.

Alle im Sofortausstattungsprogramm zu beschaffenden Gegenstände sind jedoch schulgebunden und sollen auch im Schulalltag mit Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Insbesondere für die Ausstattung von Studios zur Erstellung von digitalen Lernangeboten gilt dies in einer Form, die sich entweder so darstellt, dass die technischen Komponenten einen zweiten Anwendungsbereich abdecken (z. B. Kamera kann auch als Visualizer am Beamer genutzt werden) oder das pädagogisch-didaktische Anwendungsszenarien die Technologien nutzen. Z. B. Schüler erstellen Lernvideos im Unterricht.

Keine Produktempfehlungen

Das Kultusministerium spricht aus Gründen der wirtschaftlichen Neutralität keine Produktempfehlungen aus. Helfen könnte hinsichtlich solcher Fragen die örtlichen Medienzentren.

1.3 Welche Unterstützung bietet der Medienzentrenverbund?

Die KMZ/SMZ stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ausstattung für Beratung und/oder Support, z.B. im Rahmen von Mobile-Device-Management (MDM), zur Verfügung. Dort sind hochqualifizierte Beratende verortet, die Sie als Schulträger und Schulen intensiv unterstützen können.

1.4 Was spricht für die zentrale Unterstützung der Schulträger und deren Schulen im Stadt- oder Landkreis bei Beratung, Beschaffung und Wartung durch das kommunale Medienzentrum?

  • Am KMZ/SMZ ist bereits ein Team von Pädagogen mit technischem Know-how tätig, das Schulträger und Schulen entsprechend ihrer Bedürfnisse kompetent beraten kann.
  • Das KMZ/SMZ berät meist in seinem Einzugsbereich bereits die überwiegende Mehrheit der Schulen in Bezug auf deren Medienentwicklungsplan.
  • Das KMZ/SMZ stellt über die Beschaffung digitaler Inhalte (Kreis-Online-Lizenzen) den Schulen im Kreis auch den zur Ausstattung passenden Content zur Verfügung.
  • Filme und Arbeitsmaterialien für SESAM bzw. Edupool
  • Interaktive Medien
  • teilweise Apps für Geräte
  • Die Mitarbeitenden des KMZ/SMZ sind für die Schulen und ihre IT-Probleme an 5 Tagen pro Woche durchgehend erreichbar.
  • Die KMZ/SMZ verfügen über zeitgemäße Schulungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, oft ergänzt durch moderne Showrooms mit Muster-Ausstattungen.“ Das KMZ/SMZ wird bereits jetzt per Kreisumlage von den Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl finanziert.
  • An den KMZ/SMZ ist bereits technisches Vorwissen zu schulischen Netzwerklösungen und meist auch eine skalierbare Infrastruktur (MDM) vorhanden.
  • Eine beispielhafte Umsetzung einer solchen Support-Infrastruktur, auch im Bereich MDM, finden Sie unter anderem in Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald (Sebastian Lorenz), im Rems-Murr-Kreis (Ralf Nentwich) und in Karlsruhe (Jörg Schumacher).
  • Ob und inwieweit eine entsprechende Unterstützung der Schulen und Schulträger durch KMZ/SMZ erfolgen kann, muss jeweils vor Ort in Abstimmung zwischen den Beteiligten entschieden werden.

1.5 Wo kann ich die genauen Vorschriften nachlesen?

2. Verausgabung der Mittel

2.1 Wer stellt die Mittel zur Verfügung und bis wann müssen sie verausgabt werden?

Der Bund stellt den Ländern nach Maßgabe des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm") zusätzliche 500 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Hieraus entfallen 65.064.000 Euro auf Baden-Württemberg. Zusätzlich zu den Finanzhilfen des Bundes stellt das Land Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Verausgabung der Mittel des Bundes ist für das Jahr 2020 anzustreben. Mittel des Landes sind bis zum 31. Juli 2021 zu verausgaben. Sofern an den Schulträger ausbezahlte Mittel nicht zum Jahresende verausgabt werden können und eine Übertragung solcher Mittel im Haushalt des Schulträgers in das folgende Haushaltsjahr nicht möglich ist, müssen nicht verwendete Mittel bis spätestens 15. Dezember 2020 an das Land zurückgezahlt werden. Entsprechend gebundene Mittel werden im folgenden Haushaltsjahr erneut zur Verfügung gestellt. Die bis zum 31. Juli 2021 nicht zweckentsprechend verausgabten Mittel sind durch die Schulträger an das Kultusministerium zurückzuzahlen.

2.2 Stehen bis zum 15.12.2020 gebundene Mittel weiterhin zur Verfügung? (Gebunden heißt: Bestellung getätigt, Lieferung steht noch aus.)

Ja, stehen sie. 

2.3 Wie sieht die Nachweis- und Berichtspflicht aus?

Bitte weisen Sie die Mittelverwendung gegenüber der Geschäftsstelle DigitalPakt Schule zum 31.12.2020 und zum 31. Juli 2021 nach – unter Verwendung des OFT-Tools. Der Verwendungsnachweis ist erst am Ende der Maßnahmen (Mittelverwendung) zu erstellen; ansonsten durch einen Zwischenbericht, den das Kultusministerium in einer entsprechenden Umfrage im Dezember abfragen wird.

2.4 Was genau gilt nun, wenn die 4. Lieferung nicht rechtzeitig bis zum Jahresende erfolgt? Was ist von Schule/Schulträger zu tun?

Warten Sie, bis die Lieferung eintrifft. Die Mittel sind durch Bestellbestätigung gebunden. 

2.5 Wie ist das mit der „Übertragung der Mittel im Haushalt des Schulträgers in das folgende Haushaltsjahr“ zu verstehen? (Bekanntmachung vom 22.6.2020)

Die Mittel werden in den Haushalt des Schulträgers des Folgejahrs übertragen und bleiben dort bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.

2.6 Ist es richtig, dass alle Mittel, die der Schulträger im Jahre 2020 nicht verwendet hat (also verausgabt oder gebunden hat) nicht mehr ausgegeben werden können?

Mit im Jahre 2020 nicht verausgabten oder gebundenen Mitteln kann der Schulträger 2021 nicht mehr rechnen. Sie stehen dem Land für eine Neuverteilung zur Verfügung.

2.7 Am 31.07.2021 muss dann die Ausgabe dieser Mittel mit Rechnungen belegt werden, die am 31.12.2020 lediglich gebunden waren. Richtig?

Ja, sie muss vollständig belegt werden.

2.8 Wer hilft bei Fragen weiter?

Bei Fragen können Sie sich an die „Geschäftsstelle DigitalPakt Schule BW“ beim Kultusministerium wenden. digitalpakt@km.kv.bwl.de

3. Fragen zur Umsetzung

3.1 Welchen Lebens- und Verwendungszyklus sollen die Geräte haben?

Geräte haben eine unterschiedliche Lebensdauer. Da die Geräte nur zeitweise, z.B. für die Nutzung im Fernunterricht, an Schüler/-innen entliehen werden, ist ganz besonders die Kompatibilität zur schulischen Infrastruktur zu beachten.

3.2 Entspricht das Gerät dem Medienkonzept der Schule?

Vor der Anschaffung der Geräte empfehlen wir, sich mit dem lokalen Medienzentrum in Verbindung zu setzen, das die Situation und Bedarfe der Schulen vor Ort meist sehr gut kennt (Übersichtskarte der Medienzentren). Dabei können ggf. die laufenden Medienentwicklungsplanungen der Schulen mit einfließen. Die anzuschaffenden Geräte sollten
a) im Supportkonzept des Schulträgers berücksichtigt werden und
b) Schnittstellen entsprechend der vorhandenen Infrastruktur der Schule aufweisen (z.B. Einbindung in paedML/Netzwerklösung der Schule und MDM, aber auch Kompatibilität zu Druckern und Anzeigegeräten, genutzter Software etc.).

Zur Seite "Tablets in der Schule"

3.3 Sollen die Geräte zentral verwaltet werden?

Wir empfehlen ein zentrales Management (MDM) der Geräte, um Kompatibilität, Laufstabilität und Aktualität der Geräte zu garantieren. Hierfür bieten viele Medienzentren ein zentrales MDM an oder können Sie dabei entsprechend unterstützen und beraten. Informieren Sie sich vor Ort an Ihrem Medienzentrum. Weitere Hinweise zur Verwendung und Verwaltung von Tablets finden Sie hier.

Zudem raten wir dazu, die Geräte beim Schulträger zu inventarisieren, betriebsbereit auszuliefern und mithilfe entsprechender Administrationsumgebungen (z.B. paedML, MDM) zu pflegen. Durch ein Management der Geräte erhalten Schulen beziehungsweise die Schüler/-innen keine „Baustelle“, die sie selbst aufsetzen und betriebsfertig machen müssen. Zentral verwaltete Geräte erleichtern zudem den Support bei auftretenden technischen Problemen.

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3.4 Wer kann beim MDM unterstützen?

Bei den meisten Medienzentren wird Support für unterschiedliche Mobile Device Management Systeme für die Verwaltung der Tablets angeboten, z.B. Meraki (Freiburg), Relution (Schwarzwald-Baar-Kreis), Jamf Pro (Künzelsau), Jamf school (Rems-Murr Kreis, Karlsruhe). Zu den notwendigen Arbeitsschritten und einer Beispielrechnung siehe IV Sonstige Fragen.

Bei weiteren Fragen zu Kosten und Wartung wenden Sie sich bitte an ihr regionales Medienzentrum. Ob und inwieweit eine entsprechende Unterstützung der Schulen und Schulträger durch KMZ/SMZ erfolgen kann, muss jeweils vor Ort in Abstimmung zwischen den Beteiligten entschieden werden.

3.5 Was zählt beim Sofortausstattungsprogramm zur förderfähigen Inbetriebnahme?

Die Inbetriebnahme der Geräte erstreckt sich u.a. auf die erforderliche Integration in die IT-Infrastruktur der jeweiligen Schule (Schulnetze), Mobile Device Management, Aufspielen erforderlicher Programme und Apps sowie der damit verbundenen einmaligen Lizenzgebühren. Bei der Inbetriebnahme können Sie ggf. durch Ihr Kreis- oder Stadtmedienzentrum unterstützt werden. Fragen Sie dazu vor Ort an.

3.6 Welche nicht aus dem Sofortausstattungsprogramm förderfähigen zusätzlichen Aufwände und Kosten entstehen?

Berücksichtigen Sie bei der Anschaffung zusätzliche und laufende Personal- und Sachaufwände für Betrieb und Wartung der Geräte. Dieses Personal könnte zentral am kommunalen Medienzentrum installiert werden.

Von Vorteil kann es sein, einen Hardwarewartungsvertrag mit einem Dienstleister abzuschließen und sich die Teileverfügbarkeit über den geplanten Nutzungszeitraum garantieren zu lassen.

Abhängig von der Schul-Software müssen Lizenzen vorgehalten und installiert werden. Die Geräte sollten mit den Softwareanforderungen der Schule kompatibel sein. Für jede Geräteübergabe empfehlen wir, eine den lokalen Gegebenheiten entsprechende Leihvereinbarung herauszugeben.

4. Fragen zu Wartung, Betrieb und Technik

4.1 Worauf muss bei Wartung, Betrieb und technischen Voraussetzungen geachtet werden?

Gemäß der Bekanntmachung des Kultusministeriums obliegen „Wartung und Support der (...) angeschafften Geräte (...) dem jeweiligen Eigentümer.“

Weitere Hinweise finden Sie in unserer Checkliste zur Anschaffung von Geräten bei unseren Downloads.

4.2 Gibt es Muster-Vorlagen für die Nutzungsordnung und Leihvereinbarung?

Ja, Muster für Nutzungsordnung und Leih-Vereinbarung finden Sie bei unseren Downloads.

4.3 Worauf ist bei der Anschaffung und dem Betrieb hinsichtlich Jugendmedienschutz zu achten?

  • Grundsätzlich gilt: Ein Internetzugang ohne Jugendschutzfilter ist äußerst problematisch. Im pädagogischen Netz der paedML werden jugendgefährdende Internetinhalte gefiltert. Wenn Sie keine paedML einsetzen sollten Sie Sorge dafür tragen, dass ein Jugendschutzfilter eingerichtet ist.  
  • Wie Schülergeräte aus der paedML herausgelöst werden können, damit sie auch netzwerkunabhängig funktionieren finden Sie für die paedML Linux hier:
  • HowTo zur Offline-Nutzung von mobilen Windows-Geräten
  • Für die paedML Windows und Novell hat die Hotline entsprechende Standardlösungen parat.
  • Durch die Einbindung der Endgeräte in ein geeignetes MDM lassen sich Maßnahmen zum Jugendschutz, wie das Ausblenden einzelner Apps oder ein Internet-Filter, auch für Geräte im Heimgebrauch einfach und wirkungsvoll umsetzen.
  • Derzeit prüft die im LMZ zuständige Abteilung Möglichkeiten, rechtliche, organisatorische und technische Fragestellungen mit dem Betreiber eines lokalen Jugendschutzfilters auch im Sinne des Datenschutzes zu klären. Weiter wird die Automatisierbarkeit der Installation und Konfiguration sowie die Abschaltung im paedML Netz geprüft.  
  • Außerhalb der Schule wirken Jugendschutzfilter von Netzwerklösungen nicht. Für die Berücksichtigung der Jugendschutzthematik im häuslichen Umfeld wurde eine Passage in den Leihvertrag (siehe oben) eingebaut, da die Eltern der minderjährigen Schülerinnen und Schüler zuhause dafür verantwortlich sind. Es wird eine zusätzliche lokale Installation eines alternativen Jugendschutzfilters empfohlen, der dann auch außerhalb der Schule wirkt. Dabei sind unterschiedliche technische Hürden zu bewältigen (z.B. automatisierte Konfiguration, Installation, Updates der Software und der Filterlisten, sowie eine (automatisierte) Deaktivierung sobald das Gerät im schulischen Netz ist- s.o.).
  • Parallel zur Ausstattung mit Endgeräten sind flächendeckende Workshops, Schulungen und Vorträge zum Thema Jugendmedienschutz notwendig. Prävention funktioniert in diesem Feld nur bedingt. Jugendmedienschutz lässt sich letztendlich nicht mit technischen Sperren, sondern nur mit Medienbildung erreichen. Auch hier ist der Medienzentrenverbund ein verlässlicher Partner.

4.4 Welche Apps werden empfohlen?

Eine Vorschlagsliste für die funktionalen, besonders aber für die pädagogischen Apps ist wegen deren ständig aktualisierter Form nur sehr schwierig umzusetzen, da die Halbwertzeit von Apps sehr kurz ist und man jede Version u.a. auf datenschutzrechtliche Korrektheit prüfen muss. Eine Möglichkeit, wie ein Schulträger die Apps zur Verfügung stellen kann ist ein eigener App Store, von dem die Schulen ihre gewünschten Apps beziehen können (z.B. so im Rems-Murr-Kreis umgesetzt).

Zur Orientierung sind auch die Aussagen des KM zu dieser Thematik hilfreich.

5. Sonstige Fragen

5.1 Welche Arbeitsschritte sind zur Aufnahme von Endgeräten in ein MDM notwendig?

  • Technische Ist-Stand-Analyse
  • Prüfung WLAN/ ggf. Unterstützung bei der Konzeption
  • Unterstützung bei der Geräteauswahl/der Beschaffung
  • Aufnahme der Geräte ins MDM
  • Definition von Jugend- und Datenschutzeinstellungen
  • Einkauf, Zuweisung und Aktualisierung von Apps
  • Aktualisierung des Betriebssystems
  • Einspielen von Sicherheits- und Einschränkungsprofilen nach Absprache mit Schule
  • Gemeinsame Erarbeitung einer Nutzungsvereinbarung
  • Technische Fortbildungen für schulischen Ansprechpartner
  • Bedienungseinweisung für Kollegium
  • Technischer Vor-Ort-Support

5.2 Welche Kosten entstehen bei der Einbindung von iOS Geräten ins MDM?

Kosten für iOS Geräte, die rein technisch so zu beziffern wären: Aufwand pro Tablet in der MDM-Verwaltung – Beispielberechnung des KMZ Freiburg

Voraussetzungen: 

  • ausreichend qualifiziertes Fachpersonal 
  • Hardware (Mac-Server / USB-Verteiler und Breitband / lokal einwandfreie Netzwerkstruktur, inkl. WLAN) 
  • Räumlichkeiten zur Lagerung und Einschreibung 
  • MDM-Server (Dienst) 
  • DEP registrierte Endgeräte 
  • VPP-Guthaben 


Prozess 1: 

  1. MDM-Instanzen aufsetzen 
  2. Geräte auspacken 
  3. einschreiben mit USB 
  4. nochmaliges zurücksetzen 
  5. Geräte in Karton zurücklegen 
  6. Verpackung entsorgen 
  7. Individualisierung für die Schule (Apps / Restriktionen etc.) 


Aufwand:

Durchschnittlich. 8 Minuten je Gerät (alle 4 – 5 Jahre) = 9€ (68€/h)
Hüllen werden von den Schulen um das Gerät gepackt. 

Laufender Betrieb (Support-Action aus dem Changelog des Cloudmanagements):

U.a. Verwaltung von MDM-Lizenzen, APP-Management, Statistikmodule und Profilanpassungen, Updates 

Aufwand:

Durchschnittlich. 14 Minuten je Gerät/Jahr = 16€ (68€/h)

Nicht inbegriffen, da nicht auf Einzelgeräte beziehbar:

  • Beratungen (vorher, währenddessen, hinterher) / technischer MEP, gemanagtes WLAN
  • Umstellungen (Geräte- und Systemwechsel) nach ca. 4 – 5 Jahren 
  • Organisation (Lizenzmanagement/Prozessmanagement/Statistik/Dokumentationen/Vereinbarungen) 
  • Garantie / Instandsetzungen 
  • Logistik (ausliefern ...)
  • Fortbildungen & Qualifikationen & Weiterentwicklungen 
  • Vernetzungen (AK, iPads, Anwenderforen, Nachbarkreise, LMZ, ZSL, LRA/Stadt Verwaltungsabsprachen …) 

Zusammenfassend:

Rein technischer AUFWAND (ohne Grundausstattung APPS und MDM-Lizenzen): ca. 22 Minuten je Gerät/1. Jahr und ca. 14 Minuten im 2. - 5. Jahr bis eine neue Gerätegeneration beschafft werden muss.

Hier die Daten des KMZ FR: ca. 9€/Gerät für Inbetriebnahme + 16€/Gerät/Jahr für Support und Wartung (nicht förderfähig) + 6€/Gerät/Jahr für MDM-Aufnahme + 30€ für VPP einmalig/Gerät für Grundausstattung an Apps. 
D.h.: ca. 45€/pro Gerät im 1. Jahr (förderfähig) und vom 2.-5. Jahr 22€/Gerät/Jahr (laufende Kosten) - bei einem angenommenen Stundensatz von 68€/h

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5.3 Sind Dokumentenkameras förderfähig über das Sofortausstattungsprogramm?

Bei Dokumentenkameras handelt es sich um klassische Präsentationstechnologie im Klassenraum. Sie sind förderfähig aus den Mitteln des DigitalPakts Schule. Die Anschaffung von Dokumentenkameras entspricht aber nicht den Förderzwecken der Programme Sofortausstattungsprogramm oder Unterstützung für Schulen.
 
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, was der herstellerseits definierte Hauptzweck einer Kamera ist:

  • Typ A: Handelt es sich um eine z. B. über USB angebundene relativ einfache Kamera mit einem Stativarm, so dient diese dazu, z. B. Dokumente für die Übertragung über einen geteilten Bildschirm im Rahmen von z. B. Videokonferenzen zu übertragen bzw. Erklärvideos mit Legetricktechnik aufzuzeichnen.
  • Typ B: Handelt es sich um ein Modell mit diversen Anschlüssen, welches dafür ausgelegt ist, im Klassenraum verschiedene Bildquellen (Kamerabild, Notebook etc.) mit Ausgabegeräten (z.B. Beamern) zu verbinden und über eine eigene Stromzufuhr versorgt wird, so ist das Gerät als Präsentationstechnik zu definieren. Preislich liegen solche Geräte deutlich über den vorgenannten.
  • Sofortausstattungsprogramm: Dokumentenkameras des Typ B sind nicht zur Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich. Zur Gestaltung von Medien für digitale Unterrichtsformen werden andere technischen Werkzeuge (z. B. Typ A) benötigt (siehe hierzu Merkblatt Förderfähigkeit).
  • Unterstützungsbudget: Eine Verbindung zur Bewältigung der Corona Pandemie herzustellen, ist kaum möglich. Dokumentenkameras sind vor dem Hintergrund des Anschaffungspreises keinesfalls eine wirtschaftliche Alternative für die Übertragung von Fernunterricht per z. B. Videokonferenz. Hier wären Tablets mit Kameras auf einem Stativ deutlich günstiger und variabler einzusetzen. Kameras des Typ A können eine vorhandenes Notebook sinnvoll ergänzen und wären förderfähig.

5.4 Dürfen Endgeräte aus der Sofortausstattung, welche bisher als Leihgeräte im Einsatz waren, für den Unterricht verwendet werden?

Mobile Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm dürfen für die Nutzung im Unterricht durch Schülerinnen und Schüler (Ausgabe an die Schüler/-innen, Poolgeräte oder als feste Geräte für die Klassenzimmer) verwendet werden.

Für die Ausgabe von mobilen Endgeräten an Lehrkräfte sollten die Geräte aus dem Leihgeräte für Lehrkräfte-Programm genutzt werden.

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