Jugendschutz-Software
Programme und Apps, die Geräte kindersicher machen sollen
Kriterien und gesetzliche Bestimmungen für zuverlässige Jugendschutz-Software
Die Einstellungsmöglichkeiten, die in Geräten oder bei Online-Angeboten integriert sind, reichen nicht unbedingt aus, um einen zuverlässigen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Meist greifen die Einstellungen nur in bestimmten Fällen oder decken sich nicht vollständig mit den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben, die für Deutschland gelten (z.B. bei Diensten, die in den USA entwickelt werden).
In Deutschland ist gesetzlich im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt, dass Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten im Internet geschützt werden müssen. Neben den Einstellungen, die Sie an Geräten und in Anwendungen vornehmen können, gibt es verschiedene Programme, die zusätzlich installiert werden können.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Kriterien festgelegt, anhand derer solche Jugendschutzsoftware überprüft werden muss. Für die Überprüfung dieser Kriterien ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) zuständig. Programme, die von der FSM geprüft und als geeignet eingestuft werden, sind hier aufgelistet.
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
JusProg – eine Lösung für alle Endgeräte
Eine von der FSM-geprüfte, allumfassende und kostenlose Lösung bietet das System JusProg.
Dieses Jugendschutz-System bietet für Handys, Computer und sogar für Schulnetzwerke kostenfreie Programme an, die zuverlässig vor ungewollten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten schützen.
Eine Übersicht zu zahlreichen weiteren Jugendschutz-Programmen und -Apps finden Sie auch auf den Seiten der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg.
Anja Stein
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