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Schluss mit Kostenfallen beim Gaming – Reform des Jugendschutzgesetzes

Madeleine Hankele-Gauß
Zwei Mädchen mit Controllern in der Hand

jacoblund via Getty Images

Einheitliche Alterskennzeichen und Schutz vor In-Game-Käufen

„Geld regiert die Welt“ – dieses Sprichwort trifft längst nicht mehr nur auf die reale, sondern auch auf die virtuelle Welt der Games zu. Ob Spielzeit, zusätzliche Level oder virtuelle Gegenstände wie Ausrüstung, Kleidungsstücke oder Spielwaffen: Das alles können Spieler/-innen im Rahmen sogenannter In-Game-Käufe in vielen digitalen Spielen erwerben, um sich im weiteren Spielverlauf einen Vorteil zu verschaffen.

Die nun vom Bundestag beschlossene Reform des Jugendschutzgesetzes aus dem Jahr 2002 verpflichtet große Film- und Spieledienste dazu, Kinder und Jugendliche zukünftig vor genau solchen Interaktionsrisiken wie z.B. Kostenfallen zu schützen. Außerdem sollen alle Filme sowie PC-, Konsolen-, Online- und Handyspiele einer einheitlichen Alterskennzeichnung unterliegen. Dabei ist egal, ob sie als DVD, Download, Stream oder per Smartphone-App bereitgestellt werden.

Die neuen Regeln im Überblick

Das neue Jugendschutzgesetz nimmt alle großen kommerziellen Internetdienste, die sich an Kinder und Jugendliche richten und mehr als eine Million Nutzer/-innen in Deutschland haben, in die Pflicht. Ausgenommen sind Internetdienste für Erwachsene, Start-ups und private, gemeinnützige oder OER-Plattformen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags soll das neue Gesetz noch im Frühjahr in Kraft treten.
Es sieht folgende neue Regeln vor:

  • Altersgerechte Voreinstellungen sollen Kinder und Jugendliche vor Interaktionsrisiken schützen. Darunter fallen neben Kostenfallen auch Mobbing, Hassrede, Cybergrooming oder die Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte. Spieleelemente, die Glückspiel simulieren oder Spielsucht fördern, gelten ebenfalls als Interaktionsrisiko. Indem die Chatfunktion begrenzt wird, sollen Kinder und Jugendliche beispielsweise nicht von Fremden angesprochen und belästigt werden können. Durch das standardmäßige Deaktivieren von Lootboxen – kostenpflichtige virtuelle Kisten mit zufällig ausgewählten virtuellen Gegenständen – können wiederum finanzielle Risiken verringert werden.
  • Durch zusätzliche Steuerungselemente sollen Eltern individuell weitere Einstellungen vornehmen können, wie z.B. ein Zeit- oder Budgetlimit festlegen.
  • Leicht auffindbare und intuitiv bedienbare Hilfs- und Beschwerdesysteme auf Spieleplattformen, sozialen Netzwerken oder innerhalb von Messengern sollen es Kindern und Jugendlichen erleichtern, Fälle von Mobbing, Cybergrooming oder Hassrede zu melden.
  • Die bestehenden Alterskennzeichen für Filme und Spiele, die im stationären Handel verkauft werden, sollen unabhängig vom Medium und Vertriebsweg einheitlich auf alle Filme und Spiele ausgeweitet werden. Damit erhalten auch online angebotene Filme und Spiele erstmals eine verpflichtende Alterskennzeichnung. Neu ist außerdem, dass zusätzlich zum Inhalt nun auch die Funktionsumgebung eines Films oder Spiels bewertet wird, um ein Alterskennzeichen zu ermitteln. Das heißt, bislang für Kinder und Jugendliche geeignete Spiele könnten in Zukunft nicht mehr jugendschutzkonform sein, wenn sie beispielsweise Lootboxen enthalten. 

Kritik an Doppelstrukturen seitens der Branchenverbände

Die Verbände der Informations-, Spiele- und Filmbranche sowie der privaten Medien Bitkom, game, SPIO und VAUNET kritisieren, dass die Reform Doppelstrukturen bei der Aufsicht schaffe und das gut funktionierende Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle schwäche. Die Kritik zielt darauf ab, dass zur Überwachung und Sanktionierung der neuen Pflichten die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz aufgewertet wird. Die neue Bundesinstitution tritt damit in Konkurrenz zu den Landesmedienanstalten, die eigentlich für die Kontrolle des Jugendschutzes im Netz zuständig sind.

Kritik entzündete sich auch an der unklaren Abgrenzung der neuen Regelungen von bestehenden Gesetzen – wie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der EU-Datenschutzgrundverordnung oder dem Telemediengesetz. Aus Sicht der Verbände werde dadurch noch intransparenter, welche Vorgaben und Behörden für sie entscheidend sind. 
 

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Madeleine Hankele-Gauß

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