Welche Filme darf ich in der Schule zeigen? – Lizenzrechtliche Fragen klären

Die Vorführung ganzer Filme

Viele Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen kennen die Situation: Sie möchten einen Film zeigen und sind sich nicht sicher, ob das rechtlich zulässig ist. Generell gilt, dass erst 70 Jahre nach dem Tod aller Urheber/-innen Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Nach dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) wird die einfache Vorführung eines Films im Klassenverband weitestgehend als private Vorführung ausgelegt und ist damit zulässig. Voraussetzung dafür ist eine enge persönliche Verbindung zwischen allen anwesenden Personen. Das bedeutet, dass sie sich alle namentlich kennen und regelmäßig treffen. Handelt es sich um eine öffentliche nicht-gewerbliche Vorführung, müssen Sie eine Lizenz, also eine offizielle Erlaubnis der Rechteinhaberinnen und -inhaber, einholen.

Die Nutzung von Filmausschnitten

Auch bei Filmausschnitten gilt: Es handelt sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Nach §60a Abs. 1 UrhG dürfen allerdings 15 Prozent eines Werkes vervielfältigt, verbreitet und auch öffentlich wiedergegeben werden, wenn dies der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dient. Das gilt auch für Musik.

Die Beschaffung von Filmlizenzen

Filme und weitere Medien können Sie zum einen privat organisieren. Zum anderen können Sie auch die Dienste von Anbietern in Anspruch nehmen, die Lizenzen für private und öffentliche nicht-gewerbliche Vorführungen in Bildungseinrichtungen regeln. Dazu gehören die regionalen Medienzentren, das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg mit der SESAM-Mediathek und weitere Institutionen.

Darüber hinaus gibt es viele Plattformen, über die Sie Medien mit „freien Lizenzen“ finden können. Darunter versteht man Lizenzen, die eine kostenlose Nutzung und Weiterverarbeitung urheberrechtlich geschützter Werke erlauben. Zu den bekanntesten freien Lizenzen gehören die Creative Commons Lizenzen. Diese erleichtern Ihnen die freie Verwendung und Bearbeitung von Video-, Bild- und Audiomaterial für die Medienproduktion im Unterricht.

Dennoch gibt es einige weitere Punkte vor einer Filmvorführung zu beachten: Was ist mit klassenübergreifenden oder gesamtschulischen Filmvorführungen? Dürfen Sie einen Film von Ihrem privaten Streaming-Account aus zeigen? Wie holen Sie Nutzungsrechte für eine öffentliche Vorführung ein? Und was passiert, wenn Sie das Urheberrecht verletzen? Diese und weitere Fragestellungen behandelt die Seite „Wer hat Urheberrecht?“ anhand verschiedener Fallbeispiele und informiert Sie umfassend über den rechtlichen Rahmen.

Zur Website „Wer hat Urheberrecht?“

Eine Klasse von Grundschülern blickt auf eine Leinwand mit einem Animationsfilm. Die Klasse ist von hinten zu sehen und im Vordergrund ein Mädchen mit braunem langem Zopf und gelbem Shirt.

Mit der Klasse einen Film im Unterricht anzuschauen gilt weitestgehend als Privatvorführung und kann ohne Lizenz erfolgen. | Foto: Nima – adobestock.com/mit KI erzeugt

Welche Filme eignen sich für den Unterricht?

Das große Angebot an Filmen kann für Sie als Lehrkraft die Auswahl eines passenden Titels für den Unterricht erschweren. Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die wichtige Vorüberlegungen aufführt und Sie bei der Auswahl von Filmen für Kinder und Jugendliche unterstützt.

Organisatorische Überlegungen

  • Die Länge des Films:
    Wie viel Zeit können Sie sich für den Film realistischerweise nehmen? Kurzfilme lassen sich gut in den Ablauf einer Doppelstunde integrieren. Wenn Sie auf einen Langfilm zurückgreifen, beachten Sie, dass für eine Vor- und Nachbesprechung des Films mindestens eine Unterrichtsstunde davor und danach eingeplant ist. Filme können jederzeit Szenen enthalten, die bei Kindern und Jugendlichen Fragen aufwerfen oder verwirrende Gefühle auslösen. Hierfür sollte es Raum zum Austausch geben. Außerdem haben Kinder eine kürzere Aufmerksamkeitsspanne als Jugendliche. Auch dies sollten Sie bei Ihrer Auswahl berücksichtigen. Um die Aufmerksamkeit aufrechtzuerhalten, können Sie einen Film auch in mehreren Teilen anschauen.
  • Material zum Film:
    Bereits vorhandenes Material kann Ihnen die Vor- und Nachbereitung des Films merklich erleichtern. Schauen Sie hierzu in unsere Mediensammlung.
  • Rezensionen:
    Rezensionen medienpädagogischer Anbieter können bei der Vorauswahl helfen und Ihnen zudem wertvolle Hinweise zur thematischen Einbildung in den Unterricht und zu Besonderheiten geben.

Ästhetische und erzählerische Kriterien

  • Die Geschichte sollte für die Zielgruppe verständlich erzählt werden, das heißt, im Kinderfilm sollte eine kontinuierliche Erzählstruktur mit wenig Zeitsprüngen, mit erzählender Montage sowie synchronem Ton vorherrschen (v.a. für Kinder von der Vorschule bis zur Grundschule/Sek 1).
  • Besondere filmsprachliche Mittel wie asynchrone Ton-Bild-Ebene, Vor- und Rückblenden, etc. werden sparsam eingesetzt (v.a. für Kinder von der Vorschule bis zur Grundschule/Sek 1).
  • Der Film entwirft interessante Welten, die Fantasie und Denken anregen.
  • Der Film nimmt eher die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ein oder erzählt für die Zielgruppe nachvollziehbar die Perspektive der Erwachsenen (v.a. für Kinder von der Vorschule bis zur Grundschule/Sek 1).

(vgl. Abraham 2009: Filme im Deutschunterricht, 23 f.)

Pädagogische Kriterien

  • Neben klischeehaft-statischen Figuren gibt es Figuren, die sich im Verlauf des Films weiterentwickeln.
  • Der Film bietet Spaß und Spannung, zeigt aber auch unerfüllte Bedürfnisse, Leid und Kummer als normalen Teil des Lebens.
  • Der Film verharmlost negative Themen nicht und zeigt gleichzeitig anhand bestimmter Figuren Orientierung zu Werten wie Selbstbestimmung, Mut, Solidarität, Geduld, Verständigungsbereitschaft, etc.
  • Der Film erlaubt es, andere Perspektiven, Kulturen und Zeiträume kennenzulernen und eigene Werte und Normen zu reflektieren.
  • Die Wünsche und Probleme der Kinder und Jugendlichen werden ernst genommen.
  • Der Film bietet Gesprächsanlässe zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Der Film unterfordert die Zuschauer/-innen nicht.
  • Der Film zeigt, was es für Kinder und Jugendliche bedeutet, in unserer Welt aufzuwachsen und bietet Anknüpfungspunkte an Ihre Lebensrealität.

(vgl. Abraham 2009: Filme im Deutschunterricht, 23 f.)

Welcher Film eignet sich für welche Zielgruppe?

Neben organisatorischen, ästhetischen und pädagogischen Überlegungen sollten Sie bei der Auswahl eines Films stets die Zielgruppe mitdenken. Als erste Orientierung können die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) sowie pädagogische Altersempfehlungen dienen. Als Pädagogin oder Pädagoge sollte man vor einer Filmvorführung zudem über Darstellungen von Gewalt, Sexualität und Sozialverhalten nachdenken, die eine Begleitung vor und nach dem Film erfordern. Inhaltswarnungen können Kinder und Jugendliche auf sensible Themen vorbereiten oder sie vor ihnen schützen.

Überlegungen des Jugendmedienschutzes

  • Die drei zentralen Bereiche von Medienwirkungen bei Kindern und Jugendlichen sind Gewalt, Sexualität und Sozialverhalten, die sich oft überlagern. Dies sollten Sie bei der Filmauswahl mitbedenken.
  • Je realer die Darstellung in einem Film oder anderem Medium, desto eher kann dies Kinder und Jugendliche ängstigen oder desorientieren. Deshalb ist es umso wichtiger, Filme ausführlich vor- und nachzubereiten und Raum für Austausch und Begleitung zu schaffen.
  • Kontextbezogene Fragen, die bei der Einschätzung der Wirkung eines Films helfen können, sind zum Beispiel: In welchem Zusammenhang wird der Inhalt dargestellt? In welcher sozialen Situation wird der Film angeschaut?
  • Das Alter entscheidet darüber, wie ein Film oder Medienangebot von Kindern und Jugendlichen verstanden und verarbeitet werden kann. Für eine Beurteilung und Vermeidung negativer Auswirkungen hilft die Orientierung an Alterseinstufungen (siehe folgender Absatz).

(vgl. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 2022)

Altersgerechte Einordnung

Ist der Film für die Schüler/-innen und deren Entwicklungsstand angemessen? Die Freiwillige Selbstkontrolle FSK kann einen ersten Hinweis geben, reicht aber oft nicht aus. Die FSK erfüllt lediglich gesetzliche Vorgaben, damit Filme Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht beeinträchtigen. Eine pädagogische und damit differenzierte Empfehlung können Filmdatenbanken von medienpädagogischen Institutionen geben.

Inhaltswarnungen zum Schutz traumatisierter Heranwachsender

Inhaltswarnungen sind schriftliche oder verbale Hinweise auf sensible Inhalte in einem Film oder in einem anderen Medium. Ein Hinweis auf sensible Inhalte ist sinnvoll, damit sich Konsumentinnen und Konsumenten emotional darauf vorbereiten oder sich entscheiden können, sich den Inhalten nicht auszusetzen.

Oft werden diese Inhaltswarnungen auch als Triggerwarnungen bezeichnet. Das Wort Trigger ist ein Begriff aus der Psychologie und meint einen durch einen Reiz ausgelösten Flashback nach einem erlebten Trauma. Da Trigger potenziell alles sein können, verwenden wir den Begriff Inhaltswarnung. Bestimmte Bilder, Szenen und Inhalte können für Zuschauer/-innen emotional aufwühlend und belastend sein. Durch Inhaltswarnungen können Sie besser entscheiden, ob der Inhalt für Ihre Lerngruppe geeignet ist, entsprechende Vorbereitungen treffen und Betroffene so besser schützen und auffangen. Wir kennzeichnen Filme der SchulKinoWoche sowie Filme in unserem Material-Pool mit den entsprechenden Hinweisen und haben Ihnen eine Liste mit potenziell sensiblen Themen zusammengestellt:

  • körperliche und seelische Gewaltdarstellungen
  • sexuelle und sexualisierte Gewalt sowie Missbrauch
  • Krieg und Flucht
  • Selbstverletzung und Suizid
  • Erkrankungen und Tod
  • Zeigen von Blut
  • Diskriminierungen (hierzu gehören Sexismus, Frauenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit und viele weitere)
  • Tierquälerei
  • Schwangerschaft, Geburt, Fehlgeburt, Abtreibung

(vgl. Angerstein 2022: Was sind Triggerwarnungen, wie setzt man diese ein und was sollte man beachten?)

Wie gehe ich mit diskriminierenden und abwertenden Inhalten im Film um?

Diskriminierende und abwertende Äußerungen oder Darstellungen in Filmen können sich auf Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Klassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit, Ageismus und viele weitere Formen von Diskriminierung beziehen. Wenn sich mehrere Diskriminierungen überschneiden und zusammenwirkend auftreten, spricht man von Intersektionalität. Das Medium Film eignet sich wie kein zweites, um Kinder und Jugendliche zu diesen Themen zu sensibilisieren. Denn: Vorurteile und diskriminierende Sichtweisen können bereits früh erworben und weitergegeben werden.

„Fehlendes Wissen über diese Themen und die Bedeutungen, die dahinterstecken, sorgen für Irritation bei den Kindern. Ohne Wissen haben sie dann keine Kapazität, um diese Themen zu verstehen und zu dekodieren. Bildung der Kinder zu diesen Themen, vor allem durch ein Medium wie Film, gibt ihnen die Möglichkeit, die Unterschiede besser zu sehen, zu verstehen und somit die Gründe [und] Symbole wahrzunehmen. Gleichzeitig bietet Film den Kindern die Chance, die Gefühle, die durch Diskriminierung entstehen, besser zu verstehen und so allgemein ein besseres Verständnis über die Gesellschaft zu entwickeln.“ (Farnaz Sassanzadeh, Film Macht Mut)

Wichtig ist es, darauf zu achten, ob ein Film bestimmte Diskriminierungsformen reproduziert. Das bedeutet, dass diese als gegeben und normal dargestellt werden und damit Ungleichbehandlung und ungleiche Machtverhältnisse verfestigen. Grundsätzlich sollten Sie von diesen Filmen eher absehen oder einen geschützten Rahmen schaffen, in dem das Gesehene ausreichend aufgearbeitet und kritisch beleuchtet werden kann. Eine erste Orientierung zur Klärung diskriminierungskritischer Begriffe und Zusammenhänge bietet das kindgerechte Glossar des Projekts Film Macht Mut.

Im Fokus bei dieser Entscheidung sollte der Schutz von betroffenen Schülerinnen und Schülern stehen. Folgende Fragen können dabei helfen:

  • Befinden sich betroffene Schüler/-innen in der Klasse, die durch die Darstellungen retraumatisiert werden können?
  • Können diese Schüler/-innen ausreichend vorbereitet und mitgenommen werden, ohne dass sie als Vertreter/-innen einer Gruppe in den Fokus der Diskussion in der Klasse geraten?
  • Nimmt der Film die Perspektive der Betroffenen von Diskriminierung ein oder den Blick der Mehrheitsgesellschaft?
  • Stellt der Film einen lebensweltlichen Bezug zum Thema her?
  • Zeigt er auch Normalität, Alltag und Lebensrealitäten von Betroffenen und vermittelt altersgerecht Wissen und zeigt Handlungsoptionen auf?
  • Steht der Film in der Kritik? Empfehlen diskriminierungssensible Medienpädagoginnen und -pädagogen eine Arbeit mit dem Film oder nicht?

(vgl. Papke: Die Macht des Films – Das Projekt stellt sich vor)

Ein jugendliches Mädchen mit Migrationshintergrund lehnt traurig an einem Schulspint. Im Hintergrund ist eine Gruppe Heranwachsender zu sehen, die das Mädchen ignoriert.

Reproduziert ein Film bestimmte Diskriminierungsformen? Darauf sollten Lehrkräfte bei der Filmauswahl achten. | Foto: InsideCreativeHouse – adobestock.com

Filmbildung im Bildungsplan

Im Zuge der Einführung der neuen Bildungspläne im Jahr 2016 erhielt die Medienbildung an den Schulen Baden-Württembergs einen deutlich höheren Stellenwert. So wurde beispielsweise für die Sekundarstufe I – also für Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien – die Leitperspektive Medienbildung eingeführt. In der Klassenstufe 5/6 wird seither der Basiskurs Medienbildung durchgeführt.

Damit einhergehend erhielt auch die Filmbildung ein stärkeres Gewicht. Sie ist im Bildungsplan 2016 in der Sekundarstufe I größtenteils dem Fach Deutsch zugeordnet, mit wenig Unterschieden zwischen den einzelnen Schulformen. An einigen Stellen steht das Medium Film dort alternativ zu den Medien Hörspiel oder Theateraufführung. An vielen Stellen wird Film jedoch auch spezifisch und alleinstehend erwähnt. In anderen Fächern, wie zum Beispiel Bildende Kunst, Religion oder Fremdsprachen, ist der Einsatz von Filmen im Bildungsplan ebenfalls verankert.

Wir haben die entscheidenden Passagen aus dem Bildungsplan zur Filmbildung in einem übersichtlichen Dokument für Sie zusammengefasst.

„Film im Bildungsplan 2016“ als PDF herunterladen

Alle Bildungspläne auf einen Blick einsehen

Ein Mitte 30-jähriger Mann mit Brille hält eine Filmklappe in der Hand und steht vor einer Tafel.

In welchen Fächern und Klassenstufen ist Filmbildung im Bildungsplan verankert? Unser Dokument bietet den Überblick. | Foto: ViDi Studio – adobestock.com

Leitlinien der Filmbildung des LMZ

Wie möchte das Landesmedienzentrum Lehrkräfte, Medienpädagoginnen und -pädagogen grundsätzlich im Umgang mit Film unterstützen? An welchen Grundsätzen orientiert sich das LMZ, die sich auch in den Unterricht übertragen lassen? In diesem Dokument erfahren Sie mehr über den pädagogischen Ansatz der Filmbildungs-Arbeit am LMZ:

„Leitlinien der Filmbildung des LMZ“ als PDF herunterladen

Auf einem orangenen Farbton-Verlauf sind das Logo des Landesmedienzentrums, eine Filmklappe und eine Filmrolle zu sehen.

Welchen pädagogischen Ansatz die Filmbildungs-Arbeit des LMZ verfolgt, erfahren Sie in unseren Leitlinien. | Grafik: LMZ

Quellen

Kerstin Tscherbakova, Cemile Cakmak & Vanessa Scheller

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