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Fake News in Verbindung mit Hatespeech

Falsche Nachrichten dienen nicht selten dem Zweck, Hatespeech zu verbreiten. Hasserfüllte Kommentare treffen Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Glaubensrichtung, politischen Einstellung, sexuellen Orientierung oder körperlichen Beeinträchtigung. 

Fake News können verunglimpfende oder beleidigende Aussagen bis hin zu rechtswidrigen Grenzüberschreitungen enthalten. Entsprechende Inhalte und Beiträge können dem sozialen Netzwerk gemeldet oder Anzeige erstattet werden. Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes Mitte 2017 müssen Anbieter sozialer Netzwerke „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ wie Volksverhetzung, Anleitungen zu schweren Straftaten oder verbotene Symbole innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerde sperren oder löschen. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Ist eine Falschmeldung von Hass geprägt und mit strafrechtlich relevanten Aussagen gespickt, könnte es ein Fall für die Polizei sein. Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg gibt es eine Task Force gegen Hass und Hetze: stuttgart.lka.taskforce-hassundhetze@polizei.bwl.de sowie die Initiative Toleranz im Netz. Dort finden Sie auch Meldestellen und Institutionen, bei welchen Sie Hasskommentare melden bzw. zur Anzeige bringen können. Dazu gehören die Meldestelle #Respekt Gegen Hetze im Netz und die Meldestelle #Antisemitismus der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Sie prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt und leiten weitere Schritte ein. Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg fördert diese Maßnahmen.
In dieser Checkliste (PDF) des Landeskriminalamtes finden Sie weitere Anlaufstellen und Hilfsangebote, die Sie kontaktieren können, wenn Sie Hass oder Hetze im Netz erleben oder Betroffenen weiterhelfen möchten.

Hände auf Tastatur mit eingeblendeten Hatespeech-Nachrichten

asiandelight via Getty Images

Counterspeech: Strategien gegen Fake News

Sind die Aussagen nicht strafrechtlich relevant, kann dennoch bewusst darauf reagiert werden, um Solidarität mit den betroffenen Gruppen zu bekunden. Die Reaktionsmöglichkeiten werden unter dem Begriff Counterspeech zusammengefasst. Um Fake News zu entgegnen, können beispielsweise die folgenden drei Strategien angewendet werden:

  1. Ignorieren: Die Falschmeldung wird nicht weitergeschickt, gelikt oder geteilt. Hier steht dem Vorteil, Hasskommentaren keine Aufmerksamkeit zu schenken und ihnen dadurch Auftrieb zu geben, der Nachteil gegenüber, dass Debatten im Netz im Umkehrschluss von aggressiven, extremen Gruppen dominiert werden.
  2. Diskutieren: Die Falschmeldung wird entlarvt und entkräftet, indem auf weitere Argumente und Quellen hingewiesen wird. Zwar kann die Gegenrede stille Mitleser/-innen vor falschen Fakten bewahren. Sie erreicht jedoch selten die Festgefahrenen und kann bei einer ausufernden Diskussion sehr kräftezehrend sein.
  3. Ironisieren: Auf die Falschmeldung wird mit Humor und Ironie reagiert. Dies kann einerseits Widersprüche und Absurditäten aufzeigen, andererseits entkrampfend wirken. Allerdings birgt diese Strategie die Gefahr, allzu leicht in Zynismus überzugehen und dadurch zu einer Verhärtung der Fronten zu führen.

Die App Konterbunt bietet eine spielerische Möglichkeit, verschiedene Strategien der Gegenrede kennenzulernen und in einem interaktiven Chat unmittelbar anzuwenden.

Wichtig bei jeder Form von Counterspeech ist jedoch immer, dass der Selbstschutz vorgeht. Stecken gezielte Mechanismen (wie z.B. das Silencing durch gezielte und immerwährende Beleidigungen) dahinter, sollte man sich nicht selbst als Zielscheibe in Gefahr begeben.

Junge Frau mit Megafon, aus dem bunte Spechblasen strömen

Getty/SIphotography

Journalistische Sorgfaltspflicht durch den Pressekodex

Im Zeitalter der rasanten Verbreitung von Fake News und des Vorwurfs der „Lügenpresse“ ist es wichtig, weiterhin Qualitätsjournalismus zu kultivieren. Bereits im Jahr 1973 hat der Presserat einen umfänglichen Pressekodex vorgelegt und stetig weiterentwickelt. Die neun Medienverbände haben dem Pressekodex zugestimmt. Viele Journalistinnen und Journalisten verpflichten sich, die 16 enthaltenen Aspekte in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen.

Sie legen unter anderem eine Sorgfaltspflicht bei der Recherche sowie die Achtung der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte Einzelner nahe. Auch die unangemessene Darstellung von Gewalt sowie die Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen und Minderheiten sollen vermieden werden.

Der Aspekt Sorgfalt wird im Pressekodex besonders hervorgehoben. Es gilt, unbestätigte Gerüchte als solche erkennbar zu machen, und Informationen in Schrift, Bild oder Grafik stets auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Der Sinn darf nicht entstellt oder verfälscht werden. Sollten dennoch Fehler bei der Berichterstattung unterlaufen, sind Richtigstellungen unverzüglich zu veröffentlichen.

Kritiker werfen dem Presserat allerdings vor, dass die Einhaltung der Vorgaben nicht garantiert werden kann. Der Selbstverpflichtung können Medienverbände, Verlage und Journalistinnen bzw. Journalisten nachkommen oder auch nicht. Spricht der Presserat eine Rüge aus, hat dies keine spürbaren Konsequenzen.

Pressekonferenz mit Wortmeldungen von Journalisten

Getty/svetikd

Mehr Transparenz durch den Medienstaatsvertrag

Der Anfang Dezember 2019 beschlossene Medienstaatsvertrag der Länder nimmt erstmals sogenannte Medienintermediäre in die Pflicht. Medienintermediäre zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter anderem journalistisch-redaktionelle Inhalte von Dritten präsentieren, allerdings keine abgeschlossene Auswahl von Inhalten bieten. Typische Medienintermediäre sind das Videoportal YouTube, das soziale Netzwerk Instagram, die Suchmaschine Google oder der Sprachassistent Alexa.

Um die Transparenz zu stärken, werden diese im Medienstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Kriterien offenzulegen, nach denen sie ihre Inhalte ausspielen. Inhalte, die von Social Bots erstellt wurden, sollen zukünftig als solche gekennzeichnet werden. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Informationssendungen und Berichterstattung gilt eine Sorgfaltspflicht: Sie müssen unabhängig und sachlich gestaltet sein sowie auf ihre Herkunft und ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft werden. Ob die Landesmedienanstalten die teils ambitionierten Regelungen wirklich umsetzen können, bleibt abzuwarten.

Hand hält Fernbedienung für einen Smart TV

GettyImages/Dimitri Maruta

Anja Franz

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