Aufträge und Ausschreibungen für Referierende

Sie möchten im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Veranstaltungen unserer Projekte und Programme übernehmen? 

Dann freuen wir uns auf Ihr Angebot.
 
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Aufträge und Ausschreibungen.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen sowie Antworten zur Umstellung des Referierendensystems am LMZ.

 

Zur Übersicht der Ausschreibungen

Referent gestikuliert vor Teilnehmenden.

Referent gestikuliert vor Teilnehmenden. | Adobe Stock

I. Vertragliche Regelungen und Eingliederung in die Organisation

1. Was bedeutet die stärkere Eingliederung in die Organisation und wie wird dies vertraglich abgebildet?

Referentinnen und Referenten, die Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit dem LMZ haben, können sich auf eine geringfügige Beschäftigung bewerben. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr ausschließlich freiberuflich tätig sind, sondern in einem arbeitsvertraglichen Rahmen mit dem LMZ stehen.

2. Ist eine Festanstellung vorgesehen oder bleibt es bei freiberuflichen Tätigkeiten?

Es gibt beide Möglichkeiten. Diese sind unter anderem von der Anzahl der jährlichen Einsätze abhängig und vom LMZ-Stellenplan, ob nach diesem eine Festanstellung möglich ist.

3. Falls freiberuflich: Wie unterscheiden sich die neuen Verträge von den bisherigen?

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit basiert die Zusammenarbeit auf einem individuellen Angebot, das von den Referierenden abgegeben wird. Die Beauftragung erfolgt dann durch das LMZ auf Grundlage dieses Angebots. Dies unterscheidet sich von bisherigen festen Verträgen, da nun eine flexiblere Angebotsstruktur eingeführt wird.

II. Vergütung und Angebotsabgabe

1. Ändert sich die Vergütungsstruktur? Gibt es weiterhin feste Honorarsätze oder individuelle Vereinbarungen?

Es gibt keine vorgegebenen festen Honorarsätze. Stattdessen geben die Referierenden ihre individuellen Angebote für die angefragten Leistungen ab, sodass die Vergütung auf den jeweiligen Angeboten basiert.

2. Wie läuft die Angebotsabgabe ab? Werden mehrere Referenten gleichzeitig angefragt?

Als Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir angehalten, sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen. Daher müssen wir grundsätzlich mehrere Angebote einholen, um feststellen zu können, welches Angebot sowohl qualitativ als auch preislich das Beste ist.

3. Welche Bestandteile sollten in einem formellen Angebot enhalten sein? Kann ich ein Ausfallhonorar vermerken?

Ein Angebot sollte bestimmte Bestandteile enthalten, um vollständig, transparent und rechtlich bindend zu sein (sofern es angenommen wird).  

1. Anbieter und Empfänger

    Anbieter: Name, Adresse und ggf. Kontaktdaten des Unternehmens oder der Person, die das Angebot erstellt.

    Empfänger: Name, Adresse und ggf. Kontaktdaten des Kunden oder der Organisation, an die sich das Angebot richtet.

2. Angebotsüberschrift

    Eine klare Bezeichnung wie „Angebot“ oder „Kostenangebot“, damit der Zweck des Dokuments erkennbar ist.

    Bezeichnung des Projekts/Programms, für das das Angebot bestimmt ist (bspw. „101 Schulen“). Dies muss unbedingt auch auf der Rechnung vermerkt werden!  

    Optional: Angebotsnummer oder Referenznummer für eine einfache Zuordnung.

3. Datum

    Datum der Erstellung des Angebots.

    Ggf. Gültigkeitsdauer des Angebots (z. B. „gültig bis 31.01.2025“).

4. Beschreibung der Leistung oder Produkte

    Genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen.

    Liefer- oder Ausführungszeitraum.

5. Preise

    Einzelpreise pro Artikel oder Dienstleistung.

    Gesamtpreis (inkl. und/oder exkl. Mehrwertsteuer).

6. Zahlungsbedingungen

    Zahlungsfrist (z. B. „innerhalb von 14 Tagen“).

7. Liefer- oder Leistungsbedingungen

    Ort und Datum der Lieferung/Leistung.

    Regelung über das Ausfallhonorar.

8. Rechtliche Hinweise

    Hinweise zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern vorhanden.

4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Spielt das Honorar eine entscheidende Rolle?

Die Auswahl erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Entscheidend ist, ob das Angebot inhaltlich den Anforderungen entspricht und wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei spielt der Angebotspreis ebenfalls eine Rolle, ist jedoch nicht als alleiniges Auswahlkriterium. Weiter werden auch die Anfahrtszeit, die Qualifikation durch entsprechende Erfahrung sowie ggfls. der Vermerk eines Wunschreferierenden berücksichtigt.

5. Wird die Vergabe weiterhin über Excel-Listen organisiert oder gibt es neue Verfahren?

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt künftig über die Website https://www.lmz-bw.de/karriere/ausschreibungen-fuer-referierende. Die Angebote werden dann an das entsprechende Postfach des Programmes (101 Schulen, Robotik, usw.)  geschickt. Nach Eingang der Angebote werden diese geprüft und ausgewertet.

6. Gibt es weiterhin einen Rechnungsschluss?

Rechnungen müssen jeweils spätestens in der letzten Novemberwoche eingehen, damit sie noch im laufenden Jahr beglichen werden.

7. Gibt es eine Honorarrichtlinie seitens des LMZ bzw. des Landes?

Nein, diese gibt es nicht.

III. Einsätze und Selbstständigkeit

1. Bleiben Referenten mit wenigen Einsätzen von den neuen Regelungen unberührt?

Die Anpassungen im Referierendensystem gelten grundsätzlich für alle Referierenden, unabhängig von der Anzahl der Einsätze pro Jahr.

2. Ab wann gilt eine Tätigkeit nicht mehr als „gelegentlicher Einsatz“?

Ein „gelegentlicher Einsatz“ wird anhand einer bestimmten Anzahl an jährlichen Einsätzen definiert. Überschreitet eine Referentin oder ein Referent diese Grenze (ca. 10 Einsätze) handelt es sich nicht mehr um einen „gelegentlichen Einsatz“.

3. Besteht weiterhin das Risiko, dass häufige Einsätze als Scheinselbstständigkeit gewertet werden?

Um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, geben freiberufliche Referierende eigenständig Angebote ab, legen ihre Preise selbst fest und stellen dem LMZ Rechnungen für die erbrachten Leistungen. Dadurch bleibt die Eigenständigkeit der Tätigkeit gewahrt.

4. Ist es für die Selbstständigkeit relevant, ob ein Angebot gemacht oder eine Beauftragung über den Basisvertrag erfolgt?

Ja, eine freiberufliche Tätigkeit setzt voraus, dass keine Beauftragung über einen Basisvertrag erfolgt. Die Zusammenarbeit basiert stattdessen ausschließlich auf individuellen Angeboten und den daraus resultierenden Beauftragungen.

5. Müssen freie Referierende das Logo des LMZ auf ihren Schulungsmaterialien hinterlegen?

Nein, freie Referierende müssen/dürfen kein Logo des LMZ verwenden und sind im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit frei in der Wahl ihrer Materialien.

6. Wird es Feedbackabfragen zur Veranstaltung seitens des LMZ geben?

Ja, es ist geplant, dass alle Veranstaltungen anschließend zentral über das LMZ evaluiert werden sollen.

7. Was tue ich, wenn eine Schule mich direkt nach einer Veranstaltung fragt, welche gleichwertig zum Angebot des LMZ ist?

In diesem Fall teilen Sie der Schule bitte mit, dass sie sich beim LMZ an das jeweilige Programm wenden soll. Gerne kann die Schule dann ihren Referentenwunsch vermerken.

8. Welche weiteren Angebote des LMZ gibt es?

Angebote, bei denen das LMZ freie Referierende beauftragt, sind:

  • 101 Schulen / Kindermedienland
  • BITTE WAS?!
  • Eltern-Medienmentoren (EMM)
  • Senioren-Medienmentoren (SEMM)
  • Schüler-Medienmentoren (SMEP/MPA)
  • Filmbildung
  • Coding&Robotik
  • Computational Thinking
  • Game-based Learning
  • Jugendmedienschutz

IV. Auswirkungen des Wegfalls des Basisvertrags

1. Welche Auswirkungen hat der Wegfall des Basisvertrags auf Programme wie SMEP?

Der Wegfall des Basisvertrags betrifft vor allem den Prozess der Auftragsvergabe. Künftig müssen für Programme wie SMEP-Angebote eingeholt und eingereicht werden. Die inhaltliche Ausgestaltung der Programme bleibt jedoch unverändert.

V. Vorlaufzeit für Angebote

1. Wann werden die Angebote abgefragt und bestätigt?

Die Einholung der Angebote erfolgt im Rahmen der Jahresplanung der Veranstaltungen mehrere Monate im Voraus. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ausreichend Zeit für die Auswahl und Beauftragung bleibt.

Dennoch kann es vorkommen, dass das LMZ auch kurzfristig Referierende anfragen muss, um Veranstaltungsanfragen bedienen zu können.

2. Wird die übliche Vorlaufzeit von ca. vier Monaten weiterhin berücksichtigt?

Ja, das LMZ wird diese Vorlaufzeit weiterhin einplanen, um eine rechtzeitige Angebotsabgabe, Prüfung, Auswahl und Beauftragung zu ermöglichen.

VI. Sonstiges

1. Wird es weiterhin Referierendentreffen geben (Online und/oder vor Ort)?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, daher ist das leider nicht möglich. Das LMZ freut sich, wenn sich die Referierenden untereinander vernetzen und prüft, ob für ein von diesen organisiertes Referierendentreffen ein Raum am LMZ gebucht werden kann.

2. Wird es eine Online-Plattform für Vorlagen, Workshopmaterialien etc. geben?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, daher ist das leider nicht möglich.

3. Besteht die Möglichkeit Workshopinhalte mit-/weiterzuentwickeln und Inhalte der Referierenden zu tauschen?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert, daher ist das leider nicht möglich.

4. Können die Referierenden eine Liste / Übersicht von allen freien Referierenden zu erhalten?

Nein, das ist leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

5. Wie erreiche ich die Ansprechpartner am LMZ am besten?

Für Rückfragen schreiben Sie bitte der jeweils verantwortlichen Stelle am LMZ. Eine Übersicht der Kontaktadressen finden Sie hier: https://www.lmz-bw.de/landesmedienzentrum/ueber-uns/kontakt/kontaktadressen

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