Was sind Telepräsenzroboter oder Avatare?

Telepräsenzroboter, auch Avatare genannt, ermöglichen Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, dennoch Teil des Klassengeschehens zu sein.

Die kleinen, meist torsoartigen Roboter sind mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet und werden per App aus der Ferne gesteuert. Die physisch abwesende Person kann sich aktiv am Unterricht und an sozialen Interaktionen beteiligen: Fragen stellen, zuhören und sich im Klassenraum umsehen.

Im Gegensatz zu statischen Webcams bieten Telepräsenzroboter mehr Mobilität: Schwenkbare Köpfe reagieren auf Geräusche, Avatare können gedreht oder sogar in andere Räume mitgenommen werden. Einige Modelle sind zudem fahrbar und können sich selbstständig im Klassenzimmer bewegen. So eröffnen Telepräsenzroboter neue Möglichkeiten für einen lebendigen, inklusiven Unterricht – auch auf Distanz. Gleichzeitig gehen mit dem Einsatz von Avataren auch neue Herausforderungen einher (bspw. ein erhöhtes Ablenkungspotenzial), die in den nachfolgenden pädagogischen und technischen Hinweisen erläutert werden.

Live am Unterricht und Klassengeschehen teilnehmen: Avatare ermöglichen dies auch Kindern und Jugendlichen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort sein können. | Foto: DarkInStudios (KI-generiert) + Iryna - adobestock.com

Umsetzung im Unterricht

Der Einsatz digitaler Medien und Lehrformen im Unterricht ist nach §115b Abs. 2 SchG unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Das Schaubild zeigt, welche Schritte Schulleitungen und weitere Verantwortliche einleiten müssen, um einen Avatar im Unterricht einzusetzen und wie die Medienzentren dabei unterstützen. Die Bereitstellung der Avatare über die regionalen Medienzentren in Baden-Württemberg ist dabei nur eine Option. Schulen haben ebenfalls die Möglichkeit, Avatare bspw. über Kliniken zu erhalten.

Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums (z.B. sechs Monate) wird in Absprache zwischen Schule und Medienzentrum entweder die Rückgabe eingeleitet oder bei Bedarf eine verlängerte Nutzungsdauer vereinbart.

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Pädagogische Überlegungen

Damit eine erkrankte Schülerin oder ein erkrankter Schüler mithilfe eines Avatars am Unterricht teilnehmen kann, braucht es nicht nur passende methodisch-didaktische Ansätze. Vor dem Einsatz des Avatars sollte die Lerngruppe auf die unbekannte Situation vorbereitet sowie der Einsatz und die Betreuung des Avatars geklärt werden. 

1. Methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts

Unterricht ist kein frontales Geschehen, das sich wie eine Bühnenshow übertragen lässt. Telepräsenzrobotik verfügt über eine Kamera, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine Meldefunktion. Damit bietet ein Avatar zwar die Möglichkeit, im Klassenraum eine stellvertretende Präsenz zu haben, ist aber natürlich kein vollwertiger Ersatz für eine körperliche Anwesenheit.

Eine Reihe von didaktisch-methodischen Ansätzen lassen sich mit einer durch einen Avatar repräsentierten erkrankten Person umsetzen (Kleingruppendiskussionen, Lehrkraftvortrag, fragend-entwickelndes Klassengespräch etc.). Viele Lehr-Lern-Arrangements benötigen jedoch weitere Hilfsmittel, um eine echte Teilnahme zu ermöglichen. Hier muss zum Beispiel parallel eine Lernplattform eingesetzt werden, um kollaborativ in Kleingruppen an Dokumenten arbeiten oder Arbeitsmaterial zur Verfügung stellen zu können.

2. Lerngruppe

Die Themen Krankheit, Leiden, Sterben und Tod werden im Kontext einer Langzeiterkrankung mit entsprechender Diagnose in der Lerngruppe pädagogisch zu behandeln sein. Bei psychiatrischen Erkrankungen spielen weitere Aspekte wie Stigmatisierung eine Rolle.

Der Einsatz eines Avatars erfordert eine Vorbereitung der Lerngruppe auf die Situation. Die Lerngruppe muss sozial in der Lage sein, mit der erkrankten Person angemessen zu interagieren und über die Kompetenzen verfügen, sich untereinander in der psychisch belastenden Situation zu stützen. Innerhalb einer Lerngruppe sind Freundschaften und Konflikte Merkmale, die das Beziehungsgeflecht definieren. Es ist notwendig, im Vorfeld zu analysieren, in welcher Beziehung die erkrankte Person zu Mitgliedern der Lerngruppe steht. Der Avatareinsatz birgt die Chance, bestehende Freundschaften und Kontakte zu erhalten. Mit Abwesenheit der erkrankten Person werden aber auch die sozialen Beziehungen in der Lerngruppe zumindest teilweise neu gestaltet.

Mit Blick auf die Lerngruppe muss auch geschaut werden, ob es sich um eine Lerngruppe z.B. kurz vor einem Schulübergang handelt oder ob es absehbar ist, dass die nach erfolgreicher Behandlung genesene Person wieder in Präsenz in diese Lerngruppe zurückkehren wird.

3. Einsatzplanung

Eine Langzeiterkrankung geht neben der persönlichen Unsicherheit damit einher, dass der Alltag durch Diagnostik- und Therapietermine, Phasen besseren und schlechteren Wohlbefindens sowie eine großen Belastung des familiären Umfeldes geprägt ist.

In einigen Phasen einer Erkrankung ist es der betroffenen Person gut möglich, verlässliche Absprachen zu treffen und einzuhalten. In anderen Phasen einer Erkrankung kann sich innerhalb kürzester Zeit eine maximale Erschöpfung einstellen, die es verbietet, ein Telepräsenzangebot wahrzunehmen. Der Avatar bietet die Möglichkeit, die oben genannten Situationen unmittelbar zu signalisieren.

Es ist wichtig, beidseitig die Einsatzplanung abzustimmen. Gleichzeitig ist es notwendig, vorzusehen, dass seitens der Lehrkraft oder Lerngruppe in Präsenz eine Übertragung ad hoc abgelehnt werden kann (z.B. im Falle einer pädagogisch nötigen Konfliktintervention in der Klasse). Ebenso hat die erkrankte Person jederzeit das Recht, den Avatar nicht einzusetzen.

4. Ablenkungspotential

Ein Avatar ist zumindest zu Beginn des Einsatzes ein Fremdkörper in der Klasse. Die Drehung des Kameramoduls (Kopf) verursacht Motorengeräusche und die Einbindung des Geräts in den Unterricht (z.B. im Kleingruppengespräch) ist ungewohnt. Erst wenn eine gewisse Normalität erreicht ist, nimmt das Ablenkungspotential ab. Dies geschieht in der Regel innerhalb weniger Tage.

5. Betreuung des Avatars

Ein Telepräsenzroboter ist ein hochwertiges technisches Gerät. Um es einsetzen zu können, muss der Akku geladen sein, ausreichend Netzempfang sichergestellt werden und eine Positionierung im Raum erfolgen, die mittels Kamera und Mikrophon sowie durch den Lautsprecher tatsächlich eine Teilnahme ermöglicht.

Raumwechsel im Schulalltag, Teilhabe bei Ausflügen und anderen schulischen Aktivitäten erfordern es, dass das Gerät verantwortungsvoll und verlässlich betreut wird. Dies kann eine Aufgabe für freiwillige Schülerinnen und Schüler oder eine Art Klassendienst sein oder kann auch zeitweise in den Händen der Lehrkraft liegen. Es ist aber nicht zu unterschätzen, dass über die ggf. lange Zeit des Einsatzes hier „Ermüdungserscheinungen“ zu erwarten sind. In der Regel können diese durch eine regelmäßige Erinnerung an den Grund des Einsatzes seitens der Klassenlehrkräfte gut abgefangen werden.

6. Worst-Case-Szenario

Eine unbestreitbare Stärke eines Telepräsenzroboters ist, dass die an der realen Teilnahme verhinderte Person durch das Gerät in der Lerngruppe repräsentiert ist. Etwa 15 % der von einer Krebserkrankung betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland versterben. Es ist daher notwendig, sich pädagogisch mit der Situation auseinanderzusetzen, wie im Falle einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustandes des repräsentierten Kindes und auch im Falle des Todes mit der Lerngruppe und dem Avatar umgegangen werden soll.

Professionelle Unterstützung in der Akutsituation können die schulpsychologischen Beratungsstellen anbieten.

Technische Hinweise

Der Avatar bietet Möglichkeiten, die eine Webcam nicht leisten kann. Trotzdem gibt es Grenzen und technische Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, bspw. eine stabile Internetverbindung im Klassenraum sowie am Standort des erkrankten Kindes.

1. Limitierende Faktoren

Ein Avatar verfügt über eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Darüber hinaus kann der obere Teil des Roboters (Kopf) ferngesteuert gedreht werden und mittels farbiger Beleuchtung der Betriebszustand sowie eine Wortmeldung übermittelt werden.

Es ist der Technik inhärent, dass im Klassenraum damit verschiedene Limitierungen einhergehen:

  • Die Kamera liefert ein Bild gemäß der Ausrichtung des Kopfes. Weder lässt sich dieser schnell drehen noch bietet das Gerät die Möglichkeit, ein Heben und Senken des Kopfes zu simulieren. In einem dynamischen Klassengeschehen sorgt dies für eine Limitierung, zumal das Mikrofon (anders als unsere Ohren) keinen Hinweis gibt, in welche Richtung der Kopf zu drehen ist, um z.B. einem Sprachbeitrag mit dem Bild zu folgen. Darüber hinaus ist bislang keine Fokussierung möglich, sodass Arbeitsblätter am Platz nicht erfasst werden können und ein elektronischer Versand mittels Lernmanagementsystem oder E-Mail notwendig ist.
  • Das Mikrofon hat eine definierte Übertragungscharakteristik, die aber in einem großen Klassenraum mit unterschiedlichen Geräuschquellen und Wortbeiträgen aus unterschiedlichen Richtungen technisch begrenzt ist. In Kleingruppen und bei Lehrkraftvorträgen stellt dies kein Problem dar.
  • Der Lautsprecher lässt sich in der Lautstärke einstellen, sodass im Klassengespräch und bei Kleingruppenarbeit angepasste Ausgaben möglich sind. Für einen Wortbeitrag im Klassenraum ist – wie bei Wortbeiträgen leiserer Lernender – eine gewisse Disziplin nötig.
  • Die Qualität der Übertragung hängt auch von der Qualität der Netzwerkverbindung der sendenden Person ab, die sich z.B. in einem Krankenhaus befindet.

2. Alternative technische Verfahren

Neben dem Einsatz eines Avatars ist es auch möglich, andere Wege der digitalen Übertragung zu realisieren. So kann beispielsweise eine Universalkonferenzkamera (umgangssprachlich „Eule“) eingesetzt werden, um Bild und Ton aus dem Klassenraum zu übertragen. Ein Tablet auf einem Stativ mit einem Zusatzmikrofon bietet zwar keine explizite Meldefunktion und repräsentiert die erkrankte Person im Raum nicht so plastisch, ist aber niedrigschwelliger und kurzfristiger bzw. kostengünstiger umsetzbar.

Erfahrungsberichte

Wie der Einsatz von Avataren aussehen kann, welche Herausforderungen sich im Klassenalltag ergeben und welche Chancen er erkrankten Schülerinnen und Schülern bietet, wird aus diesem ausführlichen Erfahrungsbericht deutlich.

*Alle Namen und personenbezogene Daten wurden zum Schutz der Personen anonymisiert.

Erfahrungsbericht Max

Nach einer schweren Erkrankung konnte der neunjährige Max* nur eingeschränkt am Präsenzunterricht teilnehmen. Um soziale Bindungen zu halten und Lernanschlüsse zu sichern, entschieden sich die Eltern und die Schule für den Einsatz eines Telepräsenz-Avatars. Von Anfang an war klar: Der Avatar ergänzt den Unterricht, ersetzt aber keine vollständige Präsenz. Entsprechend wurden Methoden und Materialien angepasst.

Vorbereitung der Klasse
Max’ Klasse wurde altersgerecht auf den Einsatz des Telepräsenz-Roboters vorbereitet. Dabei waren Krankheit, Belastungen und das Helfen in der Klassengemeinschaft Thema. Zwei Kinder übernahmen im Wechsel den „Avatar-Dienst“ (Laden, Holen, Positionieren). So wurde der Avatar schnell Teil der Klasse; das anfängliche Ablenkungspotenzial sank spürbar.

Einsatzplanung – flexibel und verlässlich
Aufgrund schwankender Belastbarkeit war eine flexible Planung nötig. Feste „Ankerzeiten“ gaben eine Struktur, gleichzeitig bestand die Option, den Avatar-Einsatz spontan abzusagen.

Technik & Handling
Der Avatar stand im Sitzkreis so, dass Kamera und Mikrofon gute Sicht und Ton hatten; bei Gruppenarbeit wanderte er mit zur Tischgruppe. Für leise Phasen bekam Max die Aufforderung, den Lautsprecher leise zu stellen. Sein Mikrofon wurde nur aktiviert, wenn er etwas sagen wollte. Akkupflege und Raumwechsel übernahm der Avatar-Dienst. Die Drehgeräusche waren anfangs Thema, verloren aber bald ihren Reiz.

Datenschutz & Zustimmung
Vor dem Start wurden Lehrkräfte, Eltern und Kinder transparent über Zweck, Ablauf, Aufnahmebereich der Kamera und Meldefunktionen informiert und die erforderlichen Zustimmungen eingeholt. Der Einsatz wurde vorerst bis zum Schuljahresende befristet.

Soziale Wirkung
Die Klasse blieb mit Max emotional eng verbunden und auch in klassischen Pausengesprächen konnte der Schüler dabei sein.

Herausforderungen – und wie wir sie gelöst haben

  • Geräuschpegel: Sitzplatz nahe der Lehrkraft oder der aktiven Gruppe, kurze Redezeiten, „Ich-spreche-deutlich-zum-Avatar“-Regel.
  • Ermüdung im Dienst: Wochenplan mit klaren Zuständigkeiten, Dankekarten für den Avatar-Dienst.
  • Spontane Abbrüche des Einsatzes: Gemeinsame Abmachung: „Abbruch ist okay“ – ohne Rechtfertigungsdruck, sowohl für Max als auch die Lehrkraft.


Der große Moment: Präsenz zur Prüfung
Gegen Ende des Schuljahres war eine schrittweise Rückkehr in den Präsenzunterricht möglich. Nach einer Übergangsphase nahm Max an einer Leistungsüberprüfung vor Ort teil und erreichte Ergebnisse im erwarteten Leistungsniveau.

Erfolgsfaktoren auf einen Blick

  • Klare Ziele: soziale Teilhabe sichern, Lernanschlüsse erhalten
  • Teamwork zwischen Eltern, Klinik, Schule und Klasse
  • Rituale & Rollen: fester Tagesanker + Avatar-Dienst machten den Einsatz zuverlässig.
  • Methodenmix: kurze Inputs, viel Kleingruppe, ergänzende Materialien.
  • Flexibilität: gesundheitliche Schwankungen wurden eingeplant – ohne Druck.


Fazit
Der Avatar erwies sich für Max als wirksames Instrument, um schulische Teilhabe trotz physischer Abwesenheit zu ermöglichen: Er unterstützte den Kontakt zu Freundinnen und Freunden in der Klassengemeinschaft und erleichterte den Übergang zurück in den Präsenzunterricht. Die Klasse erfuhr, wie starke Gemeinschaft auch auf Distanz funktioniert.

Rechtlicher Hintergrund

Die Durchführung von Fernunterricht, auch über Avatare, ist gesetzlich möglich. Das Kultusministerium hat mit § 115b SchG sowie der Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) Regelungen für den Fern- und Hybridunterricht geschaffen. Die Regelungen zu § 115b SchG traten am 09.12.2023, die DUVO am 10.10.2024 in Kraft. Während § 115b SchG die grundlegenden Voraussetzungen für Fern- und Hybridunterricht schafft, regelt die DUVO konkrete Umsetzungsfragen.

Gesetzliche Regelungen zum Hybridunterricht

1. Allgemeine Hinweise

Hybridunterricht kann an Schulen umgesetzt werden, wenn dies aufgrund der gesundheitlichen Situation einer Schülerin oder eines Schülers erforderlich ist und er an der Schule in angemessenem Umfang umgesetzt werden kann. Zur Angemessenheit gehört beispielsweise die konkrete Eignung in pädagogischer Hinsicht, die Passung zur Unterrichtsform und das Vorhandensein geeigneter Technik. Die Umsetzungskriterien in § 15 Absatz 1 DUVO dienen u.a. der Wahrung des Datenschutzes. So darf die Wiedergabe von Personen über Bild, Video und Ton nur während des Unterrichts erfolgen, Beginn und Ende der Aufnahme müssen den Schülerinnen und Schülern klar kommuniziert sein und der Aufnahmebereich der Kamera muss den Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Für diese Form des Hybridunterrichts ist keine Zustimmung von Lehrkräften oder Schülerinnen und Schülern erforderlich. Lediglich für den Fall, dass die Schülerin oder der Schüler, welche oder welcher aus gesundheitlichen Gründen von einem anderen Ort am Unterricht teilnimmt und dabei eigene Gesundheitsdaten überträgt, ist eine Zustimmung dieser Schülerin oder dieses Schülers bzw. der oder des Erziehungsberechtigten gemäß § 115 Absatz 2 Satz 7 SchG erforderlich.

 

2. Hybridunterricht über Avatare

Der Einsatz von Avataren stellt eine spezielle Form des Hybridunterrichts dar. Der Einsatz von Avataren wird in § 15 Absatz 2 DUVO geregelt. Die Norm wird dem im Vergleich weiterreichenden Eingriff in die Rechte der Personen im Klassenzimmer gerecht, indem es vor dem Einsatz der Zustimmung dieser Personen bedarf. Die Zustimmung gilt für ein Schuljahr und kann danach erneut erteilt werden; sie muss nicht in Schriftform erfolgen. Hierfür kann die Mustervereinbarung genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Avatar-Einsatz in der Schule.

 

3. Datenschutz

Wie jeder Einsatz von IT-Anwendungen muss auch der Einsatz von Avataren den geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen genügen. Dazu gehört etwa eine datenschutzfreundliche Technikgestaltung oder die sichere Verarbeitung der Daten. Die Mustervereinbarung berücksichtigt bereits allgemeine Aspekte des Datenschutzes und ist insofern nur noch mit Blick auf die individuell eingesetzte Technik und die Situation vor Ort inhaltlich zu ergänzen.

 

4. Vertraulichkeit

Avatarunterricht ist nach § 115b Absatz 5 SchG in Verbindung mit § 10 DUVO vertraulich. Das bedeutet, dass nur berechtigte Personen am Avatarunterricht teilnehmen dürfen. Beispielsweise dürfen Sorgeberechtigte helfen, die entsprechende Technik einzurichten, wenn die Schülerin oder der Schüler dies in der Situation nicht kann. Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte und bei Bedarf entsprechende sonstige Begleitpersonen über die Vertraulichkeit. Es empfiehlt sich, auch Hinweise zu geeigneten Lernorten aufzunehmen, welche für vertraulichen Avatarunterricht geeignet sind.

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