Welche Modelle werden bewertet?

Schulleitungen und -verwaltungen sehen sich nach Auslaufen des Digitalpaktes bei der Nach- und Neubeschaffung von digitalen Endgeräten mit der Frage konfrontiert, welches Ausstattungsszenario nach aktuellem Stand zielführend ist. Im Folgenden vergleichen wir die Finanzierungsmöglichkeiten unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen miteinander:

  1. Leihgeräte durch Schulträger bereitgestellt und finanziert
  2. Miet-/ Mietkaufgeräte, Leasinggeräte mit zentralem Management (Verwaltung durch Schulträger)
  3. Miet-/ Mietkaufgeräte, Leasinggeräte ohne zentrales Management (Verwaltung durch Dienstleister oder Eltern)
  4. Get Your Own Device (GYOD) (Geräteausstattung nach Vorgabe der Schule)
  5. Bring Your Own Device (BYOD) (Geräteausstattung ohne Vorgaben der Schule)

Zu berücksichtigen ist, dass für viele pädagogischen Aufgabenstellungen nicht zwingend eine 1-zu-1-Geräteausstattung nötig ist, die Nutzung eines Geräts zu zweit ist im Unterricht meist ausreichend.

Zu beachten ist: Die Lernmittelfreiheit (§ 94 SchG, § 1 LMVO) dient der Bildungsgerechtigkeit. Es soll sichergestellt sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die für den Unterricht notwendigen Lernmittel erhalten und diese Ausstattung nicht von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängt. Für Lernmittel an öffentlichen Schulen darf daher kein Entgelt verlangt werden (Art. 14 Absatz 2 LV). Ausnahmen bestehen nur für Lernmittel geringen Werts. Eine verpflichtende Vorgabe zur Miete, zum Mietkauf, zu Leasing oder zum Kauf von i.d.R. teuren digitalen Endgeräten ist daher unzulässig. Die Finanzierung der Endgeräte seitens der Eltern darf ihnen nur als freiwillige Option genannt werden. Deshalb sollten notwendige Lernmittel grundsätzlich kostenfrei durch einen Gerätepool zur Verfügung gestellt werden bzw. ausgeliehen werden können.

Leihgeräte durch Schulträger finanziert

Definition: Der Schulträger beschafft Geräte und verleiht sie. Die Konfiguration und der Support werden durch den Schulträger gewährleistet.

Bewertung: Dieses Szenario muss im Sinne der Lernmittelfreiheit und Chancengleichheit immer mindestens als Alternative angeboten werden.

Miet-/ Mietkaufgeräte, Leasinggeräte mit zentralem Management (Verwaltung durch Schulträger)

Definition: Die Eltern mieten oder leasen Geräte nach Vorgabe der Schule und können sie am Ende der Nutzungszeit ggf. kaufen. Die Geräte werden durch den Schulträger bereitgestellt und zentral verwaltet.

Bewertung: Dieses Szenario ist dann möglich, wenn alternativ auch eine Leihe der Geräte  durch den Schulträger angeboten wird. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, müssen die Geräte bei Miete/Mietkauf bzw. Leasing und Leihe die gleichen Funktionen bieten. Sofern diese Faktoren erfüllt sind, gilt dieses Szenario als praktikable Lösung, die den Eltern auf freiwilliger Basis angeboten werden kann.

Miet-/ Mietkaufgeräte, Leasinggeräte ohne zentrales Management (Verwaltung durch Dienstleister oder Eltern)

Definition: Die Eltern mieten oder leasen Geräte nach Vorgabe der Schule und können sie am Ende der Nutzungszeit ggf. kaufen. Die Geräte werden durch die Eltern oder vom Dienstleister konfiguriert und gewartet. Je nach Vertrag tragen die Eltern oder der Vertragspartner Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

Bewertung: Ohne die zentrale Verwaltung durch den Schulträger können die Geräte uneinheitlich konfiguriert sein, was zu Herausforderungen im Unterricht führen kann. Überdies muss sichergestellt sein, dass alle Anforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllt werden, was durch die Schule ohne zentrales Management i.d.R. nicht umgesetzt werden kann. Dieses Szenario ist daher nicht zulässig.

Get Your Own Device (GYOD) (Geräteausstattung nach Vorgabe der Schule)

Definition: Die Eltern kaufen Geräte nach den technischen Vorgaben der Schule und sind eigenverantwortlich für Konfiguration sowie Wartung der Geräte zuständig.

Bewertung: Dieses Szenario kann eine uneinheitliche Konfiguration der Geräte zur Folge haben und damit zu Herausforderungen im Unterricht führen. Überdies muss sichergestellt sein, dass alle Anforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllt werden, was durch die Schule ohne zentrales Management i.d.R. nicht umgesetzt werden kann. Durch den Kauf eines Geräts werden den Eltern außerdem hohe Kosten zugemutet. Daher ist GYOD an Schulen nicht zulässig.

Bring Your Own Device (BYOD) (Geräteausstattung ohne Vorgaben der Schule)

Definition: Jede Schülerin und jeder Schüler bringt nach Aufforderung der Schule ein Endgerät aus dem privaten Bestand mit in die Schule. Es gibt keine Vorgabe zum Typ und den Leistungsmerkmalen der Geräte.

Bewertung: Bei diesem Szenario liegt eine Heterogenität der Geräte vor und es herrscht Chancenungleichheit. Überdies muss sichergestellt sein, dass alle Anforderungen von Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllt werden, was durch die Schule ohne zentrales Management i.d.R. nicht umgesetzt werden kann. Aufgrund der technischen Herausforderung und der Lernmittelfreiheit ist BYOD daher an Schulen nicht zulässig.

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