Cybergrooming: Diese Täterstrategien sollten Eltern kennen
Sobald Fremde über Online-Spiele, soziale Netzwerke oder Chatplattformen die Handynummer von Kindern und Jugendlichen „erbeutet“ haben, wird das Smartphone zur perfekten Tatwaffe für sexuelle Belästigung oder sogenannten Livestream-Missbrauch. | Foto: Arvydas_Lakacauskas/iStock/GettyImagesPlus via Getty Images
Fremde fordern Nacktaufnahmen oder sexuelle Handlungen vor der Kamera
Jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge – so viele Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren wurden laut JIM-Studie im Jahr 2023 online sexuell belästigt. Diese Zahlen legen offen: Um mit Kindern und Jugendlichen sexuellen Kontakt anzubahnen, nutzen fremde Erwachsene oder Minderjährige gezielt das Internet. Dabei handelt es sich um Cybergrooming. Häufig fordern Täter/-innen die Heranwachsenden dazu auf, Nacktaufnahmen zu senden oder sich vor der Kamera intim zu zeigen. Im seltenen Extremfall legen sie es auf ein persönliches Treffen und physischen Missbrauch an.
Zwar ist bereits die Kontaktaufnahme mit einem Kind, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, strafbar (vgl. Paragrafen 176a und 176b StGB). Doch nur wenige tausend Fälle kommen jährlich zur Anzeige. Grundsätzlich kann Cybergrooming laut Cyberkriminologe Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger überall im Internet stattfinden, wo Kinder unterwegs sind und es Kommunikationsmöglichkeiten gibt. Allerdings seien Plattformen mit Online-Spielen oder starker Chatfokussierung als „Anbahnungsplattformen“ besonders risikobehaftet. Um Kinder aufklären und schützen zu können, stellen wir insbesondere für Eltern und Bezugspersonen drei mögliche Täterstrategien im Netz vor.
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Täterstrategie 1: Online-Games mit Kindern und Jugendlichen spielen
Um Vertrauen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen, eignet sich kaum etwas so sehr wie ein gemeinsames Hobby auszuüben – wie beispielsweise ein Online-Spiel zu zocken. In Echtzeit-Multiplayer-Spielen wie Fortnite oder Clash of Clans können Spieler/-innen gemeinsam Zombies jagen oder gegnerische Truppen bekämpfen. Eine ins Spiel integrierte Chatfunktion bietet die Möglichkeit, sich über gemeinsame Strategien auszutauschen oder Spielhandlungen zu kommentieren.
Hierüber können allerdings auch unbekannte Personen Minderjährige persönlich anschreiben und sich vermeintlich mit ihnen anfreunden. Unter dem Deckmantel eines pseudonymen Spielernamens geben sie sich zum Teil als Minderjährige aus, um das Interesse des Gegenübers zu wecken. Manche Unbekannte machen ihren potenziellen Opfern außerdem virtuelle Geschenke in Form von begehrter Ausrüstung, Waffen und Skins (verändertes Aussehen von Spielfiguren). Auch der Traum, Mitglied in einer Gilde oder einem Clan (Zusammenschluss an Spielerinnen und Spielern) zu sein, kann Minderjährige in die Arme von Tätern und Täterinnen treiben.
Häufiges Ziel ist es, die Handynummer von Minderjährigen zu „erbeuten“ und die Unterhaltung auf einen Messenger mit Bild-, Video- und Live-Video-Funktion zu verlagern. Das Smartphone wird dann zur „perfekten“ Tatwaffe: Hierüber können sie ihre Opfer nicht nur jederzeit erreichen, sondern sie auch direkt vor der Handykamera zu sexuellen Handlungen manipulieren. Man spricht hierbei von Livestream-Missbrauch. Sobald Täter/-innen über ein Nacktbild oder eine pornografische Videoaufnahme eines Opfers verfügen, können sie damit explizitere oder mehr Nacktaufnahmen, weiteren Livestream-Missbrauch oder im Extremfall ein persönliches Treffen mit physischem Missbrauch erpressen.
Täterstrategie 2: Als Talentscout in den sozialen Medien auftreten
Auch bei Heranwachsenden beliebte soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok und Snapchat bieten Fremden einfache Möglichkeiten, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten. Ein öffentlich einsehbares Profil oder öffentliche Postings ermöglichen es, Aussehen, Hobbys, Musikgeschmack, Freundinnen und Freunde oder Familienmitglieder von Minderjährigen zu studieren. Je nach Interesse geben sich fremde Personen zum Beispiel als Model- oder Fußball-Talentscouts aus.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt häufig darüber, dass sie immer wieder Fotos und Videos auf dem Social-Media-Profil ihrer potenziellen Opfer liken und kommentieren. Durch Komplimente über das Aussehen, sportliche Können oder Musiktalent eines Heranwachsenden versuchen sie, eine persönliche Vertrauensebene aufzubauen. Mit scheinbar einmaligen Angeboten wie Modelcastings oder Probetrainings für Fußball-Nachwuchsmannschaften können Täter/-innen das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken. Wie bei den Online-Games streben sie auch hier meist einen schnellen Wechsel auf private Messenger oder Videochat-Plattformen an. Ausnahmen sind Instagram, SnapChat und TikTok. Aufgrund ihrer privaten Videotelefonie-Funktion bzw. Livestream-Funktion eignen sie sich als Anbahnungs- und als Missbrauchsplattformen.
Täterstrategie 3: Minderjährige über Live-Chatplattformen kontaktieren
Leute aus ganz Deutschland oder der ganzen Welt kennenlernen, neue Erfahrungen machen oder sich von Sorgen ablenken: Online-Chatplattformen können auf Kinder und Jugendliche eine besondere Faszination ausüben. Eine in Deutschland beliebte Chatplattform ist Knuddels. User/-innen können sich dort offiziell ab 16 Jahren entweder in Themenkanälen oder zu zweit in Privatchats miteinander austauschen. Auch wenn der Name und die bunte, verspielte Aufmachung einen anderen Eindruck erwecken: Viele Themenkanäle auf Knuddels stellen Singlebörsen mit expliziten Gesuchen nach Nacktbildern, sexuellen Vorlieben, Video-Sex oder persönlichen Treffen dar. Angelockt durch die harmlose Aufmachung können Kinder und Jugendliche schnell in Kontakt mit ungeeigneten pornografischen Inhalten oder sogar mit sexuellen Gewalttäterinnen und -tätern kommen. Trotz verschärfter Jugendschutzmaßnahmen ist die Plattform für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
Gleiches gilt für zufällige Live-Chats mit Fremden, die seit der Corona-Pandemie bei Minderjährigen immer beliebter geworden sind. Per Zufallsgenerator verbinden Live-Chatplattformen wie Chatroulette, Chatrandom oder bis vor Kurzem Omegle Nutzer/-innen aus der ganzen Welt via Webcam miteinander. Sowohl Chatroulette als auch Chatrandom sind für Personen ab 18 Jahren bestimmt, werden jedoch aufgrund mangelnder Alternskontrolle auch von Jüngeren genutzt. Die hohe Anonymität lässt die Hemmschwelle unter anderem für sexuelle Belästigung sinken. Unbekannte Männer zeigen sich selbst zum Teil recht unvermittelt nackt vor der Kamera oder bei sexuellen Handlungen oder fordern ihr Gegenüber dazu auf. Besonders leidvoll für die Opfer ist, dass Täter/-innen die Live-Videos häufig aufzeichnen und als pornografisches Material in Austauschforen hochladen.
Tipps zu Cybergrooming für Eltern und Bezugspersonen
Um Kinder und Jugendliche vor Cybergrooming zu schützen, ist das A und O, dass Eltern die von ihren Kindern genutzten Medien kennen und diese idealerweise gemeinsam mit ihnen entdecken. Zusammen können dabei wichtige Einstellungen getätigt und Regeln, zum Beispiel zum Chatten, besprochen werden. Für jüngere Kinder bieten sich technische Jugendschutzfilter, Kindersuchmaschinen und moderierte Kinderforen an. Wer als Eltern zudem frühzeitig offene Gespräche über Sexualität und Pornografie führt, signalisiert Hilfe und Unterstützung auch in diesem oftmals schambehafteten Themenbereich.
Ausführliche Hinweise zur Prävention und Intervention von sexueller Belästigung finden Sie in unserem Spotlight „Sexuelle Belästigung im Netz“.
Sexuell belästigt auf Social Media: Cybergrooming

