Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landesmedienzentrums https://www.lmz-bw.de.

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG     

  • Dokumente und Medien, die vor dem 01.07.2025 eingestellt wurden 

  • Teilweise Dokumente und Medien, die seit dem 02.07.2025 eingestellt wurden 

  • Nicht alle Videos verfügen über Untertitel und erfüllen nicht die damit verbundenen Anforderungen wie beispielsweise Anpassbarkeit oder Synchronität. Ebenso ist Audiodeskription oder eine entsprechende Medienalternative nicht grundsätzlich verfügbar. 
    Hinweis: Alle eingebundenen Medien werden uns über 3.te Anbieter zur Verfügung gestellt. 

  • Für nicht Text Inhalte wie Logos, Bedienelemente oder informative Grafiken ist nicht durchgängig ein Alternativtext verfügbar. 

  • Überschriften sind nicht durchgängig als HTML-Überschriften implementiert, unstrukturierter Einsatz von <h> Auszeichnungen kann zu Irritationen über Info und Beziehung führen. 

  • Überschriften mit Unterüberschriften werden von assistiven Technologien in vertauschter Reihenfolge vorgelesen. 

  • Die Seite beinhaltet versteckte Buttons und Checkboxen, die nicht in den Focus kommen. 

  • Formularfelder sind nicht durchgängig mit Autocomplete-Attributen ausgezeichnet 

  • Das Kontrast Verhältnis zwischen Schrift und Hintergrund wird nicht grundsätzlich eingehalten. 

  • Das Kontrastverhältnis einiger Dialogelemente entspricht nicht den Vorgaben. 

  • Eine Nutzung ohne Farbe ist nur eingeschränkt möglich. 

  • Eine Nutzung des Angebots nur per Tastatur ist nur sehr eingeschränkt möglich. Relevante Funktionen der Webseite können nicht genutzt werden, neben der Suchfunktion können die dargestellte Medieninhalte ebenfalls nicht aufgerufen werden. Ausklappbare Inhalte können ebenfalls nicht erreicht werden 

  • Das responsive Design der Webseite funktioniert nicht vollständig, Inhalte am rechten Bildrand werden abgeschnitten und sind somit nicht mehr nutzbar. 

  • Bei fehlerhaftem Login- oder Zugangsdaten, auch bei verschiedenen Aktionen im Bereich der Merkliste erscheint für 5 sec. eine Statusmeldung, deren Inhalt nicht alternativ erfassbar ist. 

  • Blöcke und Bereiche sind nicht grundsätzlich überspringbar. 

  • Gegebene Seitentitel sind nicht für eine Unterscheidung geeignet 

  • Wenn die Webseite mit der Tastatur bedient wird, ist die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte angesteuert werden, nicht grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar. 

  • Es gibt nicht mindestens zwei unterschiedliche Zugangswege, um zu den Inhalten des Angebotes zu gelangen. 

  • Der Fokus ist nicht grundsätzlich sichtbar, z.B. bei Schaltflächen und Buttons. 

  • Die vorgegebene Sprache der Webseite (englisch) weicht von der Sprache des Inhalts (deutsch) ab. 

  • Fehlerhafte Eingaben generieren keine Fehlermeldung. Fehlerhaft ausgefüllte Felder werden nicht angezeigt, und eine zugängliche Anmerkung ist ebenfalls nicht gegeben. 

  • Formularelemente der Anmeldung und Zugangsanforderung enthalten keinen 

  • Die modalen Dialoge sind nicht ausreichend mit Namen, Rollen und Werten ausgezeichnet. 

  • Individuellen Anpassen/Einstellungen von Browsern werden vom Webangebot nicht übernommen. 

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung einer Neuauflage der Mediathek im Sommer 2026 und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. 

3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025  erstellt. 
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.07.2025 überprüft. 

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kathrin Tillenburg 
Teamleiterin Unterstützungsleistungen und digitale Barrierefreiheit (UdB) 
Allgemeine Unterstützungsleistungen 
Moltkestraße 64 
76133 Karlsruhe 
Telefon: 0711 2090 7867 
E-Mail: tillenburg@lmz-bw.de 
Über unser Kontaktformular haben Sie außerdem die Möglichkeit, Barrieren zu melden. 

Barriere melden

5.    Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. 
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 
 
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: 
 
Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: barrierefreiheit-bw.de 
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

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