WhatsApp und der Datenschutz: Neue Richtlinien, eine knappe Frist und viele Unklarheiten

Sascha Schmidt
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WhatsApp zählt trotz Bedenken beim Datenschutz zu den meistgenutzten Messengern der Welt. Wir zeigen Ihnen mögliche Alternativen. | GettyImages/stockcam

Wie die Übernahme durch Facebook den Dienst veränderte

Der Countdown läuft: Angeblich werden zum 8. Februar 2021 alle WhatsApp-Accounts gesperrt, die bis zu diesem Datum die neuen Nutzungsrichtlinien nicht akzeptiert haben. Und dann möchte das Unternehmen auch noch persönliche Daten mit anderen Facebook-Unternehmen teilen oder etwa doch nicht? Entsprechende Informationen, Spekulationen und Social Media Posts hierzu häufen sich derzeit im Netz. Wir fassen den aktuellen Stand zusammen.

WhatsApp ist mit mehr als zwei Milliarden aktiven Nutzerinnen und Nutzern weltweit unangefochten der verbreitetste Messenger-Dienst. Der Datenschutz von WhatsApp stand dabei immer wieder in der Kritik. In die Schlagzeilen geriet der Dienst unter anderem 2014, als öffentlich wurde, dass der Facebook-Konzern den Messenger-Dienst übernimmt. Es häuften sich Bedenken, der Facebook-Konzern würde auch auf die WhatsApp-Daten der Nutzer/-innen zugreifen und diese zwischen den einzelnen Unternehmen, zu denen auch Instagram und der Facebook Messenger zählen, austauschen. Diese Bedenken räumte der Konzern zunächst durch ein Versprechen aus dem Weg und verbesserte nach und nach die Sicherheit des Dienstes, beispielsweise mit der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Anfang Januar 2021 geriet WhatsApp jüngst erneut in die Schlagzeilen, als das Unternehmen ankündigte, die eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu aktualisieren. Nutzer/-innen erhielten schließlich die Meldung innerhalb der App, dass der Dienst nicht weiter genutzt werden könne, wenn bis zum 8. Februar 2021 keine Zustimmung erfolge. Hinzu kam, dass das Unternehmen auch noch verschiedene Versionen seiner neuen Richtlinien veröffentlichte. Das Chaos war also perfekt und das Internet tobte aufgrund vieler neuer Informationen, Social Media Posts und Aufrufen zum Messenger-Wechsel.

Datenschutzrichtlinien: Unterscheidung zwischen EU und Nicht-EU

Werfen wir einen Blick in die aktuellen Datenschutzrichtlinien von WhatsApp (Abrufdatum: 25.01.2021), so wird schnell klar, dass das Unternehmen zwischen der Europäischen Region und der restlichen Welt unterscheidet. Diese Unterscheidung hängt vor allem mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zusammen, welche europäische Nutzer/-innen vor dem Datenhunger der Tech-Konzerne schützen soll. Außerhalb der Europäischen Region räumt sich WhatsApp wesentlich mehr Rechte ein als innerhalb. Die Daten von Nutzer/-innen außerhalb der Europäischen Region dürfen so auch unter den Facebook-Unternehmen getauscht und zu unternehmenseigenen Zwecken genutzt werden. Hierzu zählt beispielsweise das Verbessern von personalisierten Werbeanzeigen. Innerhalb der europäischen Region dürfen die Daten zwar geteilt, aber nur eingeschränkt weiterverwendet werden. Laut aktuellem Stand ist das Teilen der Informationen zu Zwecken der Sicherheit (beispielsweise Spam-Schutz) und zum Verbessern der Dienste gestattet. Die geteilten Informationen dürfen allerdings nicht zu unternehmenseigenen Zwecken der Facebook-Gruppe genutzt werden, also z.B. zur Verbesserung von personalisierten Werbeanzeigen. Dennoch bleiben die Formulierungen schwammig und teils intransparent. Die Daten werden nur mit wenigen Einschränkungen geteilt und lediglich der offiziell angegebene Zweck der Datenverarbeitung wird zu Teilen eingeschränkt. Darüber hinaus schließt WhatsApp auch das Teilen von WhatsApp-Nutzerdaten mit Facebook ein, selbst wenn diese gar kein Facebook nutzen. Hinzu kommt die problematische „Friss oder stirb!“-Regelung mit Blick auf eine Frist für die Zustimmung zu den neuen Richtlinien.

Neues Fristende im Mai 2021

Verschiedene Aussagen, unterschiedliche Versionen der Nutzungsrichtlinien und eine tobende Internet-Community sorgten schließlich dafür, dass alternative Messenger-Dienste wie Signal oder Threema in den vergangenen Wochen einen starken Nutzerzuwachs verzeichnen konnten. Diese Entwicklung ist auch WhatsApp selbst nicht entgangen. In einem Blogbeitrag vom 15. Januar 2021 äußerte sich das Unternehmen zum aktuellen Stand und kündigte an, die Zustimmungsfirst vom 8. Februar auf den 15. Mai 2021 zu verschieben. Im Beitrag verweist WhatsApp zudem darauf, dass sich für die Europäische Region grundsätzlich keinerlei Änderungen bezüglich des Informationsaustauschs zwischen den einzelnen Facebook-Unternehmen ergeben sollen. Vielmehr soll über die neuen Richtlinien die Kommunikation mit Unternehmen innerhalb der App verbessert werden. WhatsApp kündigte zudem an, ab dem 15. Mai 2021 neue Optionen zur Kommunikation mit Unternehmen freizuschalten. Folglich nimmt das Unternehmen somit zwar Stellung zur aktuellen Situation, macht jedoch keine Angaben zur Rücknahme von Regelungen der Datenweitergabe. Es bleibt also nach aktuellem Informationsstand seitens WhatsApp bei den ursprünglich angekündigten neuen Richtlinien, lediglich die Zustimmungsfrist für die Nutzer/-innen wird aufgeschoben. Auffällig in den Datenschutzrichtlinien von WhatsApp ist zudem, dass hier seit kurzem wieder die Version vom 24. April 2018 angezeigt wird. Es kann also spekuliert werden, dass die neuen Richtlinien bis Mai 2021 nochmals überarbeitet werden. In welche Richtung sie dann gehen und ob sie datenschutzfreundlicher für die Nutzerinnen und Nutzern sind, bleibt vorerst abzuwarten.

Threema, Signal und Co. als Alternativen

Wesentlich strengere Datenschutzrichtlinien als WhatsApp weisen Messenger-Dienste wie Signal oder Threema auf. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich diese oder andere Alternativen genauer ansehen. Die Herausforderung könnte dann nur wie so oft darin bestehen, dass möglichst viele der eigenen WhatsApp-Kontakte ebenfalls zu den Alternativanbietern wechseln.

Sascha Schmidt

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