Verteilung von ungebundenen DigitalPakt Schule-Mitteln
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Bekanntgabe
Zur Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 hat das Kultusministerium am 15. August 2019 (geändert am 16. November 2020) eine Verwaltungsvorschrift erlassen, mit dem das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Schulträger geregelt wird. Am 30. April 2022 endete der Antragszeitraum.
Nachdem alle fristgerecht eingereichten Anträge bearbeitet wurden, sind 98 % des zur Verfügung stehenden Fördervolumens durch Bewilligungen gebunden.
Zur Verteilung der ungebundenen Restmittel in Höhe von 11 Mio. Euro hat das Kultusministerium die o. g. Verwaltungsvorschrift derart geändert, dass die Möglichkeit für Sie als Schulträger besteht, Ihr Budget zu erhöhen.
Lesen Sie im Folgenden die vollständige Bekanntmachung vom 14. Dezember:
DigitalPakt Schule – Verteilung von nicht gebundenen Mitteln

