Smartphones an Schulen: Kultusministerium veröffentlicht Musterformulierungen für Nutzungsordnungen
Landesmedienzentrum BW
Stärkung der Schulen durch ein Gesetzesänderung
Zum neuen Schuljahr 2025/26 sollen Schulen klarer regeln können, wie Schülerinnen und Schüler ihre privaten Smartphones und Tablets einsetzen können. Dafür will das Land Baden-Württemberg durch eine Änderung zu § 23 Absatz 2b SchG die rechtlichen Grundlagen stärken. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg unterstützt Schulen bei der Umsetzung durch:
- Musterformulierungen für die Nutzungsordnung,
- einem Schaubild als Hilfestellung für das Aufstellen und Erarbeiten der schulischen Nutzungsordnung
- sowie umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) rund um Nutzungsregelung, Schulordnung und zeitliche Aspekte.
Auf der Seite des Kultusministeriums werden künftig weitere Materialien zur bereitgestellt, um Schulen bei der Aktualisierung ihrer Nutzungsordnungen zu unterstützen.
Musterformulierungen Nutzungsordnung (PDF) herunterladen
Musterformulierungen Nutzungsordnung (PDF, barrierefrei) herunterladen
Schaubild: Der Weg zur Nutzungsordnung (PDF) herunterladen
Schaubild: Der Weg zur Nutzungsordnung (PDF, barrierefrei) herunterladen
Beraternetzwerk unterstützt Schulen
Für schulische Veranstaltungen können die Beraterinnen und Berater der Medienzentren angefordert werden, die einen fundierten Überblick über die Smartphonenutzung und deren Effekte geben. Zentrale Anlaufstelle am Landesmedienzentrum ist: E-Mail: schulunterstuetzung@lmz-bw.de

