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Cybergrooming–Was tun gegen sexuelle Belästigung im digitalen Raum?

Wolfgang Kuhnle & Marlene Feller
Ein Junge mit roten Haaren sieht mit nachdenklichem Gesicht auf seinen Laptop

Cybergrooming führt im Netz oft zu sexuellem Missbrauch. In den wenigsten Fällen kommt es jedoch zur Anzeige. | mtreasure via GettyImages

Die Absicht des Täters/der Täterin ist entscheidend

Oft führt Cybergrooming zu sexuellem Missbrauch. Aber die wenigsten Fälle werden tatsächlich strafrechtlich verfolgt. Warum ist das so? Wer sind Opfer und wer Täterinnen oder Täter? Wo findet Cybergrooming statt? Wie erkennt man Cybergrooming und was können wir tun, um zuhause und in der Schule präventiv dagegen vorzugehen? 

Wir haben mit Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger gesprochen. Er ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg und klärt die wichtigsten Fragen zum Thema Cybergrooming.   

Herr Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger – was verbirgt sich hinter dem Begriff ‚Cybergrooming‘?  

Aus juristisch-kriminologischer Sicht würde man sagen, Cybergrooming bedeutet die onlinebasierte Intensivierung oder Einleitung eines sexuellen Kindesmissbrauchs. In vielen Definitionen werden Sie immer finden, dass bei Cybergrooming ein Erwachsener auf ein Kind einwirkt, jedoch sind tatsächlich nicht immer nur Erwachsene die Täterinnen und Täter. Cybergrooming bedeutet strafrechtlich, dass eine Person unabhängig vom Alter oder Geschlecht über das Netz auf ein Kind einwirkt, in der Vorstellung, mit diesem Einwirken in irgendeiner Form eine sexuelle Interaktion mit diesem Kind ermöglichen zu können. Es kommt faktisch nur auf die Intention der Täterin oder des Täters an.   

Das Anbahnen von Übergriffen auf ein Kind im Netz kann bereits strafbar sein

Cybergrooming ist somit eine Art Initialhandlung, die im weiteren Verlauf zu Missbrauch führen kann? 

Ja, juristisch werden das reine Einwirken bzw. die Anbahnung von Missbrauch als Cybergrooming bezeichnet. Wenn es dann in dem Kontext zum sexuellen Missbrauch im Sinne einer erlebten Viktimisierung kommt, ist dieser dann das Ergebnis von Cybergrooming. Es gibt ein schönes nachvollziehbares Beispiel, damit man sich das besser vorstellen kann: Eine Erwachsener oder ein Erwachsener tritt auf einem Spielplatz mit Süßigkeiten oder einem Hund an ein Kind heran. Die Absicht der erwachsenen Person ist es, das Kind zum Mitkommen zu bewegen, mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs, das Kind geht aber nicht darauf ein. Dieses Einwirken durch die Täterin oder den Täter auf das Kind, das Überreden und Täuschen, würde man im Netz als Cybergrooming bezeichnen. 

Ist Cybergrooming im Netz strafbar? 

Absolut! Das Interessante ist, dass beim Beispiel des Spielplatzes dieses reine Ansprechen im physischen Raum nicht per se strafbar ist, im Netz ist es das aber. Angenommen, eine erwachsene Täterin oder ein erwachsener Täter spielt mit einem Kind ein Onlinespiel und versucht dabei Vertrauen aufzubauen, dann ist das nächste Ziel meist die Handynummer zu bekommen, um sich besser für das Spiel verabreden zu können. Mittelbares Ziel der Täterin oder des Täters ist es dann dadurch beispielsweise, Nacktbilder anzufordern, Masturbationsvideos zu senden oder einen Livestream zu senden. Ganz egal, ob das Kind versteht, was die Person dahinter möchte oder ob die Täterin oder der Täter objektiv überhaupt sexuell kommuniziert – dieses Einwirken könnte bereits strafbar sein. 

Das Problem an der Sache: Cybergrooming ist sehr schwer zu erfassen. Teilweise ist in Publikationen zu lesen, dass nur relativ wenig Prozent der Kinder von Cybergrooming tatsächlich konfrontiert sind. Hierbei stellt sich aber stets ein Problem bei der sog. Dunkelfeldforschung bei diesem Delikt. Denn Kinder können ja in Studien nur mitteilen, dass sie damit konfrontiert waren, wenn sie die Handlungen als solche überhaupt auch wahrgenommen und entsprechend eingeordnet haben. Beispielsweise, dass sie online, wirklich sexuelle Interaktionen mit den Täterinnen oder Tätern hatten. Aber die strafrechtliche Einordnung von Cybergrooming erfordert ja gerade nicht, dass ein Kind die Intention der Interaktion erkennen muss, es beginnt ja bereits beim reinen Einwirken auf die Kinder. 

 

Warum Cybergooming unterschätzt wird, die Dunkelziffer so hoch ist und es fast nie zur Anzeige kommt

Das heißt, die Anzahl der Kinder, die von Cybergrooming betroffen sind, ist in Wahrheit viel höher? 

Aus meiner Sicht ist es genau so. Wir unterscheiden in der Kriminologie zwischen Dunkelfeld und Hellfeld. Dunkelfeld meint alle Delikte, die passieren, ohne dass sie zur Anzeige kommen. Das Hellfeld sind all die Delikte, die in irgendeiner Form bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt sind.

Ein Beispiel: Bei einem Ladendiebstahl wird vielleicht jeder Dritte angezeigt, das ist das Hellfeld. In Wirklichkeit jedoch, sind es im Dunkelfeld viel mehr, die eine solche Straftat begangen haben. Genauso ist es beim Cybergrooming. Laut einer aktuellen Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen wurden ein Viertel der Kinder und Jugendlichen, die das Netz nutzen, bereits mit Cybergrooming konfrontiert. Das würden immense Betroffenenzahlen bedeuten. Die tatsächliche Anzeigerate bei er Polizei ist aber viel geringer. Wir hatten im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) knapp 2.700 Anzeigen für ganz Deutschland. Im Dunkelfeld jedoch, ist die Zahl an Cybergrooming-Fällen, wie die Studien zeigen, wesentlich höher. Es muss daher auch hinterfragt werden, warum nur so wenige Fälle angezeigt werden. Ich gehe davon aus, dass vermutlich jedes Kind, das im Netz aufwächst, das Risiko hat mit einer Täterin oder einem Täter konfrontiert zu werden. Das heißt aber nicht, dass jedes Kind dadurch viktimisiert wird, es also überhaupt als problematisch wahrnimmt. 

Warum kommt es bei den vielen Cybergrooming-Fällen selten zu einer Anzeige? 

Kinder haben meiner Erfahrung nach teilweise Angst sich beispielsweise an die Eltern zu wenden, wenn sie im Netz mit etwas Problematischen konfrontiert werden. Der Gedanke der Kinder ist dabei teilweise, dass Eltern ihnen dann im ersten durchaus nachvollziehbaren Reflex womöglich das Handy wegnehmen, den Social Media Account oder das Spiel verbieten können. Wenn Kinder aber erstmal Teil der digitalen Welt geworden sind, ist das offenbar eine so kritische Vorstellung, dass sie eher denken: „Das kriege ich auch so hin.“ Das läuft dann in manchen Fällen darauf hinaus, dass Kinder erstmal die Forderungen der Täterinnen und Täter erfüllen, in der Hoffnung, dass es dann vorbei ist. Die Polizei erfährt dann teilweise nur per Zufall etwas davon, weil Mitschülerinnen und -schüler oder zufällig die Eltern etwas mitbekommen. 

Viele Kinder merken zudem nicht einmal, dass sie Opfer von Cybergrooming sind und finden es möglicherweise lustig, mit den „creepy“ Typen im Netz zu schreiben. Obwohl es Minderjährige eventuell nicht als Missbrauch empfinden – die Strafbarkeit wäre in jedem Fall gegeben. 

Ein Mann mit Kapuze sitzt gebeugt vor einem Laptop

Täter nutzen die unterschiedlichsten Mechanismen, um ihre Opfer zu sexuellen Interaktionen zu bringen.  | GettyImages

Wie Täterinnen und Täter vorgehen und wie man sie erkennen kann

Wie können Heranwachsende und Eltern erkennen, dass es sich um Cybergrooming handelt? Gibt es bestimmte Muster oder Typen von Täterinnen bzw. Tätern? 

Ich orientiere mich an zwei verschiedenen Tätertypologien, dem sogenannten ‚Intimitätstäter‘ sowie dem ‚hypersexualisierten Täter‘. Der Intimitätstäter investiert sehr viel Zeit und Ressourcen in seine Opfer. Er oder sie versucht, die emotionalen Schwächen der Kinder auszunutzen, beispielsweise Unsicherheiten in der Pubertät. Dadurch entstehen Intimität und Vertrauen. Dieser Tätertyp hat wenig Opfer, weil er oder sie viel Zeit investiert und sich mit den Opfern persönlich trifft. Dabei kommt es dann zu aktiven sexuellen Missbrauchsdelikten, welche die Kinder jedoch nicht als solche definieren, weil sie eben dieses Vertrauen zur Täterin oder zum Täter aufgebaut haben. 

Wie geht der ‚hypersexualisierte Täter‘ vor? 

Der hypersexualisierte Täter, über den man meistens beim Cybergrooming redet, schreibt massenhaft Kinder und in Erweiterung des Phänomens auch Jugendliche im Netz über alle möglichen Plattformen an. Das Ziel: Möglichst schnell in eine sexuelle Interaktion kommen. Er oder sie bietet beispielsweise bei Online-Spielen virtuelle Währung, Skins oder Items an. Im Gegenzug erwartet er oder sie, dass Kinder sexuelle Handlungen vor der Kamera vornehmen oder ihm Bilder von sich schicken. Nicht selten kommt es auch zur Erpressung, da er oder sie damit droht, die Bilder oder Videos im Netz zu veröffentlichen, wenn die Kinder nicht noch mehr von sich preisgeben. Diese Täterinnen und Täter haben teilweise nicht selten dutzende oder hunderte Opfer. In Österreich wurde jüngst ein 57-jähriger Mann verurteilt, der 600 Jungen durch Cybergrooming-Mechanismen missbraucht hat. Dabei hatte er sich immer als Mädchen ausgegeben.

Findet die Kontaktanbahnung auch auf anderen Plattformen statt? Wie gehen Täterinnen und Täter dort vor? 

Online-Spiele sind eine der ersten Plattformen, auf der Kinder und Jugendliche mit Cybergrooming konfrontiert werden können, da sie hier teilweise erstmalig mit den Kommunikationsfunktionen des Netzes in Berührung kommen. Im Laufe der Zeit werden dann Messenger oder Social-Media-Kanäle wie Instagram, TikTok, Tellonym und Co. als Hauptplattform genutzt. Verallgemeinernd kann man sagen, bei Jungen läuft es eher über Spiele und bei Mädchen eher über klassische soziale Medien. Die Täterinnen und Täter gehen dabei sehr „kreativ“ und vielseitig vor. Manche schreiben den Opfern ganz klassisch: „Ich habe dein Bild gesehen, du bist total hübsch, lass uns doch mal austauschen.“ Es gibt aber auch Fallkonstellationen, bei denen sich die Täterinnen oder Täter als Model Scouts, als Fußball Talentscouts oder gar als Ernährungsberater/-innen ausgegeben haben. Da werden wirklich alle perfiden Mechanismen genutzt, um die Opfer zu sexuellen Interaktionen zu bringen. 

Handelt es sich bei den Täterinnen und Tätern immer um Erwachsene? 

Das ist ein Punkt, auf den ich unbedingt hinweisen möchte! Knapp 43 Prozent der Tatverdächtigen sind selbst Minderjährige, also Kinder und Jugendliche. Wenn beispielsweise ein 14-Jähriger mit einem 13-jährigen Mädchen Sexting betreibt, dann kann das bereits strafrechtlich Cybergrooming darstellen und zur Anzeige führen. Es gibt aber auch eher klassische Fälle, wie einen 17-Jährigen, der über das Netz an eine 11-Jährige herantritt. Man sollte aber trotzdem eher erwachsene Täterinnen und Täter, die wirklich mit einem großen Alters- und Machtgefälle vorgehen, bei der Strafverfolgung als Schwerpunkt definieren. 

Artikel zum Fall in Österreich

"Wir brauchen die Vermittlung von Medienkompetenz ab der ersten Klasse – flächendeckend in ganz Deutschland."

Was können Schulen tun, um Cybergrooming entgegenzuwirken oder sich präventiv diesem Problem zu stellen? 

Wir brauchen die Vermittlung von Medienkompetenz ab der ersten Klasse und flächendeckend in ganz Deutschland. In diesem Rahmen sollte auch bereits die Vermittlung von Schutzmechanismen vor solchen Delikten, aber auch die Grenzen des strafrechtlichen Handelns thematisiert werden. Es ist aus meiner Sicht enorm wichtig, ein Bewusstsein für Cybergrooming und alle Formen digitaler Delikte und die strafrechtlichen Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte zu schaffen. Wenn kinderpornografische Inhalte innerhalb von Chatgruppen, an denen Minderjährige beteiligt sind, verschickt werden und die Lehrkraft davon erfährt, sollte diese auf keinen Fall selbst Bilder und Videos dieser Inhalte machen. 

Können Sie dies an einem Beispiel erklären? 

Angenommen ein 12-jähriges Mädchen geht auf die Lehrkraft zu und sagt, „der 13-jährige Junge hat mir ein Dickpic geschickt und hat mich gebeten, ein Bild von mir zu schicken“. Würde die Lehrkraft nun Screenshots von den Bildern als Beweismittel anfertigen, ohne das vorher mit der Polizei zu besprechen, dann fertigt die Lehrkraft eigentlich selbst kinderpornographische Inhalte an, so komisch sich die Konstellation auch anhören mag. Das ist seit 2021 ein sog. Verbrechenstatbestand, mit das Schwerste was das Strafgesetzbuch kennt. Lehrkräfte würden sich in der geschilderten Fallkonstellation dann selbst dem Anfangsverdacht einer Straftat aussetzen. Was das für jemanden bedeuten kann, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfertigens und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten eingeleitet wird, kann sich vermutlich jeder ausmalen. Darüber müssen auch Lehrkräfte und Eltern aufgeklärt werden, denn wer weiß so etwas schon? In solchen Fällen also immer zuerst die Polizei oder zumindest Sozialarbeitende an der Schule einschalten und niemals einfach Screenshots von Bildern oder Videos anfertigen oder weiterleiten lassen. Meine Erfahrung ist, dass hier durch die Schulen, aber auch die Sicherheitsbehörden, noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. 

An welchen Orten kann Wissen zur Thematik zu Kindern und Jugendlichen fließen? Gibt es außerschulische Lernorte, die über Cybergrooming aufklären können? 

Ich bin davon überzeugt, dass Kriminalprävention da stattfinden muss, wo Kinder einen großen Teil ihrer Zeit auch verbringen. Das ist nun einmal im Netz. Aktiv auf sie zugehen und ihnen alternative Kommunikationsformen anbieten. Man könnte beispielsweise auf Streaming-Plattformen und in sozialen Netzwerken kurze, medienpädagogisch sinnvolle Aufklärungsclips schalten. Was ich mir ebenfalls gut vorstellen kann, ist ein Angebot in Form einer Art virtuellen „Kinderonlinewache“, bei der rund um die Uhr Pädagoginnen und Pädagogen, Streetworker/-innen, psychologische Fachkräfte oder Polizistinnen und Polizisten sitzen, mit denen sich Kinder und Jugendliche über Cybergrooming austauschen, chatten und sich Hilfe holen können. Mit einer niedrigen Kommunikationshürde. Auch ist es denkbar, dass man sich aktiv, im Sinne von Streetworking, Kindern beispielhaft in Spielen als Ansprechpartner/-in anbietet. Vereinzelnd gibt es bereits kleinere, ähnliche Projekte in Deutschland.   

Was Eltern präventiv tun können

Mit dem Blick in Richtung Elternhaus: Wie kann man den Kindern ein gesundes Misstrauen mitgeben, ohne dass man ihnen den Spaß an der Kommunikation nimmt? 

Mein Hauptratschlag, den ich allen Eltern geben kann ist: Ihr müsst selbst die Medien, die eure Kinder nutzen, beherrschen und ihre Funktionen und Regeln kennen. Sonst wird es schwierig, darüber aufzuklären und auf dem gleichen Niveau mit den Kindern zu sprechen. Ich bin immer der erste, der sagt: „Eltern, zockt! Setzt euch selbst hin und macht die Erfahrung.“ Was auch wichtig ist: Keine Kinderbilder ins Netz stellen. Denn wie willst du deinem Kind beibringen, keine Bilder von sich unreflektiert im Netz herauszugeben, wenn du gleichzeitig dein Kind selbst bei WhatsApp im Status oder auf Instagram faktisch öffentlich postest? Wenn man selbst unreflektiert Bilder und Videos teilt, wird man bei Präventionsgesprächen kaum authentisch rüberkommen und seinen Kindern gegenüber ein Vorbild sein. Kinder orientieren sich bei der Mediennutzung an den Eltern und deswegen finde ich auch, dass Eltern und Erwachsene der wichtigste Punkt sind. 

Herr Rüdiger, vielen Dank für das Gespräch! 

Dokumentarfilm zu Cybergrooming

Man sieht Dr. iur. Thomas Gabriel Rüdiger, den Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg

Dr. iur. Thomas Gabriel Rüdiger - Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg | Hochschule der Polizei Brandenburg

Über Dr. iur. Thomas - Gabriel Rüdiger

Dr. iur. Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Der ehemalige Polizeihauptkommissar studierte parallel zum Polizeidienst Kriminologie in einem Masterstudiengang an der Universität Hamburg. Seine Abschlussarbeit schrieb er über Kriminalität in Metaversen und Onlinespielen. Nach seinem Abschluss lehrte er neun Jahre lang (Cyber-)Kriminologe am Institut für Polizeiwissenschaft der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. 2020 promovierte er mit einer Arbeit zu Cybergrooming an der juristischen Fakultät der Universität Potsdam und leitet seit 2021 das Institut für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er beschäftigt sich vor allem mit der Frage, welche Auswirkungen Kriminalität durch ein Miteinander in einem globalen digitalen Kommunikationsraum hat, wie man damit umgehen kann und welche Rolle die Polizei dabei spielt. 

Wolfgang Kuhnle & Marlene Feller

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