Artikel 13: EU-Urheberrecht wird umgesetzt
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Erste Schritte zum nationalen Gesetz
Im Frühjahr gingen Hunderttausende auf die Straßen, um gegen die EU-Urheberrechtsreform zu protestieren. Als Reaktion wurde angekündigt, die Umsetzung der Uploadfilter in Deutschland zu verhindern. Nun wurden erste Schritte Richtung nationalem Gesetz unternommen.
Die EU-Urheberrechtslinie wurde vom EU-Parlament bereits beschlossen, muss allerdings noch innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesjustizministerium bietet Interessierten bis September die Möglichkeit, in einer öffentlichen Konsultation Stellung zu nehmen.
Das EU-Urheberrecht war Grund für einen der größten Internetproteste Deutschlands, bei dem europaweit rund 200.000 Menschen beteiligt waren, etwa 130 Technologieunternehmen protestierten und unter anderem Wikipedia für 24 Stunden offline ging. Die Proteste verhinderten jedoch nicht, dass es die Reform durch das Europaparlament schaffte.
Kurz vor den Protesten hieß es, auf die problematischen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung werde man möglicherweise verzichten. Die Bunderegierung gab zur Richtlinie eine Notiz ab, laut dieser die Uploadfilter „weitgehend unnötig“ gemacht werden sollen. Die Protokollnotiz ist weder rechtlich bindend, noch ist sie europarechtlich konform.
Forderungen der digitalen Gesellschaft
Nun werden von der digitalen Welt europaweite Pauschallizenzen und Ausnahmen für privat genutzte Inhalte gefordert. Zudem darf die Verbreitung von gemeinfreien und lizenzfreien Werken nicht behindert werden. Ein effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger gegen Fehlfilterungen sollte ebenso gewährleistet werden.

