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In Deutschland gibt es verbindliche Regeln für die Altersprüfung von digitalen Spielen. Welche Regeln gelten, hängt dabei in erster Linie von der Art des Vertriebs ab. Spiele, die auf physischen Datenträgern, also beispielswiese DVDs oder Blurays vertrieben werden, fallen unter das Jugendschutzgesetz. Spiele, die ausschließlich digital angeboten werden, also beispielsweise über App Stores oder Vertriebsplattformen wie Steam, werden vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder geregelt.

USK und PEGI-Zeichen

GettyImages/ilbusca

Spiele auf physischen Datenträgern

Wenn digitale Spiele auf Datenträgern vertrieben werden, so dürfen sie nur dann an Kinder und Jugendliche verkauft werden, wenn sie für deren Altersstufe freigegeben sind. Bei einem Verkauf von Spielen auf physischen Datenträgern an Kinder und Jugendliche unter der vorgegebenen Altersstufe machen sich die Verkäufer strafbar. Die Prüfung von Spielen auf Datenträgern ist bundesweit einheitlich geregelt. Sie erfolgt in Zusammenarbeit von Staat und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese ist eine freiwillige Selbstkontrolleinrichtung der Computerspielindustrie in Deutschland. Die USK ist als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter am Ende des Prüfverfahrens das USK-Alterskennzeichen.  

Kriterien für Altersfreigaben

Für die Alterskennzeichnung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Bei der Prüfung testen die Sichter/-innen das jeweilige Spiel auf Herz und Nieren und spielen es komplett durch. Folgende Alterskennzeichen können sie digitalen Spielen in Deutschland schließlich erteilen:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab null Jahren): Dies umfasst Spiele, die für Kinder inhaltlich unbedenklich sind und keinen großen Handlungsdruck vorweisen.
  • Freigegeben ab sechs Jahren: Bei jenen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die aber durchaus wettbewerbsbetonter sein können und einen höheren Handlungsdruck aufweisen.
  • Freigegeben ab zwölf Jahren: Diese Spiele sind bereits deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien weisen jedoch häufig Settings auf, die ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten von der Realität bieten.
  • Freigegeben ab 16 Jahren: Jene Spiele zeigen häufig Gewalthandlungen, die aber stets in einer Handlung eingerahmt sind.
  • Freigegeben ab 18 Jahren: Diese Spiele thematisieren explizit gewalthaltige Handlungen und erzeugen häufig eine bedrohliche Atmosphäre. Oftmals sind die Spielszenarien dabei sehr realitätsnah.

Alterskennzeichen regeln zwar, welche physischen Spiele an Kinder und Jugendliche bestimmter Altersgruppen verkauft werden dürfen. Welche Medieninhalte den Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden, dafür sind jedoch die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich. Eltern sollten deshalb generell darauf achten, ihren Kindern nur Spiele zugänglich zu machen, die eine entsprechende Altersfreigabe aufweisen. Alterskennzeichnungen geben generell keine Auskunft darüber, ob ein Spiel aus pädagogischer Sicht geeignet ist oder ob ein Kind mit den Anforderungen des Spiels zurechtkommt. Sie informieren lediglich darüber, ob die Spiele aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich sind. Erziehungsberechtigte sollten sich deshalb stets über die digitalen Spiele informieren, die sie ihren Kindern zugänglich machen. Wir empfehlen, offen mit den Kindern über Alterskennzeichnungen zu sprechen, sich für die Spiele der Kinder zu interessieren und Informationen darüber einzuholen.

Online-Spiele

Auch für Online-Spiele und Apps vergibt die USK Alterskennzeichen. Diese basieren auf dem internationalen IARC-System (International Age Rating Coalition). Die IARC ist ein weltweiter Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen zur Altersbewertung von Online-Spielen und Apps. Die Anbieter von Spielen durchlaufen vor der Spielveröffentlichung einen Fragebogen, über den sie die Inhalte ihrer Spiele einstufen. Aus diesem Fragebogen ergibt sich in Deutschland nach Vorgaben der USK eine Alterskennzeichnung. Jene Einschätzung unterliegt im Gegensatz zu Spielen auf physischen Datenträgern aber nicht der gesetzlichen Alterskennzeichnung der USK. Sie basiert im Prinzip auf der Selbsteinschätzung des Anbieters, welche zwar regelmäßig von der USK geprüft wird, jedoch keine vergleichbare Zuverlässigkeit bietet wie die Alterskennzeichnung bei Spielen auf physischen Datenträgern.  

Eltern haben im Google Play Store die Möglichkeit, in den „Jugendschutzeinstellungen“ einen Filter einzurichten. So können Kinder nur diejenigen Spiele aus dem Play Store herunterladen, die auch für ihr Alter geeignet sind. Im App Store von Apple sind ähnliche Funktionen unter „Einstellungen/Bildschirmzeit/Beschränkungen“ zu finden.

Sascha Schmidt

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