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Allgemeingültige Regeln

Generell ist es sinnvoll, Regelungen zum Umgang mit digitalen Endgeräten in der Schule zu erlassen. Dabei sollten Eltern- und Schüler-Vertretung sowie das Gesamtkollegium unbedingt einbezogen werden. Darüber hinaus sollte das Thema sowie die konkreten Regeln von den Klassenlehrern mit den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf eine maßvolle und verantwortliche Nutzung besprochen werden. Auf diese Weise können die Chancen der Geräte im Unterricht bei Bedarf genutzt und gleichzeitig vorhandene Gefahren eingedämmt werden. Dies geschieht am besten in Form einer Ordnung für digitale Endgeräte, in der mindestens folgende Fragen geklärt werden:

  • Wann und wie dürfen digitale Endgeräte in der Schule verwendet werden?
  • In welchen Situationen ist eine Nutzung nicht gestattet?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich bei Nichteinhalten der Regeln?

Häufig herrscht Unklarheit hinsichtlich möglicher Konsequenzen bei Regelverstößen. Besonders die Frage danach, ob die Geräte der Schüler/-Innen von der Lehrperson bei Regelverstoß eingezogen werden dürfen, sorgt oft für Diskussionen. Hierzu ist festzuhalten: Was in der erlassenen Ordnung steht, hat Gültigkeit. Dennoch sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Lehrkräfte haben das Recht, bei einem Regelverstoß Smartphones sowie andere mobile Endgeräte einzufordern und vorübergehend einzubehalten. Sie dürfen die Inhalte der Geräte allerdings nicht einsehen, weshalb es sinnvoll ist, sie vor dem Einziehen von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer ausschalten zu lassen.
  • Die Rückgabe des Geräts sollte zeitnah erfolgen, damit die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, auf dem Schulweg ihre Erziehungsberechtigten zu kontaktieren. Viele Schulen handhaben dies so, dass die Geräte nach der letzten Unterrichtsstunde im Sekretariat abgeholt werden können.
  • In der Zeit des Einbehaltens sollte das Gerät an einem möglichst sicheren Ort, am besten sogar in einem verschließbaren Schrank oder Safe aufbewahrt werden. Somit wird sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf die Geräte haben.

Erstellen einer Ordnung

Macht sich eine Schule auf den Weg zur Erstellung einer Ordnung für digitale Endgeräte, so sollte zunächst klar sein, dass jede Schule selbst konkrete Regelungen für sich finden muss. Die Rahmenbedingungen der Einzelschulen weichen stark voneinander ab, sodass allgemeingültige Regelungen für sämtliche Schulen nur eingeschränkt umsetzbar sind. Bei der Erstellung einer solchen Ordnung muss sich deshalb jede Schule im Vorfeld ein klares Meinungsbild aller Beteiligter verschaffen: Im Konkreten heißt dies, dass sowohl Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, als auch die Eltern bei der Erstellung einer Ordnung berücksichtigt und involviert werden. Es gilt also vorab zu klären, welche Regelungen innerhalb der entsprechenden Rahmenbedingungen sinnvoll und auch pädagogisch vertretbar sind. Hinter einer solchen Ordnung müssen schließlich auch die Eltern und vor allem das gesamte Kollegium (ggf. auch Schulsozialarbeiter) stehen, da sie im besonderen Maße für das Einhalten der Regeln verantwortlich sind. Das Einbeziehen der Schüler/-innen-Vertretung (SV) bei der Erstellung sorgt darüber hinaus meist für mehr Akzeptanz unter den Lernenden.

Eine mögliche Vorgehensweise bei der Erstellung einer Ordnung für digitale Endgeräte könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Einholen von Zustimmung aller am Schulleben Beteiligter, dass eine Ordnung für digitale Endgeräte erstellt wird.
  2. Umfrage unter Lehrkräften, Schüler/-innen und Eltern bezüglich der Themen/Regelungen, die getroffen werden sollten.
  3. Bildung eines Arbeitskreises aus Lehrkräften, der Schüler/-innen-Vertretung (SV) sowie Elternvertretern zur Erstellung einer ersten Fassung.
  4. Besprechung und Überarbeitung der Erstfassung in den jeweiligen Gremien wie Schulleitung, GLK (Lehrkräften), SV und Elternvertretung.
  5. Überarbeitung des Konzepts.
  6. Vorstellung des überarbeiteten Konzepts in den verschiedenen Gremien.
  7. Vorstellung des überarbeiteten Konzepts in der Schulkonferenz.
  8. Beschluss der endgültigen Ordnung in der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz.
  9. Vorstellung der Ordnung in den Klassen und gemeinsames symbolisches Unterzeichnen.
  10. Vorstellung der Ordnung über einen Infobrief an alle Eltern.

Um den Schüler/-innen die Notwendigkeit einer solchen Ordnung zu verdeutlichen, ist es sinnvoll, im Unterricht auch inhaltlich auf Themen des Jugendmedienschutzes wie z.B. Cybermobbing und Datenschutz einzugehen. Unterstützung und Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des LMZ unter Jugendmedienschutz sowie bei der Medienpädagogischen Beratungsstelle.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für eine Ordnung für digitale Endgeräte. Wie die konkrete inhaltliche Gestaltung aussieht, muss jede Schule auf Basis ihrer individuellen Rahmenbedingungen selbst entscheiden. Die vorliegende Ordnung dient daher lediglich zur Orientierung.

Beispiel: Unsere Ordnung für digitale Endgeräte

Digitale Endgeräte wie Smartphones, Tablets usw. sind für viele von uns ein ständiger Begleiter im Alltag. Das ist auch in Ordnung so, denn sie sind in vielerlei Hinsicht sehr nützlich!

Bei der Nutzung ergeben sich aber auch einige Probleme: Beispielsweise können strafbare Inhalte verbreitet werden (z. B. Bilder und Videos) oder Schüler/-innen werden mit Hilfe der Geräte gemobbt. Im Unterricht lenkt die Nutzung der Geräte möglicherweise vom Lernen ab.

Für die Verwendung von digitalen Endgeräten in unserer Schule gibt es deshalb eine Ordnung mit acht Regeln, die für alle gelten!

Unterschriften: Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzende, Vertretung der Lehrkräfte in der Schulkonferenz, Schulsprecher/-innen

Unsere Regeln

Regel 1: Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden.

Regel 2: Während der Unterrichtszeit bleiben die Smartphones und andere mobile Geräte in der Schultasche und sind in einem komplett geräuschlosen Zustand. Ausnahmen können von der Schulleitung oder der jeweiligen Lehrperson ausgesprochen werden.

Regel 3: Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Lernzwecken genutzt werden. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrperson zu beachten.

Regel 4: Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, nicht erlaubt.

Regel 5: Während der Klassenarbeiten und Prüfungen ist das Nutzen von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten verboten. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet. Ausnahmen (wie z. B. die Nutzung bestimmter Taschenrechner) werden von der jeweiligen Lehrperson genehmigt.

Regel 6: Wenn gegen die Ordnung verstoßen wird, hat die Lehrperson das Recht, das Gerät vorübergehend einzuziehen. Das Gerät kann nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden.

Regel 7: Bei drei Verstößen gegen diese Ordnung findet ein Gespräch mit den Eltern und der Schulleitung statt. Dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.

Regel 8: Wenn der konkrete Verdacht besteht, dass sich auf dem digitalen Endgerät strafbare Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) befinden, kann die Schule die Polizei einschalten.

Sascha Schmidt

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