Welche Software darf an deutschen Schulen eingesetzt werden?
„eduCheck digital“ entwickelt Standards für datenschutz- und rechtskonforme Bildungsmedien
Um für die Zukunft klar festlegen zu können, welche Bildungsmedien den deutschen Datenschutzbestimmungen für den Einsatz an Schulen gerecht werden, wird nun ein länderübergreifendes Prüfverfahren entwickelt.
„eduCheck digital“ (EDCD) heißt das Projekt, das im August gestartet wurde. Damit sollen Kriterien, Verfahren und technische Systeme entwickelt werden, die sicherstellen, dass Lehrkräfte Bildungsmedien auswählen können, ohne selbständig prüfen zu müssen, ob diese im Unterricht auch tatsächlich verwendet werden dürfen. Binnen eines Jahres soll die zugehörige Plattform einsatzbereit sein.
Für die Projektumsetzung wurde das Medieninstitut der Länder FWU – Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht – beauftragt. Zur Finanzierung des Vorhabens werden Mittel aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro eingesetzt. Die Federführung für das Projekt liegt beim Land Rheinland-Pfalz und wird von einer Steuerungsgruppe der Länder begleitet.