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Corona-Warn-App nutzen versus Handyverbot an der Schule

Corona-Warn-App auf einem Smartphone

Pixabay.com/iXimus

Corona-Warn-App: Auch für Kinder und Jugendliche?

Seit kurzem befindet sich die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung auf dem Markt. Mit der offiziellen Vorstellung der App kam die Frage auf, inwiefern Kinder und Jugendliche die App nutzen dürfen und sollten. Wir haben zentrale Informationen zusammengetragen.

Die Nutzung der offiziellen Corona-Warn-App ist für Jugendliche ab 16 Jahren ohne Einwilligung der Eltern möglich. Bei Jüngeren ist die Einwilligung eines Elternteils notwendig. Grundsätzlich empfiehlt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Nutzung der App auch für Kinder. Schlussendlich läge die Entscheidung aber bei jeder Familie selbst. Wichtig sei vor allem, dass die Nutzerinnen und Nutzer die App aus den offiziellen App-Stores herunterladen. Die Bundesregierung hat die offiziellen Download-Links hier zusammengestellt.   

Nun steht der Appell der Bundesjustizministerin jedoch im Kontrast zum an vielen Schulen geltenden Handyverbot. Die App läuft im Hintergrund, d.h. sie muss nicht aktiv bedient werden. Wenn die Schule also nur die reine Nutzung des Smartphones während der Schulzeit ausschließt, besteht grundsätzlich kein Problem. Was aber, wenn die Schule ein generelles Handyverbot ausgesprochen hat? Beispielsweise also, wenn das Smartphone der Schüler/-innen ausgeschaltet werden muss oder erst gar nicht mitgeführt werden darf. Hierdurch würde entsprechend die Kontaktverfolgung durch die App unterbrochen. In diesem Fall gilt nach wie vor die Nutzungsordnung der Schule. Die aktuelle Corona-Situation hebelt also keinesfalls geltende Nutzungsordnungen für digitale Endgeräte an Schulen aus. Dennoch empfiehlt es sich, in Gremien wie beispielsweise der Schulkonferenz über eine Corona-bedingte Anpassung der Nutzungsordnung zu sprechen und eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung zu finden.

 

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