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1. Darf ich einem Schüler oder einer Schülerin das Handy bereits im Verdachtsfall abnehmen? (00:28:52)

Ja, als Lehrkraft dürfen Sie einer Schülerin oder einem Schüler das Smartphone in bestimmten Fällen abnehmen und an die Schulleitung übergeben. Je nach Schulordnung trifft dies in verschiedenen Situationen zu, wie zum Beispiel bei unerlaubter Nutzung im Unterricht, beim Klingeln während Prüfungen oder bei Verdacht auf Cybermobbing oder strafbare Handlungen. Wurde einem Kind oder einem/-r Jugendlichen das Smartphone abgenommen, müssen die Eltern darüber informiert werden.

Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen, wie beispielsweise Morddrohungen, muss das Telefon an die Polizei übergegeben werden. Nur die Polizei darf Smartphone-Daten und andere Beweismittel auswerten. Lehrkräfte oder Schulleitungen dürfen das Handy auf keinen Fall auf eigene Faust durchsuchen, da das grundrechtlich verbriefte Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informelle Selbstbestimmung selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche gelten. Rechtliche Hinweise zur Handynutzung an Schulen finden Sie hier: https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/weit/handy/

Bei Sexting-Verdachtsfällen gilt eine Besonderheit: Lehrkräfte dürfen Schüler/-innen keinesfalls dazu auffordern, das entsprechende Foto zu zeigen. Bei der Weitergabe intimer Fotos könnte es sich um einen Fall von Verbreitung von Kinderpornografie handeln. Jeder, der das Foto auf seinem Smartphone hat oder anderen zeigt, macht sich in diesem Fall strafbar. Haben Sie einen derartigen Verdacht, informieren Sie zwingend die Polizei. Das empfohlene Vorgehen finden Sie im Detail in der folgenden Sexting-Checkliste: https://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Handouts/checkliste-sexting.pdf

2. Wie ist die Rechtslage im Jugendhaus? (00:30:00)

Das Briefgeheimnis gilt selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche in Jugendhäusern. Darunter fallen Briefe und Postkarten; für Nachrichten und andere Daten auf dem Smartphone sollte das Gleiche gelten. (siehe: Landesjugendring BW: „Arbeitshilfe. Recht haben“: https://www.ljrbw.de/publikationen/recht-haben) Wir haben keinen Hinweis darauf gefunden, ob in Jugendhäusern Kindern und Jugendlichen das Handy abgenommen werden darf. Nach unserer Auffassung können Sie jedoch in Jugendeinrichtungen in der Hausordnung Regeln für die Smartphone-Nutzung festlegen. Ob Sie bei Nichtbefolgung Ihrer Regeln von Ihrem Hausrecht gebraucht machen und Kinder und Jugendliche des Hauses verweisen, steht Ihnen frei. Beim begründeten Verdacht von Straftaten sollten Sie die Polizei informieren, die ihrerseits Schritte einleiten kann.

3. Wie kann bereits bei Fünftklässlern Prävention gegen Cybermobbing erfolgen? (00:51:25)

Sowohl im Basiskurs Medienbildung als auch in anderen Fächern wie Deutsch, Fremdsprachen, Ethik oder Religion gibt es viele thematisch passsende Gelegenheiten, um über gelingende Kommunikation mit Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern ins Gespräch zu kommen. Die Vermittlung von Basiswissen über Netiquette, richtiges Verhalten in Social Media-Angeboten und Messenger-Diensten sowie den Umgang mit eigenen Daten kann Mobbing-Verhalten entgegenwirken. Wichtig ist, dass alle Erwachsenen das erwünschte Verhalten vorleben, eine respektvolle Kommunikation und gelingende Konfliktlösungsstrategien thematisieren und anschließend auch einfordern.

Wie Sie Jugendmedienschutzthemen mit den Kompetenzen der Bildungspläne aller Jahrgangsstufen verknüpfen können, haben wir hier für Sie dargestellt – nach Fächern und Schularten sortiert: https://www.lmz-bw.de/medien-und-bildung/jugendmedienschutz/entwicklung-jugendmedienschutzcurriculum/jugendmedienschutzcurriculum-nach-faechern/

4. Wo genau lassen sich die im Online-Seminar genannten Filme finden? (00:53:45)

5. Wie kann ich reagieren, wenn Streitigkeiten über WhatsApp und Co. ausgetragen werden? (00:54:30)

Einem Vorschlag aus dem Chat zum Online-Seminar folgend, können Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern Guidelines dafür erarbeiten, wie sie miteinander in WhatsApp-Gruppen umgehen möchten. Die Richtlinien könnten unter der folgenden Fragestellung erarbeitet werden: „Wie wollen wir miteinander umgehen, sodass jeder von euch gern in die Schule geht?“

Außerdem können Sie Schüler/-innen informieren und beraten oder auf Beratungsangebote hinweisen:

Als Lehrkraft dürfen Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern nicht über WhatsApp kommunizieren: Dies wurde vom Kultusministerium untersagt. Lesen Sie hier die entsprechenden Hinweise: it.kultus-bw.de/,Lde/1653651. Für Inhalte in Klassenchats sind Sie daher nicht verantwortlich. Wenn es dort allerdings zu Problemen kommt, können Sie die Elternschaft einbinden und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen das Gespräch über ihr Verhalten im Klassenchat suchen. Erhalten Sie Kenntnis von Straftaten in Klassengruppen, sollten Sie die Schulleitung informieren und das weitere Vorgehen besprechen.

6. Welche Alternativen gibt es noch für WhatsApp? (00:56:54)

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite Alternativen zu WhatsApp und sehr gute Tipps zur Nutzung alternativer Messenger zusammengetragen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/whatsappalternativen-messenger-im-ueberblick-13055

Außerdem startete das Kultusministerium im November 2019 ein Pilotprojekt mit dem Arbeitstitel „Instant Messenger“. Der pädagogische Einsatz des alternativen Messengers Threema wurde an 13 Schulen Baden-Württembergs getestet. Die Auswertung des Piloten und der Übergang in den Regelbetrieb ist zwischen Herbst 2020 und Herbst 2021 geplant: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+11+22++Start+Pilotprojekt+Instant+Messenger

7. Thema Prävention: Ist es nicht besser, das Thema Cybermobbing erst zu thematisieren, sobald ein konkreter Fall auftritt? (00:57:49)

Wir empfehlen Ihnen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu kombinieren. Selbstverständlich müssen Sie handeln, wenn Sie von einem Cybermobbingfall erfahren: In diesem Fall sollten sowohl Einzelgespräche mit den Beteiligten geführt, als auch das Miteinander in der Klasse durch gemeinsame Aktivitäten gestärkt werden. Mithilfe von Präventionsmaßnahmen kann allerdings ein Klassenklima entstehen, in dem Mobbingverhalten geächtet wird und damit Mobbingfälle vermieden werden können.

8. Ist es bereits strafbar, wenn Kinder ohne Erlaubnis Fotos von Mitschülerinnen und Mitschülern verschicken oder hochladen, auch wenn diese nicht freizügig sind? (00:58:17)

Jeder Mensch hat durch das Grundgesetz ein „Recht am eigenen Bild“ und muss der Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos zustimmen, wenn die abgebildete Person zu erkennen ist. Es handelt sich hierbei um einen Unterfall des Artikels 2 Abssatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz, welcher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten, definiert. Dieses Recht gilt auch für „Beiwerk“ im Bild, z.B. in Gruppen oder Aufnahmen von hinten. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn körperliche Merkmalen wie Tattoos, Statur, Frisur oder Ähnliches einer Person erkennbar sind.

Auch die unbefugte und heimliche Aufnahme aus dem persönlichen Lebensbereich sind verboten (§ 201a StGB). Das gilt nicht nur für die eigene Wohnung, sondern auch für besonders geschützte Räume wie Toilette oder Dusche. Außerdem dürfen keine Bildaufnahmen gemacht und verbreitet werden, die die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen.

Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung im Schulgelände, müssen die Anwesenden umfassend darauf hingewiesen werden, dass Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und für welchen Zweck diese verwendet werden. Am besten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung der Teilnehmenden bzw. der Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Minderjährigen einzuholen. Das gilt auch für Gruppenfotos, egal, ab welcher Personenzahl. Viele weiteren Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.rechtambild.de/

9. Was ist der „No Blame Approach“? (00:50:02)

Beim „No Blame Approach“ („Ansatz ohne Schuldzuweisung“) handelt es sich um eine lösungsorientierte Vorgehensweise, um Mobbingfälle an Schulen bewältigen zu können. Die Methode ist sehr klar strukturiert und folgt drei Schritten:

  1. Gespräch mit Mobbing-Betroffenen mit dem Ziel, Vertrauen für die Vorgehensweise zu gewinnen und Zuversicht zu vermitteln. Es muss dabei deutlich werden, wer an dem Mobbingverhalten beteiligt ist. Vermieden werden sollte, Betroffene zu bedrängen und nach Details zu befragen.
  2. Das Gespräch mit der Unterstützungsgruppe ist das Herzstück der Methode: Schüler/-innen werden zu einem gemeinsamen Termin eingeladen. Einbezogen werden alle Hauptakteure des Mobbings, Mitläufer/-innen und vermeintlich Unbeteiligte aus dem direkten Umfeld. Letzere können eine konstruktive Rolle bei der Lösung der problematischen Situation spielen.
  3. Nachgespräche werden einzeln geführt. Etwa ein bis zwei Wochen nach dem Vorfall spricht die Lehrkraft einzeln mit allen Beteiligten – einschließlich dem/-r Betroffenen. Inhalt der Gespräche ist die Entwicklung der Situation seit dem Gespräch der Unterstützungsgruppe. Die Nachgespräche sorgen für Verbindlichkeit.

Handelt es sich um Cybermobbing, lässt sich das Täterumfeld nicht immer genau feststellen. In diesem Fall gilt es zu prüfen, ob die Methode hierfür ebenfalls geeignet ist.  

Quelle: https://www.no-blame-approach.de/

10. Weiterführende Links und Materialien

  1. Kampagne Bitte Was?! Kontern gegen Fake und Hass: https://bitte-was.de/
  2. JIM- und KIM- Studie: https://www.mpfs.de/
  3. Programm 101 Schulen: https://www.lmz-bw.de/landesmedienzentrum/programme/101-schulen/
  4. Schüler-Medienmentorenprogramm: https://www.lmz-bw.de/landesmedienzentrum/mentorenprogramme/schueler-medienmentoren-programm-smep/
  5. Präventionskonzept Stark.Stärker.Wir.: http://praevention-in-der-schule-bw.de/,Lde/Startseite/stark_staerker_WIR_
  6. Juuuport: Jugendliche helfen Jugendlichen: https://www.juuuport.de/beratung
  7. SESAM-Mediathek: https://sesam.lmz-bw.de/
  8. Themenbereich „Cybermobbing“ auf dem LMZ-Portal: https://www.lmz-bw.de/medien-und-bildung/jugendmedienschutz/cybermobbing/
  9. Klicksafe-Broschüre „Was tun bei (Cyber)Mobbing?“: https://www.klicksafe.de/fileadmin/media/documents/pdf/klicksafe_Materialien/Lehrer_Allgemein/Was_tun_bei_Cybermobbing.pdf
  10. Film & Unterrichtsmaterial „Let’s fight it together“: https://www.klicksafe.de/spots/weitere-spots/uk-childnet-lets-fight-it-together-deutsch/
  11. Informationsangebot der Polizei: https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/gewalt/mobbing.html

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