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Planet Schule Sendungen vom SWR

Seit vielen Jahren sind die qualitativ hochwertigen Medien des SWR-Schulfernsehens fester Bestandteil der Mediendistribution der Medienzentren in Baden-Württemberg.

Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und Lehrerfortbildung, sowie Einrichtungen der Jugendhilfe in öffentlicher Trägerschaft können die ausgestrahlten Sendungen von SWR Planet Schule online einsehen.

Die Nutzung der Schulfernsehsendungen unterliegt den Richtlinien des § 47 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

 

"Filme online" auf planet-schule.de

Mitschnittservice SWR Planet Schule

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) hat seit vielen Jahren im Rahmen des sog. "Pannendienstes" Schulfernsehsendungen aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen wurden Schulen und Lehrkräften aller Bundesländer verfügbar gemacht. Dieser Service wurde nun in Absprache mit dem SWR eingestellt, da die DVD-Bestellungen seit Jahren rückläufig sind. Die meisten Filme stehen bereits kurz nach der Ausstrahlung als Stream und/oder als Download auf den Seiten von Planet Schule zur Verfügung. Die Sendungen finden sie unter „Filme online“.

Hinweis zur Nutzung von Planet Schule (Schulfernsehsendungen)

Seit vielen Jahren sind die qualitativ hochwertigen Medien des Schulfernsehens des SWR fester Bestandteil der Mediendistribution der Medienzentren in Baden-Württemberg.

Die Nutzung der Schulfernsehsendungen unterliegt den Richtlinien des § 47 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

 
§ 47 Schulfunksendungen

(1) Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

(2) Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahrs zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

Sowohl im Offline- wie im Online-Bereich (hier über das in SESAM eingebundene digitale Rechtemanagement) werden die Schulfernsehsendungen daher aus dem Distributionsangebot genommen, wenn die gesetzlich definierte Frist erloschen ist. Die Kreis- und Stadtmedienzentren in Baden-Württemberg erhalten vom Landesmedienzentrum Baden-Württemberg jährlich Listen der auszusondernden Schulfernsehmaterialien.

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