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MPLC: Spielfilme für Bildung und Filmarbeit mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung

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Die legale öffentliche Vorführung von Spielfilmen in der Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit sowie in Schulen war bisher auf die Verleihangebote von Medienzentren, AV-Medienzentralen und anderen Medienstellen beschränkt, soweit diese für ihre Angebote das Recht zur öffentlichen nichtgewerblichen Vorführung (V+Ö) erworben haben. Videos und DVDs aus Videotheken oder Kaufhäusern dürfen ohne Weiteres nur für private Zwecke genutzt werden. Öffentliche Vorführungen (auch in Schulen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) ohne Erlaubnis bedeuten ein erhebliches Risiko für den Veranstalter (Schadenersatz §§ 97 ff. UrhG, Strafverfolgung §§ 106 ff UrhG).

 

Für die Kinder- und Jugendarbeit, Freizeiten, Schule und Erwachsenenbildung stehen Spielfilme mit MPLC-Lizenz (d.h. dem Recht zur einmaligen öffentlichen Vorführung) zur Verfügung. Das Angebot wird ständig erweitert und umfasst auch neue Kinofilme von wichtigen Rechteinhabern wie Universal Pictures, Paramount Pictures und Dream Works sowie mit Teilrechten Universum Film Verleih; Kirch Media GmbH, ZDF Enterprises, Tiberius Film, Tessloff Verlag, MFA, Movienet.

 

Spielfilme aus den Verleihangeboten der Medienzentren leihen Sie wie gewohnt aus – erkundigen Sie sich bei unseren MitarbeiterInnen nach Titeln mit öffentlichen Vorführrecht oder dem Recht der MPLC-Vorführung.

 

  1. Über unsere Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterOnline-Medienrecherche finden Sie eine Reihe von Spielfilmen. Falls der gewünschte Film mit dabei ist, können Sie diesen direkt bei Ihrem zuständigen Medienzentrum bestellen. Spielfilme, die am Standort "Landesarchiv" verfügbar sind, bestellen Sie bitte direkt beim Landesmedienzentrum am Standort Stuttgart (Telefonnummer: 0711 2850-719, E-Mail: verleih-s@lmz-bw.de).

  2. Falls der von Ihnen gewünschte Spielfilm nicht im Bestand verfügbar ist und Sie einen aus dem freien Handel oder Videothek erworbenen Film vorführen möchten, prüfen Sie, ob der Titel in der MPLC Lizenzliste aufgeführt wird.

    Wenn ja, füllen Sie bitte das Meldeformular aus und senden es per Fax an folgende Nummer: 0721 8808-69. Sie erhalten das Formular von uns unterschrieben zurück und besitzen damit die rechtliche einwandfreie, einmalige Vorführerlaubnis.

  3. Für Schulen, Vereine sowie Einrichtungen der Jugend-  und Erwachsenenbildung entstehen keine Kosten. Eventuell fällige GEMA-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen Vorführlizenz nicht abgegolten. Film US-amerikanischen Ursprungs sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig (bitte Hinweis auf dem Cover der Videokassette bzw. der DVD beachten!).