Druckversion Landesmedienzentrum Baden-WürttembergLandesmedienzentrum Baden-Württemberg - Wir bilden die Zukunft

Aufgrund der Aktivitäten der Fa. MPLC an Schulen und Medienzentren möchten wir Sie darüber informieren, dass über das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg zukünftig keine MPLC-Vorführlizenzen mehr gebucht werden können.

Grund dafür ist u. a., dass für Medienzentren und Schulen interessante Filmproduktionen über MPLC kaum zu haben sind, da der Schwerpunkt bei MPLC auf Hollywoodproduktionen liegt.

Als Alternative bieten wir Ihnen hochwertige Spielfilme mit dem Recht zur öffentlichen nichtgewerblichen Vorführung (V+Ö) aus dem Landesarchiv des LMZ, die allen Kundinnen und Kunden der Kreismedienzentren in Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung stehen.

 

Die aktuelle Preisliste der Fa. MPLC finden Sie unten als Link. Bitte beachten Sie, dass der dort aufgeführte „Single-Event-Lizenz“-Preis ausschließlich für Schulen gedacht ist, nicht für Medienzentren, Vereine usw. Die Berechnung für Medienzentren, Vereine, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen erfolgt pro Bildschirm/Vorführung, wobei ein Bildschirm auch eine Leinwand sein kann.
Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich bei den angegebenen Preisen nur um Richtpreise handelt, im konkreten Einzelfall muss der Preis für eine Vorführung mit MPLC neu verhandelt werden.

 

Das LMZ steht dem Verfahren von MPLC sehr kritisch gegenüber, da MPLC offensichtlich versucht, mit ihrem neuen Geschäftsmodell die Medienzentren auszuklammern und stattdessen die Schulen direkt als Kunden zu gewinnen.

 

 

MPLC: Spielfilme für Bildung und Filmarbeit mit dem Recht zur öffentlichen Vorführung

(c) Pixelquelle

Die legale öffentliche Vorführung von Spielfilmen in der Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit sowie in Schulen war bisher auf die Verleihangebote von Medienzentren, AV-Medienzentralen und anderen Medienstellen beschränkt, soweit diese für ihre Angebote das Recht zur öffentlichen nichtgewerblichen Vorführung (V+Ö) erworben haben. Videos und DVDs aus Videotheken oder Kaufhäusern dürfen ohne Weiteres nur für private Zwecke genutzt werden. Öffentliche Vorführungen (auch in Schulen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) ohne Erlaubnis bedeuten ein erhebliches Risiko für den Veranstalter (Schadenersatz §§ 97 ff. UrhG, Strafverfolgung §§ 106 ff UrhG).

 

Für die Kinder- und Jugendarbeit, Freizeiten, Schule und Erwachsenenbildung stehen Spielfilme mit MPLC-Lizenz (d.h. dem Recht zur einmaligen öffentlichen Vorführung) zur Verfügung.

  • Eine MPLC-Lizenzierung ist kostenpflichtig. Die Bedingungen Preise erfahren Sie direkt von der  MPLC-Filmlizenzierungs GmbH / www.mplc-gmbh.de / info@mplc-gmbh.de / 06150 – 108569. Des weiteren sind eventuell fällige GEMA-Gebühren für die Musikrechte sind mit der erworbenen MPLC-Vorführlizenz nicht abgegolten.“

2011-01-28_Auszug_Preisliste_MPLC.pdf

Aktuelle Konditionen der MPLC Schirmlizenz (Stand 27.01.2011)

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